Aufteilung des Zuge...
 
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Aufteilung des Zugewinns zum Abschluß bringen!

 
(@unbeschrieben)

Hallo zusammen!

Kurze Frage:
Lebe nach der Scheidung (vor ca. 2 Jahren) im eigenem Haus und möchte (ex) auszahlen.
Bediene weiterhin die Banken und halte Haus und Grundstück in Stand.

Da sich (ex) immer wieder mit der Beantwortung der Schreiben meines Anwalts
bezüglich Aufteilung des Vermögens Zeit lässt, würde ich gern etwas mehr Druck ausüben.
Ein Angebot wurde (ex) unterbreitet. (Teilungsversteigerung ist auch möglich- ich weiß)

Ist es nicht mehr als verständlich, dass ich demnächst Kosten für Instandhaltung  geltend machen werde? - schließlich halte ich mit meinem Geld und körperlicher Arbeit(Zeit)  ihr Vermögen ebenfalls aufrecht!

Danke für Infos.

PS: Habe die Frage schon einmal gestellt- aber vielleicht gibt es neue Erkenntnisse und Tipps.


Zitat
Geschrieben : 05.06.2007 14:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin unbeschrieben,

was willst Du tun, wenn Madame sich an diesen Kosten nicht beteiligen möchte - Motto "Ich wohne da ja nicht darin; von frisch gestrichenenen Wänden hab ich also nichts."? Es ist Deine Entscheidung, das Haus in Schuss zu halten oder es verkommen zu lassen. Niemand wird sie zu einer Beteiligung an renovierungskosten verurteilen; insofern ist deren Geldendmachung ein stumpfes Schwert.

Wenn Du die Hütte in Deinen alleinigen Besitz bringen möchtest, ist eine Teilungsversteigerung tatsächlich das einzige probate Mittel. Leiere sie doch - zumindest "optisch" mal an, verbunden mit einem letzten Auszahlungsangebot an Deine Ex; vielleicht kommt die dann in die Hufe. Denn bei einer TV wird sie voraussichtlich weniger erlösen als bei einer Übernahme durch Dich.

Wenn Du ihr Arbeit und Zeit für die Instandhaltung in Rechnung stellst, wird sie vermutlich nur müde lächeln.

Greetz
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2007 14:38
(@unbeschrieben)

Hallo unbeschrieben,

danke zunächst für Deine Antwort ! 

Motto "Ich wohne da ja nicht darin; von frisch gestrichenenen Wänden hab ich also nichts."? Es ist Deine Entscheidung, das Haus in Schuss zu halten oder es verkommen zu lassen.  

Wenn der Wert des Hausgrundstück noch einmal ermittelt werden sollte, so die Werterhaltung durch die Instandhaltung...
doch nicht von der Hand zu weisen- oder ?

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2007 14:54
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Wenn Du ihr Arbeit und Zeit für die Instandhaltung in Rechnung stellst, wird sie vermutlich nur müde lächeln.

hmmm...das sehe ich nicht so, sofern EXelchen Miteigentümer ist, so muß sie an der Instandhaltung beteiligt werden, sofern die Instandhaltungskosten nicht im Unterhalt schon mit drin sind.
Nach meiner Meinung greift da das WohnungEigentümerGesetz !

WEG
§ 16 - Nutzungen, Lasten und Kosten
2) Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils (Absatz 1 Satz 2) zu tragen.

@unbeschrieben, ich stecke in einer ähnlichen Situation und bin gerade dabei wie gewisse Instandhaltungsmaßnahmen geltend zu machen.
Da gibts ja einiges ....  😉
Huch da war einer früher...ich laß es trotzdem

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2007 15:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin unbeschrieben,

Wenn der Wert des Hausgrundstück noch einmal ermittelt werden sollte, so die Werterhaltung durch die Instandhaltung...
doch nicht von der Hand zu weisen- oder ?

Dieser Wert ist von vielen Faktoren abhängig; hauptsächlich von der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt. Welchen Anteil am Wert welche Instandhaltungsmassnahmen haben oder hatten, ist dagegen praktisch nicht nachzuweisen; dergleichen bewegt sich im Rahmen des "statistischen Rauschens". Wie sollte ein (teurer!) Gutachter auch "bewerten", wieviel weniger das Haus heute wert wäre, wenn man es letztes Jahr nicht gestrichen hätte? Er kann immer nur den Ist-Zustand bewerten, und auch der ist kein wirkliches Kriterium: Ein Haus ist - wie ein Gebrauchtwagen - genau das wert, was ein Käufer zu bezahlen bereit ist. Wenn im Gutachten 50 oder 100.000 EUR mehr stehen - wen juckt das, wenn sich dafür kein Käufer findet?

Überdies können vermeintliche Instandhaltungsmassnahmen sogar wertmindernd sein: Du magst für 10.000 EUR Blümchentapeten an die Wände geklebt haben und an eine entsprechende Wertsteigerung glauben; ein potenzieller Käufer dagegen sagt "Bis ich diesen Schrott wieder von den Wänden habe, muss ich 5.000 EUR ausgeben" - also wäre die vermeintliche Wertsteigerung de facto eine Wertminderung.

Ich denke, Du machst Dir die falschen Gedanken...

Greetz
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2007 15:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin babbedeckel,

hmmm...das sehe ich nicht so, sofern EXelchen Miteigentümer ist, so muß sie an der Instandhaltung beteiligt werden, sofern die Instandhaltungskosten nicht im Unterhalt schon mit drin sind.
Nach meiner Meinung greift da das WohnungEigentümerGesetz !

das ist die - juristische - Theorie, die bei Eigentümergemeinschaften wie beispielsweise den Besitzern von Eigentumswohnungen auch Sinn macht. Allerdings beschliessen diese diese Instandhaltungsmassnahmen im Rahmen von Eigentümerversammlungen.

Im vorliegenden Fall könnte Ex jedoch leicht einwenden, dass keine Notwendigkeit für diese Massnahmen bestanden hätte und diese mithin das Privatvergnügen des jetzigen Bewohners seien, zumal es keine entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Eigentümern gegeben habe (Hint: Bei einer 50:50-Eigentümergemeinschaft funktionieren Vereinbarungen nur einstimmig...). Wer das prozessual auseinanderdröseln und per Gutachten die entsprechenden Beweise führen wollte, riskiert Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, die leicht über den in Frage stehenden Instandhaltungskosten liegen. Das ist die juristische Praxis - und wie weit entfernt diese von der Theorie liegen kann, wissen wir hier ja zur Genüge.

Aber es soll auch Leute geben, die eine Menge Zeit und Geld aufwenden, um über einen 15-EUR-Strafzettel oder den Geräuschpegel von Nachbars Rasenmäher zu prozessieren...  😉

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2007 15:18
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Aber es soll auch Leute geben, die eine Menge Zeit und Geld aufwenden, um über einen 15-EUR-Strafzettel oder den Geräuschpegel von Nachbars Rasenmäher zu prozessieren...  😉

:rofl2:

Naja, siehe es mal so, oder mein Fall  :exclam:
EX bezieht EU, und ist Miteigentümerin. Zugewinnverfahren hat EXelchen gecancelt  :rofl2:
Wieso sollte ich nicht die Heizungsanlage, Solaranlage etc. instandhalten dürfen, und die hälftigen Kosten (da 50%) bei EXelchen geltend machen.
Oder draußen wird die Straße, von der Gemeinde, neu gemacht,  hier sind auch die Eigentümer mitzubeteiligen. Sprich es gibt manchmal Instandhaltungsmaßnahmen die MÜSSEN gemacht werden.
Außerdem so einen gewissen Charme hat das schon ... wenn man schon EU bezieht.  😉

Ach so, mein RA meinte, daß das kein Problem wäre ....

Gruß
babbedeckel, der alte Dr...sack  :redhead:


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AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2007 15:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin babbedeckel,

Wieso sollte ich nicht die Heizungsanlage, Solaranlage etc. instandhalten dürfen, und die hälftigen Kosten (da 50%) bei EXelchen geltend machen.

Geltend machen kann man das schon - und wenn Exchen sich freiwillig daran beteiligt: Wunderbar. Die Frage ist nur: Was passiert, wenn Madame den Kopf schüttelt. Darauf bezog sich mein Post. Wissen wir nicht alle, wie juristisch eindeutig und unstreitig ein Sorge- oder Umgangsrecht ist? Und lesen wir nicht trotzdem jeden Tag, wie sich diese vermeintliche "Eindeutigkeit" in der Praxis darstellt?

Berichte einfach mal, wie es bei Dir ausgegangen ist - ich tippe auf eine "Bausch und Bogeln" Regelung des Zugewinnausgleichs, in der solche peanuts keine Brücksichtigung finden.

Tipp für Rechtsanwälte, für die etwas "kein Problem" ist: Frage dagegen "Können Sie mir das versprechen?" und ziehe aus der Antwort die entsprechenden Schlüsse...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2007 16:32
(@unbeschrieben)

Hallo
und Danke zunächst an allen !

Nicht immer sind es nur die neuen Tapeten – ein großes Grundstück bedarf der wöchentlichen
Arbeit (Zeit / Kosten/ körperliche Aufwendungen)!!  (Ex) liegt derweilen in der Sonne oder sonst wo.

Gruß

PS: Brauche noch für Samstag: Klempner, Maler, Gärtner, Fensterputzer, Haushaltshilfe,…… :exclam:


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2007 17:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin unbeschrieben,

Nicht immer sind es nur die neuen Tapeten – ein großes Grundstück bedarf der wöchentlichen
Arbeit (Zeit / Kosten/ körperliche Aufwendungen)!!  (Ex) liegt derweilen in der Sonne oder sonst wo.

Das ist der Preis, den man als Immobilienbesitzer/-bewohner zahlt - sowas Ungerechtes aber auch gegenüber diesen Wohnungsmietern ohne Garten...  😉

Ich wollte Dich nur davon abhalten, eine Baustelle zu eröffnen, bei der der Architekt mehr kostet als das Haus hinterher wert ist.

Greetz
Martin
(selbst mit 2.000 Quadratmetern Garten und vielen Bäumen gesegnet - und froh darüber, dass Exchen keinen Fuss reinsetzt)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2007 17:32




(@schwarz6)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich lese hier immer nur, die Ex (Miteigentümer des Hauses) sollte sich an den Instandhaltungskosten beteiligen - klingt ja nicht schlecht: Aber müsstest du nicht umgekehrt Miete/Nutzungsgebühr anteilig an den Miteigentümer (Ex) abführen?

Gruß,

Schwarz


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2007 11:22