Wie werden Lebenskosten seit dem Antrag von eine Scheidung berücksichtigt?
Mein Rechtsanwalt meinte dass Lebenskosten seit dem Antrag von eine Scheidung (zweite Stichtag) in die Berechnung für Vermögensteilung berücksichtigt werden. Dass stoßt aber gegen mein Verständnis von Zugewinn.
Meine Frau hat die Scheidung früher als erlaubt beantragt. Es wurde mir erst nach mehrere Monate eingefallen. In der Zwischenzeit, habe ich nur kosten gehabt und sie hat Einkommen. Ich frage mich ob der Scheidungsantrag noch widersprochen werden könnte und ob meinen Anteil an der Vermögen dabei besser wäre weil eine neue Scheidungsantrag eine spätere Berechnungsdatum ergibt.