schenkung/ehebeding...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

schenkung/ehebedingte zuwenduung

 
(@regen)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,
ich habe im zusammenhang mit unserem gemeinsamen haus eine frage, in der sich die anwälte meiner frau und von mir sehr uneinig sind. es geht um unser gemeinsames haus und das erworbene grundstück! zum erwerb des grundstückes gaben die eltern meiner frau eine summe von 50000 DM als vorgezogenen erbteil (so die aussage meiner frau) für meine frau hinzu. den rest des grundstückes bezahlten wir aus ersparten vermögen. nach auffassung ihrer anwältin steht meiner frau dieser betrag auch heute noch voll zu und muss aus der hälftigen abfindungssumme des hauses voll heraus genommen werden. meine anwältin vertritt die meinung das es sich hierbei um den klassischen fall der "ehebedingten zuwendung" handelt und der nominalwert des geldes nicht mehr berücksichtigt werden kann, da er in die gemeinsame immobilie geflossen ist. zumal derselbe betrag auch an ihre schwester und deren mann ging, als diese anfingen zu bauten. der gesamtbetrag lief damals auf ein gemeinsames konto. nach meinung meiner anwältin wird somit die imobilie als gesamtwert gesehen und abzüglich der schulden, das verbleibende geld durch 2 geteilt und das wäre dann meine auszahlung für das haus. vielleicht kann mir hier irgendjemand weiter helfen, damit es nicht dazu kommt das das haus voll mit in die scheidung einfliesst. vielen dank im voraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2005 12:29
(@Melly)

Hallo Regen,

wenn Du nix Notarielles über die gemeinsame Schenkung der Schwiegereltern an Euch in der Hand hast, gelten die 50000 Euro als Vorab im Zugewinn, also eine Schenkung der Eltern an die Tochter.
Heißt für Dich, die Frau kann die Kohle abziehen.

Du liegst da in der Beweispflicht.
Die Eltern werden natürlich immer zur Tochter halten und auch vor Gericht aussagen, daß es eine Schenkung an die Tochter war, nicht an Dich.
Ich sehe hier keine Möglichkeit, daß Du nur einen Cent von den 50000 Euro bekommst.

Wenn man das Ganze auch realistisch sieht, würdest Du als Vater einer Tochter auch sagen...das ist alleine ihr Geld, das wir für sie gespart haben.

LG
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2005 12:38
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2005 15:01
(@Melly)

Alles was einer der Ehegatten während der Ehe geerbt oder von einem Dritten allein geschenkt bekommen hat, ist in sein Anfangsvermögen (!) aufzunehmen (sog. privilegierter Erwerb). Es ist nämlich anzunehmen, dass der Schenker oder Erblasser den Vermögensgegenstand nur dem einen Ehegatten allein zuwenden wollte. Die Erbschaft oder Schenkung kommt damit nur demjenigen allein zu Gute, der sie gemacht hat. Beispiel: Die Ehefrau erbt während der Ehe nach dem Tod ihrer Eltern 20.000 €. Hatte sie bei Beginn der Ehe kein sonstiges Vermögen, so besteht ihr Anfangsvermögen aus dieser Erbschaft und beträgt 20.000 €. Hat sie am Ende der Ehe ein Endvermögen von ebenfalls nur 20.000 € (oder gar weniger), so hat sie während der Ehe keinerlei Zugewinn erzielt. Der Ehemann profitiert nicht von der Erbschaft seiner Frau.

Auszug: familienrecht-ratgeber.de

No Coment!


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2005 15:23
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2005 15:29
(@Melly)

@Ramsch ich will damit garnix sagen, ich hab nur was eingefügt *smile

Hast nen Problem damit, daß es so auch in Ratgeber steht hö?
Übrigens wurde das in genau dieser Forum auch bei meinem Mann berücksichtigt, als das Haus bei der Trennung von seiner Ex zum Thema wurde*smile
Alle nachgewiesenen Schenkungen der Mutter an den Sohn wurden berücksichtigt und die Ex hat am Ende seeeeeeeeeeeeehr wenig vom Haus gehabt 😀

Wir hatten einen wirklich genialen Anwalt *smile


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2005 15:38
(@regen)
Schon was gesagt Registriert

danke erst einmal melly und ramsch.
eure beiden aussagen scheinen nicht in eine richtung zu laufen abgesehen davon, dass ich jede meinung - auch als newcomer - sehr schätze. vielleicht lässt sich dies für einen juristischen laien etwas kongretisieren.

@melly

wert des hauses (alles fiktive zahlen) 200.000 euro
schulden - 100.000 euro

schuldfreie summe 100.000 euro
priviligierter erwerb - 25.000 euro

ergibt 75.000 euro : 2 = auszahlung

oder ehr so

wert des hauses (alles fiktive zahlen) 200.000 euro
schulden - 100.000 euro

schuldfreie summe 100.000 euro

ergibt 100.000 euro : 2 = auszahlung

meine frau wird auch nach der scheidung im haus bleiben, zusammen mit unserem kind. daher der versuch einen betrag zu fixieren der eine auszahlung realistischer macht

danke an beide


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2005 16:52