hallo,
habe ein schreiben aufgesetzt wie folgt:
vereinbarung zwischen ...(mir) und ... (ihr)
hiermit bestätigen wir, dass der komplette hausrat durch eine zahlung von xxx euro an ...(ihr) bei ...(mir) bleibt und somit alle vermögensauseinandersetzungen in der scheidungssache erledigt sind.
datum unterschrift, ich
datum unterschrift, sie
über kindesaufenthalt und ehegattenunterhalt haben die gerichte schon entschieden...
scheidung läuft seit ca februar und versorgungsausgleich ist auch schon von beiderseiten durchgeführt und habe sogar scho von denen eine rückanwort erhalten.
wie lange dauert es jetzt noch bis endlich die scheidung da ist? (und was kommt jetz noch auf mich zu?)
Moin,
die Hausrataufteilung ist damit vom Tisch, schon richtig. Allerdings bleibt da noch der Zugewinnausgleich, so er denn geltend gemacht wird. Und in dem "Vertrag" hast du Hausrat und Zugewinn in einen Topf geworfen. Macht aber nix, so die Gegenseite keine Ansprüche auf Zugewinn stellt.
Da der Versorgungsausgleich schon aufgegleist ist, muss das Gericht "nur" noch einen Scheidungstermin bekannt geben. Das kann noch vor der Sommepause sein, aber auch danach.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
was ist die sommerpause?
und wie lange ist diese?
wenn der termin steht, dann ist die scheidung dann an dem tag wohl durch oder?
und wenn der termin steht, wie lange davor bekomme ich von dem termin bescheid?
viele fragen sorry
Moin,
was ist die sommerpause?
Nunja, eine Pause im Sommer halt. :rofl2: Also die Sommerferien...
und wie lange ist diese?
Kommt auf das Gericht an, das Bundesland, die Auslastung, ...
wenn der termin steht, dann ist die scheidung dann an dem tag wohl durch oder?
Davon würde ich ausgehen. Es sei denn, da kommen noch plötzlich irgendwelche Anträge auf den Tisch. Aber dann kannst du immer noch Abtrennung beantragen.
und wenn der termin steht, wie lange davor bekomme ich von dem termin bescheid?
Normalerweise sechs bis acht Wochen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
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eine frage dann doch noch...
mein anwalt hat mir geraden, das so aufzusetzen, dass alles unter einem hut ist... sonst hätte ich da nicht mitgemacht...
kann da wirklich noch etwas auf mich zukommen, bin schon davon ausgegangen, dass darin alles geklärt ist, also auch der zugewinn
Der Zugewinn kann nicht privat geregelt werden. Hierzu bedarf es der Beurkundung eines Notares. Dies unter dem Aspekt der Benachteiligung einer Partei. Nennt sich dann Trennungsfolgevereinbarung.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
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hallo,
habt da nochmal eine frage:
die scheidung läuft ja eben scho seit märz, haben da dann auch scho versorgungsausgleiche ausgefüllt u antworten bekommen im mai. kann sich die scheidung noch bis nächstes jahr ziehen oder muß die scheidung noch in diesem jahr erfolgen?
wer hat da erfahrung? danke
Servus mitschii!
Wenn die Rentenkassen alles berechnet und geantwortet haben und keine weiteren Anträge zum laufenden Verfahren gestellt werden, müßte eigentlich in Bälde ein Termin bekannt gegeben werden, sofern nicht zigtausend andere Scheidungsverfahren beim Richter auf´m Tisch liegen!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ok danke, hab grad nochmal nachgesehen. am 17.01.2007 ist der scheidungsantrag, samt versorgungsausgleichsunterlagenanforderungen gestellt worden.
nachdem ich unterhalt u trennugsunterhalt zahle, nehme ich an, daß ihr anwalt einen nachscheideunterhalt beantragt.
aber normal müßte, daß alles doch noch heuer über die bühne gehen oder?
wie ist es eigentlich, wenn proßezkostenhilfe gewährt wird: muß man dann für anwaltsbesprechungen etwas zahlen? oder normale anfragen per telefon bzw antworten vom anwalt per brief? oder werden da alle fällige kosten getragen?
Servus mitschii!
Bei dem Scheidungstermin wird (wenn vorher noch nicht angegeben) der "Streitwert" ermittelt.
Daraus werden die Prozesskosten und die Anwaltskosten nach welchen Schlüsseln auch immer errechnet.
Anwalt mußt Du selbst zahlen.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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meine ex muß für den anwalt nix bezahlen, weil sie pkh kommt wurde mir gesagt und ich schon, weil ich arbeite oder wie ist das zu verstehen? wenn jetzt ein streitwert von 5000,- z. b. da ist, was muß ich dann bezahlen für den anwalt?
außerdem haben wir um unterhaltszahlungen gestritten, da hab ich auch pkh beantragt u wurde bewilligt.
und ums abr haben wir auch gestritten, da hab ich jedoch nix beantragt.
kann man da ungefähr sagen, welche kosten auf mich zukommen?
können das 3.000,- euro werden mehr oder weniger?
Benutzt Du Prozesskostenrechner auf linker Seite 😉
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