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Kosten Instanthaltung Haus (Roboterrasenmäher, Türdichtung) im Trennungsjahr

 
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

bin seit ein paar Monaten mit meiner Frau im Trennungsjahr und aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Ich zahle königlich Unterhalt und zwar so viel, dass meine Frau wegen jedem Furz zu Ihrer RA rennen kann.

Sie möchte jetzt per Anwalt 50% der Kosten für eine Rasenmäherreparatur (Roboterrasenmäher, Erdkabel war durchschnitten) und für Reparatur der Türdichtung von mir haben. Ist wirtschaftlich für Sie eingentlich Blödsinn, da ihre Anwaltskosten die Höhe der Reparaturen überschreitet.

Ist sie dazu berechtigt. Wenn ich noch im Haus wohnen würde hätte ich das repariert und nicht groß reparieren lassen.

Danek für eure Antworten.

Blaubein


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2012 17:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bezahlt Dir Madame Miete für den Rasenmäher? Oder hast Du ihn ihr "kostenlos überlassen"? Im Letzteren Fall könntest Du ihr - theoretisch - eine Rechnung schicken...

Ansonsten: Wenn sie damit zum Anwalt laufen will - lass sie doch. Der hat Dir nichts zu sagen; Du kannst seine Schreiben ignorieren. Sie kann deswegen ein Gerichtsverfahren anstrengen, wenn sie lustig ist. Den Ausgang kannst Du Dir angesichts überlasteter Gerichte ausmalen.

Fazit: Über welche Stöckchen Du springst, entscheidest Du selbst.

Grüssles
Martin
(der solche Kinkerlitzchen "damals" einfach ausgesessen hat)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 17:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Alternativ könntest du natürlich auch so reagieren:

Exschnuckiputzi,

natürlich zahle ich die hälftigen Kosten, die durch Instantsetzung unserer gemeinsamen Immobilie entstehen. Da du allerdings das Haus alleine mit unserem Kind nutzt erwarte ich die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs in Höhe der hälftigen ortsüblichen Monatsmiete in Höhe von x Euro jeweiols zum 15. eines Monats auf meinem Konto.  :rofl2:


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 17:21
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hi Midnightwish,

wahrscheinlich werde ich es aussitzen. Wenn mein Anwalt antwortet kostet es nur.

Das Haus ist im Unterhalt berechnet. Sonst müsste ich ihr noch mehr zahlen.

Blaubein


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2012 17:31
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Blaubein,

da die Immobilie (so weit sie immobil ist) zur Hälfte dir gehört, könntest du ihr anbieten, bei Reparaturen zuerst dich zu fragen. Wenn du Zeit und Lust hast, dein Mit-Eigentum instand zu halten, tust du es. Ansonsten muss die Eigentümer-Gemeinschaft einvernehmlich beschließen, welche Firma beauftragt wird.

Soweit deine getrennt lebende Ehefrau als Mieterin (deiner Hälfte) und Mit-Eigentümerin (ihrer Haushälfte) ohne Rücksprache mit dir Fremdfirmen beauftragt, bleiben die Kosten - wie im übrigen auch ihre Anwaltskosten - an ihr selbst hängen. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie.

Ein Rasenmäher ist nicht immobil und somit auch kein Bestandteil der Immobilie.

Da deine getrennt lebende Ehefrau das Sondernutzungsrecht für die der Immobilie angegliederte Grünfläche allein ausübt, obliegen auch die Kosten für die Grünflächenpflege ganz allein. Dabei ist es ihre vollkommen freie Entscheidung, ob sie höchstpersönlich und mit eigenem Muskelschmalz einen Spindelmäher übers Grün schiebt, ob sie sich am Anblick leichtbekleideter, muskulöser Gartenbauhelfer erfreut oder sich eines Mähroboters bedient. Der Garten und die Pflege desselben sind ganz allein ihre Privatangelegenheit.

In einem Mehrfamilienhaus werden Pflegearbeiten und Winterdienst für zum Haus gehörige Flächen regelmäßig auf die Nebenkosten aller Mieter umgelegt. Da sie das Haus allein nutzt, kannst du ihr in dieser Hinsicht völlig freie Hand lassen - solange sie selbst für die entstehenden Kosten aufkommt. Ausnahme: sie lässt das Grundstück verwildern oder fängt an, Bäume zu fällen und größere Umgestaltungen vorzunehmen. dann hast du als Mit-Eigentümer (=Vermieter) mehr als nur ein Wörtchen mitzureden. 

Auf den Anwaltsbrief kannst du kurz und knackig antworten, dass du selbstverständlich als Miteigentümer und Vermieter gerne deinen Anteil am Erhalt der Immoblie beitragen wirst. Solange die Eigentümergemeinschaft dich vorab und gleichberechtigt in die Entscheidungsfindung miteinbezieht, welche Reparatur in welchem Umfang notwendig sei und durch wen diese ausgeführt werden soll.

Für Aufträge an Fremdfirmen, die sie eigenmächtig vergeben hat, bist du in keinster Weise verantwortlich.  Für den Rasenmäher eh nicht.

Das kannst du an den Anwalt so rotzig und kurz schreiben, wie es dir gefällt. Ein Großteil des Anwaltshonorars ist Schmerzensgeld für die Unverschämtheiten, die sich diese BErufsgruppe von Mandanten und Berufskollegen anhören müssen. Nur beleidigend darfst du nicht werden.

Have Fun!  😉 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 20:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

Ein Großteil des Anwaltshonorars ist Schmerzensgeld für die Unverschämtheiten, die sich diese BErufsgruppe von Mandanten und Berufskollegen anhören müssen.

Wenn jemand einem anderen eine aufs Maul haut und der haut zurück, darf man ja wohl auch kein Schmerzensgeld verlangen oder? 🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 20:52
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn jemand einem anderen eine aufs Maul haut und der haut zurück, darf man ja wohl auch kein Schmerzensgeld verlangen

Eigentlich nicht - außer du bist Anwalt. Die sind was das Verlangen angeht, vollkommen schmerz- und schambefreit.

Gute N8! 🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 00:42
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hi Biggi62,

vielen Dank für deine Tips. Du scheinst dich wirklich auszukennen.

Ich werde schön warten bis zum Tag bevor die Frist im Anwaltsschreiben abläuft und dann KM und KM RA antworten.

Grüsse

Blaubein


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2012 10:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Blaubein,

Ich werde schön warten bis zum Tag bevor die Frist im Anwaltsschreiben abläuft und dann KM und KM RA antworten.

das kannst Du machen - brauchst Du aber nicht. Mit einer Antwort hältst Du den Streit über Deine vermeintlichen Verpflichtungen am Kochen, ohne Antwort müssen sich Ex und Anwalt überlegen, wie sie weitermachen wollen. Einen gerichtlichen Streit über die Reparatur von Rasenmäher und Türdichtung würden sie nicht gewinnen. Das ist durchaus ein Gesichtsverlust, wenn man vorher damit gedroht hat und Du Dich nicht einschüchtern lässt - möglicherweise mit der Folge, dass sie sich weitere "Klagen" überlegen.

Du allein entscheidest, über welche Stöckchen Du springst und ob Du Dich am Nasenring durch die Manege führen lässt...

Grüssles
Martin
(der "damals" gut damit gefahren ist, die dauernden "das sag ich meinem Anwalt"-Tiraden mit einem freundlichen "tu das, solange er Dir zuhört" zu beantworten)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 11:19
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Blaubein,

auch meine Ex kannte sich mit der Ganzen Materie nicht wirklich aus und fühlte sich bei ihrem RA sehr gut aufgehoben und beraten. Es dauerte einige Jahre, bis sie erkannte, dass der RA als erstes seinem Geldbeutel und als zweites seiner Mandatschaft verpflichtet ist.

Sie lief daher auch für jeden Quatsch zum RA.

Nun kannst du auf jedes Fitzelchen reagieren und dagegen argumentieren. Das kostet aber Zeit und Nerven und bringt einfach nur weitere Eskalation.

Du kannst aber auch einfach auf die unsinnigen Teile nicht reagieren. Dann kostet es nur der Gegenseite Kraft und Nerven, warum du nicht reagierst.

Was kann nun passieren, wenn Du nicht reagierst?
- sie kann weiterhin schreiben lassen (gähn...)
- sie kann klagen (Das wird eine schöne Mischung aus Spaß (bei dir) und Erfahrung (bei ihr)
- sie kann versuchen, das in irgendeinem anderen Verfahren unterzubringen. Dann kannst Du immer noch reagieren.

Ich würde es genau so machen, wie von Brille vorgeschlagen.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2012 03:46