Weiss jemand zufällig wie teuer es ist, der geliebten Fast - Ex - Gattin im Rahmen des Versorgungsausgleiches die eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der erteilten Auskunft durch das Gericht abzunehmen?
RTFM = Read the fucking manual
Moin,
ich kann dir nichts genaues sagen.
Nur lies mal >>hier<<speziell unter dem Passus VIII Strafbestimmungen nach.
Hier steht, dass "Sie" bei rechtzeitiger Berichtigung straffrei davon kommt.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi Agent
Wo?
Gruss Wedi
falsch verlinkt?
RTFM = Read the fucking manual
ich denke du meinst § 158 StGB, aber keine Sorge, dann ist sie immer noch wegen Versuch des Prozeßbetruges dran
RTFM = Read the fucking manual
Sorry,
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/eidesstattliche-versicherung.html
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
mir wurde nur gerade bewusst, dass es nichts über die Kosten der Überprüfung aussagt.
Gruss
AZ
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Vielleicht kann man sich ja die Kosten im Rahmen einer Schadenersatzklage zurückholen, wenn die EV falsch abgegeben wird. Aber ich denke mehr als 50 bis 100 Euro dürfte das wohl nicht kosten.
RTFM = Read the fucking manual
Hi
Ich denke auch, das es in diesem Bereich liegen wird
Gruss Wedi
Hi comet,
vielleicht hilft dir >>das<< hier etwas weiter.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
inwiefern?
RTFM = Read the fucking manual
Moin,
die Kosten sind m.W.n. gleich Null. Ob du das allerdings durchbekommst, ist eine ganz andere Sache.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die Voraussetzungen sind:
Gemäß §§ 1587 e Abs. 1, 1580, 1587 k BGB in Verbindung mit §§ 1605, 260, 261 BGB wird deshalb beantragt, dass die Antragstellerin die Richtigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichert.
Und die entsprechende Bgründung wird gleich mitgeliefert. Es existieren nämlich von einer Altersvorsorge der EX zwei Dokumente. Das eine von der Versicherung besagt, dass Versicherungsbeginn während der Ehezeit (z.B. 01.02.2006) war und auf einmal liefert die Gattin ein Dokument bei Gericht ab, angeblich auch von der Versicherung, welches besagt, dass Versicherungsbeginn erst ein Jahr später -nach Einreichung des Scheidungsantrags- (z.B. 01.02.2007) war.
Da die werte Dame ja auch schon im Unterhaltsprozeß gelogen hat und der Richter dies vielleicht noch im Hinterkopf hat, gehe ich davon aus, dass er die EV vielleicht doch abnimmt.
RTFM = Read the fucking manual
Hi
ich denke nicht dass hier extra Kosten anfallen, es erhöht ja nicht den Streitwert und es ist kein Gutachten, was extra kosten würde. Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre, dass dein RA hierzu eine extra Gebührennummer abrechnen darf, weil er einen Antrag stellt (da ich die Gebührenordnung nicht auswendig kennen weiß ich es nicht), aber ich habe das in diesem Zusammenhang noch nie gehört. Aber da du konkrete Hinweise hast, ist es das echt wert.
Kann der anwalt nicht auch von der Versicherung, (von der das Dokument mit dem Beginn während der Ehezeit vorliegt), eine Auskunft verlangen, bzw beantragen dass der Richter es anfordert?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo,
ich sehe da keine zusätzlichen Kosten. Weder für Anwalt noch Gericht. Beweisgebühren gibt es seit Abschaffung der BRAGO eh nicht mehr.
So lange es andere, zuverlässigere Möglichkeiten zur Beweiserhebung gibt, sollte man die aber auch nutzen. Nur welche?
Die ZPO kennt so etwas wie "Beweiserhebung durch Anfragen" nicht, nur amtliche Auskünfte, was bei einer Versicherung nicht in Betracht kommt.
Also ich würde daran denken, einen positiven Zeugenbeweis anzutreten und den Vorstand der Versicherung bekunden zu lassen, dass die Versicherung seit dem ... besteht.
Man könnte auch beantragen, der Gegenseite aufzugeben, den Versicherungsschein vorzulegen. Oder die Echtheit der Beweisurkunden zu prüfen. Oder oder oder aber ich glaube, da gibt es immer einen "Fluchtweg".
Welche Dokumente wurden denn da vorgelegt? Kann es sein, dass die Versicherung nachträglich geändert wurde?
Gruss von der Insel
Leider habe ich keine Ahnung, ob die Versicherung nachträglich geändert wurde. Eine Erklärung wurde dazu nicht abgegeben. Es wurde lediglich ein Schriftstück abgegeben, dass Versicherungsbeginn ein Jahr später gewesen sein soll und damit wäre die Versicherung im Versorgungsausgleich nicht auskunftspflichtig. Die eingereichte Kopie der Versicherungsurkunde besagt jedenfalls, dass Versicherungsbeginn während der Ehe war.
Ich könnte natürlich die ganze Sache für Madame und das Gericht einfacher machen und alle Fakten auf den Tisch legen, aber aus taktischen Gründen geht das leider nicht. Von dieser Versicherung habe ich nämlich nur deshalb erfahren, weil Madame diese im Rahmen der Berufung (Unterhalt) beim OLG ausgepackt hat und als zusätzliche Altersvorsorge anerkannt haben will. In der Berufungsbegründung hat sie mitgeteilt, dass sie eben ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns dafür Beiträge gezahlt hat.
Als ich dann begriffen hatte, dass der Vertrag noch während der Ehezeit abgeschlossen wurde und sie dies im Versorgungsausgleich nicht angegeben hat, hab ich dem Amtsgericht die Kopie aus dem OLG Verfahren geschickt und mitgeteilt, dass dies offensichtlich nicht verauskunftet wurde. Und dann kam eben der Hammer: Das Amtsgericht hat Madame um Stellungnahme gebeten und Madame hat daraufhin eine Bescheinigung der Versicherung eingereicht, dass die Versicherung auf einmal erst ein Jahr später abgeschlossen wurde. Wie gesagt, ich könnte dem Amtsgericht jetzt auch noch die Berufungsbegründung der Madame vorlegen, womit eindeutig bewiesen, wäre, dass dsie gelogen hat. Es steht dann nur noch nicht fest, ob im Rahmen des Versorgungsausgleichs oder im Rahmen des Unterhaltsverfahren vor dem OLG. Sinn und Zweck der Sache ist, dem OLG nachzuweisen, dass Madame nicht nur erstinstanzlich ihre Einkünfte "vergessen" hat, sondern nachhaltig (über einen längeren Zeitraum) das Blaue vom Himmel lügt und ggf. sogar dafür eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt. Meine Befürchtung ist nämlich, dass das OLG sagen wird, ach die ganze Lügerei der Madame ist gar nicht so schlimm und wir geben ihr noch einen Betreuungsbonus für die Doppelbelastung und die neue Partnerschaft (die bestimmt abgestritten wird oder dann kurz vor der mündlichen Verhandlung zufällig beendet wurde) ist ja auch noch nicht verfestigt und dann soll ich jede Menge Unterhalt zahlen.
Am liebsten hätte ich ja schon Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt, aber mein Anwalt, der für mich die Verfassungsbeschwerde im Umgangsverfahren eingereicht hat, meinte, dass das beim Bundesverfassungsgericht nicht gut ankommen würde, da man sonst Mitleid mit der armen Frau hat und dann auch verstehen würde, warum sie den Umgang boykottiert.
RTFM = Read the fucking manual
