Es wurde von KM eine eidesstattliche Versicherung abgegeben das das Grundstück im Ausland nicht von ihr alleine veräußert werden könnte obwohl Sie Alleineigentümerin ist.
Somit wäre Sie vermögend und müßte auch meiner Meinung nach nach EU Recht dieses aus Billigkeitserwägungen für die Prozesskosten mitansetzen.
Macht es Sinn Strafanzeige wegen vorsetzlichen Prozeßbetrug zu stellen ?
Könnte hierdurch eine Reduzierung des Unterhaltes erreicht werden ?
müßte auch meiner Meinung nach nach EU Recht dieses aus Billigkeitserwägungen für die Prozesskosten mitansetzen.
Moment. Es geht hier gar nicht um den Unterhalt sondern nur um die VKH für Exe?? Lass es !!! Es bringt Dir was den Unterhalt betrifft nicht die Bohne. Niemand wird Dir danken, dass Du dem Staat die drei Euro fünfzig ersparst, im Gegenteil, durch solche Anschwärzerei handelst Du Dir beim Familiengericht einen schlechten Ruf ein.
Und bitte sprich nicht von vorsätzlichem Betrug. Betrug ist immer vorsätzlich, sonst wär es keiner.
Gruss von der Insel
Du sprichst von "schlechten" Ruf und das es nichts bringen würde.. das kann gut sein...
Zum einen geht es darum das ich für jedes Verfahren für PKV in Anspruch genommen werden soll. Sie versucht hier alle Kosten abzuwälzen.
Ob diese dann Einklagbar wären sei mal dahingestellt.
Zweitens für unnötige und unnütze Verfahren und so mein Gedanke auch Prozeßbetrug würde dann evtl auch eine Herabsetzung des Unterhaltes evtl möglich sein.
Falls es andere Varianten oder Denkansätze gibt wäre ich dankbar.
Da weder durch ihren Anwalt noch durch die KM ein Interesse an einem Vergleich besteht denke ich es wird durch alle Instanzen durchprozessiert.
( Am lagen Ende nur um mir zu Schaden ..somit Vermögen an die Wand gefahren )
( Desweiteren nur ein Pokern beim Vergleich um noch mehr zu bekommen )
Und da die Gerichte eher danach Urteilen dem Vater Staat nicht zu Schaden ...also möglichst keine Harz IV zu bekommen würden die Richter entsprechend
Ihr Urteil ausformulieren.
für unnötige und unnütze Verfahren und so mein Gedanke auch Prozeßbetrug würde dann evtl auch eine Herabsetzung des Unterhaltes evtl möglich sein.
Nein. Was soll die Unterhaltshöhe mit subjektiv für unnötige befundene Verfahren zu tun haben?
Gruss,
gardo
Zum einen geht es darum das ich für jedes Verfahren für PKV in Anspruch genommen werden soll.
Ok, es geht um PKV und nicht um VKH. Das muss man erst mal wissen.
Trotzdem ändert es nichts: wenn es Beweise gibt, dass die Exe ihr Grundstück veräussern kann, dann kannst Du die im PKV-Verfahren vorbringen und der PKV ist vom Tisch. Der "rote Aktendeckel" ist dazu nicht erforderlich. Wenn es keine Beweise gibt, wird auch ein Strafverfahren eingestellt und Du hast eventuell ein zusätzliches Problem wegen der Verdächtigung.
für unnötige und unnütze Verfahren
und wer entscheidet, was unnötig und unnütz ist? Auch hier gilt: ist das Verfahren mutwillig oder ohne Aussicht auf Erfolg, gibt es keinen PKV. Das wird gerichtlich geprüft, Du kannst Stellung nehmen und Rechtsmittel einlegen. Entscheidet das Gericht, dass es PKV gibt, dann wird das "unnötig und unnütz" eher Deine Einzelmeinung sein.
Gruss von der Insel
