schenkungen durch d...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

schenkungen durch dritte

 
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich hab jetzt mal zunächst noch eine theoretische Frage. Ich hab aber das deutliche Gefühl, dass da was im Hintergrund zusammengemauschelt wird.

Die Eltern meiner Ex haben uns beim Kauf eines Autos unterstützt. Das war ein Bargeschenk an uns beide ohne irgendwelche Belege.
Jetzt meine Fragen:

1. Kann nachträglich behauptet werden, dass das ein persönliches Geschenk an meine Ex war ?? Wie ist es, wenn ein entsprechendes Schreiben einfach nachträglich aufgesetzt wird ?? Wie muss so was belegt werden??

2. Ist es richtig, dass so ein persönliches Geschenk dem Anfangsvermögen meiner Ex zugerechnet werden muss?

3. Das Auto ist mittlerweile verkauft, und war zum damaligen Zeitpunkt nichts mehr wert. Das heißt, es gibt keinen Wert, der ihrem Endvermögen zugerechnet werden kann. Wie ist es denn, wenn solche persönlichen Geschenke im Eheleben verbraucht werden ??

4. Können solche persönlichen Geschenke fiktiv ein Eheleben lang angespart werden, auch wenn sie für den gemeinsamen Verbrauch angeschafft wurden ??

5. Wie wäre es denn, wenn ein von einem persönlichen Geldgeschenk angeschaffter Gegenstand noch vorhanden, aber im Wert nachgelassen hat ??

6. Wie ist es, wenn ein Wertgegenstand (z.B. Wohnwagen) geschenkt wurde, der an Wert verloren hat ??

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass da dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wäre - außerdem würde es ja dann bedeuten, dass man für den Wertverlust mit dem Zugewinnausgleich haften müsste.

Kann das sein, oder hab ich einen Gedankenfehler ??

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 04:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Galaxy,

Ich habe da auch nur ein gesundes Halbwissen aber ich glaube diese Gefahr ist nicht sehr gross.

Ich glaube das solche Dinge, wenn der Richter nicht total parteiisch ist, leicht zurückgewiesen werden können.

Gerade wenn du einen gewissen Bezug zu einem gemeinsamen "Hausratsgegenstand" herstellen kannst, der jetzt eben aufgebraucht ist, so sollte das kein Problem sein.
Dafür ist sowas auch einfach zu fadenscheinig.

Ich habe so etwas ähnliches mal bei einer Waschmaschine gelesen:
Wenn einer ne Waschmaschine in die Ehe mitbringt und diese wird während der Ehe verschlissen, so gehört die danach angeschaffte Ersatzmaschine noch lange nicht dem ursprünglichen Besitzer der ersten Maschine.

Ich glaube in der Regel gilt im Zugewinn das Prinzip, dass der Gegenstand selbst noch da sein muss um wieder zurück gegeben zu werden. Z.B. das Haus oder Omas Kommode.

Meine Eltern hatten uns auch ein neues Badezimmer "spendiert" das hat am Ende auch keine Rolle gespielt.
Das ging zwar nicht vor Gericht, aber die allgemeine Rechtslage spielt natürlich auch bei aussergerichtlichen Einigungen immer mit rein.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 09:44
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also ehrlich geagt versteh ich nicht so ganz deine Frage u auf was du hinaus willst...

Aber:

Das Auto ist mittlerweile verkauft, und war zum damaligen Zeitpunkt nichts mehr wert. Das heißt, es gibt keinen Wert, der ihrem Endvermögen zugerechnet werden kann. Wie ist es denn, wenn solche persönlichen Geschenke im Eheleben verbraucht werden ??

.. es ist doch dann "verbraucht", das Auto war in diesem Fall nichts mehr Wert..

Es war geschenkt u dann vorher verbraucht..und nun?
Nun ist es nichts mehr wert u "weg" ....

Ich hab aber das deutliche Gefühl, dass da was im Hintergrund zusammengemauschelt wird.

Nur was soll da gemauschelt werden, für etwas was verbrauct ist, nichts mehr an Wert hat??

Kann nachträglich behauptet werden, dass das ein persönliches Geschenk an meine Ex war ?? Wie ist es, wenn ein entsprechendes Schreiben einfach nachträglich aufgesetzt wird ?? Wie muss so was belegt werden??

Behauptet werden kann alles...
Wenn ein entsprechendes Schreiben nachträglich aufgesetzt wurde..gut ist klar ws das ist...aber wie ds nachweisen was das ist..u wofür?
So ein Stress für etwas was verbraucht ist u keinen Wert mehr hat ???

Weiß nicht, aber liegt das vielleicht ein Gedankenfehler vor?  😉

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 09:45
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten morgen,

anscheinend habe ich gestern nacht etwas verworren geschrieben - ich versuche meine Gedanken etwas besser darzustellen:

Wir erhalten von Schwiegereltern ein Geldgeschenk von 10000 Euro, kaufen davon ein Auto. Auto ist verbraucht.

Jetzt meine Befürchtung: Schwiegereltern bestätigen Ex, dass die 10000 Euro ein persönliches Geschenk waren (obwohl es nicht stimmt). Ex hat somit ein Anfangsvermögen von 10000 Euro. Auto ist futsch also Endvermögen in diesem Bereich = O euro.

Wenn jetzt andere Vermögenswerte aufgeteilt werden (z.B. evtl. Gewinn aus Hausverkauf oder Sparkonten) - fiktiv vielleicht 40000 Euro - hätte hälftig jeder erst mal 20000 Euro.

Wenn Ex jetzt ein Anfangsvermögen von 10000 Euro hat und Endvermögen 20000 Euro, ist ihr Zugewinn 10000 Euro.
Bei mir Anfangsvermögen von = 0 Euro und ein Endvermögen von 20000 Euro, ist mein Zugewinn 20000 Euro.

D. H. Ex hätte noch Anspruch auf Zugewinnausgleich von 10000 Euro:2= 5000 Euro.

So jetzt habe ich nur mal einen meiner Gedanken konkretisiert. Auf die anderen gehe ich später noch msl ein.

Bin gespannt.
Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 10:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist schon klar was du meinst und ich hatte auch mal (als ich noch jung und naiv war  😉 ) dieses Verständnis von Zugewinngemeinschaft:
"Wenn jemand vor der Ehe irgendetwas im Wert von 1.000,- € besessen hat, dann stehen ihm auch nach der Ehe wieder 1.000,- € zu!"

Falsch

Richtig ist:
Jeder behält in der Ehe seine eigenen Güter, und wenn sie am Ende noch da sind kann man sie behalten.
Wenn deine Ex also von "Ihrem" Geld ein Auto kauft und dieses verrosten lässt ist "ihr" Geld eben weg.

Wenn Sie also damals ihre 10.000,- Goldmünzen in einen Sparstrumpf gesteckt hätte und sie würde den Sparstrumpf heute aufmachen, so könnte sie diese Münzen behalten.
Sie hat sie aber nicht behalten, sondern ausgegeben. Egal für was.
Un nu is et wech.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 10:19
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

super - das ist genau die Antwort, die ich gebraucht habe und mich nachts hoffentlich davon abhält, um 2 Uhr Postings zu schreiben.

Beruhigend - da war der Gedankenfehler.

Danke auch für deine Postings im anderen Thread.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 10:25
(@sukram)
Rege dabei Registriert

...eventuell hilfreich... genau lesen ...
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/zugewinnausgleich.htm
:note: :note:
trotzdem schöne Weihnachten

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2007 16:02