Hallo zusammen,
meine Ex-Frau befand sich bei der Eheschließung im Dezember 2013 im Privatinsolvenzverfahren.
Im Dezember 2018 reichte ich die Scheidung ein, sie zog aus und unsere 3 Kids blieben bei mir.
Die Restschuldbefreiung ihrerseits erfolgte im Juli 2019.
2015 kaufte ich eine Eigentumswohnung und stehe alleine im Grundbuch.
Scheidungsurteil erfolgte im März 2020.
Meine Eigentumswohnung verkaufe ich Ende Juli 2020.
Sie beteuerte immer wieder keinen Zugewinnausgleich beanspruchen zu wollen.
Das kann sich meiner Meinung nach jederzeit ändern und wollte fragen, wie sich der Zugewinnausgleich zusammensetzen würde?
Soviel ich weiß hat sie 3 Jahre nach dem Scheidungsurteil Zeit den Zugewinnausgleich der bereits verkauften Eigentumswohnung beanspruchen zu können.
Demnach würde ihr die Hälfte vom Zugewinn zustehen.
Doch wie wird das mit ihrem damaligen Privatinsolvenzverfahren verrechnet?
Grüße Nino
Es muss das Anfangsvermögen und das Endvermögen bestimmt werden.
Anfangsvermögen am Stichtag der Eheschließung, Endvermögen am Stichtag Zustellung des Scheidungsantrag.
Ich mache mal ein Beispiel:
Du
Anfangsvermögen 40.000
Endvermögen 100.000
Zugewinn +60.000
Sie
Anfangsvermögen -20.000
Endvermögen 0
Zugewinn +20.000
Endvermögensvergleich:
Du 60.000
Sie 20.000
Differenz 40.000 zu deinen Gunsten, du an sie -> 20.000
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."