Hallo... lebe seit letztem Jahr getrennt von meiner Frau in unserem gemeinsamen Haus.
Kinder (10+12) leben bei mir... sie zahlt keinen Unterhalt.
Ich trage alle Belastungen für dieses Haus, zahle ab... nun soll über Kreisgutachterausschuß der Verkehrswert ermittelt werden.
Da ich viele Eigenleistungen erbracht habe, wollte ich diese angerechnet sehen und habe diese als Liste aufgestellt.
Nun erwiedert ihr RA, daß Sie bei allem mindestens zur Hälfte mitgeholfen hat (hat kaum einen Handschlag gemacht). Wie krieg ich es hin, daß mein Einsatz irgendwo berücksichtigt wird.
Hab mir den Ars...aufgerissen... gebuckelt und nun soll ich 50 % abdrücken ??? Kann doch wohl nicht sein.
Möchte das Haus möglichst behalten... wie kann das ablaufen... welche Tipps gibts von Euch.
Da sie ja auch keinen Unterhalt für die Kids leistet, möchte ich es auch hinkriegen, daß sie in dem Moment, wenn sie ausgezahlt werden würde per Titel nachzahlen muß (dann hat sie ja auch wieder Kohle... ist momentan einfach "nicht Leistungsfähig lt. RA")
Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung
moin, pegasus,
deine situation kommt mir bekannt vor, irgendwie.
das mit den 'eigenleistungen' wirst du wohl von niemandem honoriert bekommen.
der gutachterausschuss wirds sicher nicht berücksichtigen, sondern einen 'marktwert' feststellen. und du willst das haus behalten, also musst du die ex auszahlen (sofern's was zum auszahlen gibt wg. der schulden). da gips nur eins: du kennst doch die schwachstellen, oder????? und wenn die gutachter kommen, bist du doch dabei??? na, siehste....
falls dann noch protest kommt: teilungsversteigerung 'anbieten'. dort kannst du auch selbst mitbieten, der höchste zuschlag (wenns gut geht: heutzutage ca. 3/4 des gutachterwertes) wird geteilt. DIE 50 % sehen dann sicher ganz anders aus ..... solltest du deiner ex mal sagen und gleichzeitig ein 'angebot' machen...
zum thema 'kindesunterhalt' solltest du dir was einfallen lassen, das kann so nicht weitergehen!
gruss
ulli
p.s.: hatte dir vor einigen tagen schon eine PN (persönliche nachricht) geschickt. gelesen????
[Editiert am 3/2/2005 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin Pegasus,
guck dir mal >dieses< Urteil an. Nicht direkt vergleichbar, zeigt aber doch die Intention der Gerichte.
Und hinsichtlich Selbtersteigerung hilft dir >dieses< Urteil.
DeepThought
*immerwiedervondermengederurteilehierüberraschtist* 🙂
[Editiert am 3/2/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Frohe Ostern.
Es ist etwas spät für meine Antwort.
Ich bin in einer ähnlichen Lage.
Ich wohne in dem ehemaligen Haus meiner Schwiegereltern.
Beide sind verstorben.
Das Haus gehört uns 50/50
Arbeits und Investitionsleistung erbracht.
Zwei Darlehen laufen.
Kinder sind bei mir.
Beide sind 18/20
Noch keine Ausbildungsstelle.
Meine Frau ist nun ausgezogen.
Nach 26 Jahren auseinandergelebt.
Lebt nun mit einem neuen Partner in einer 2 Zimmerwohnung
Dieser kämpft wiederum um seine Frühverrentung wegen eines Betriebsunfalls.
Allerdings haben wir ICH noch keine Scheidung eingereicht.
Wir haben auch noch sonstige Schulden !!!!!!!gemacht, Autokredit, Konto überzogen
Habe ich jetzt umgewandelt in einen Kleinkredit.
Meine Frau Arbeitslos.
Bei der Lage in Deutschland auch nicht zu erwarten das sie Arbeit bekommt.
Bekomme keinen Unterhalt für die Kinder von ihr.
Bin selbst wenn auch sozialverträglich Arbeitslos.
Sie kommt mir entgegen insofern das sie noch bei uns gemeldet ist wegen der Steuerklasse.
Grund Tilgung der beiden Kredite.
Trage ich allein zur Zeit.
Im beiderseitigen einvernehmen soll ich das Haus verkaufen.
Gut versuch ich auch.
Nur ! Es geht ja nichts zur Zeit.
Frage mich wie es auf lange Sicht weitergehen soll.
Ich währe nicht in der Lage sie später auszuzahlen.
Außerdem wenn die Kinder mal aus dem Haus sind was soll ich mit dem großen Haus.
Ehrlich dieser Zustand mit der gemeinsammen Adresse und auch wegen der Engültig machen unserer Trennung /Scheidung wollen wir ICH nur noch solange beibehalten bis die beiden Kredite von mir getilgt sind. Ich hoffe dies bis nächstes Jahr zu schaffen.
Was dann bis dahin ist mit unserem Haus ich weiss es nicht.
Wenn es bis dahin nicht verkauft ist hab ich ein Problem.
Werde mich aber bestimmt diesbezüglich noch mal beraten lassen.
Fakt währe bei Verkauf nach Tilgung der Schulden bliebe für uns beide noch was übrig.
Ich weiß auch nicht wie es bewertet würde das ich das alles bis jetzt allein getragen habe.
Irgenwann kommt auch der Tag wo die Kinder in Ausbildung sind und Kindergeld und Unterhaltsleistunganspruch wegfallen. Ob dieses später für die Zeit der Trennung jetzt,vom wert des Hause ihr Anteil abgezogen wird. ??????????????????????????????????????
Alles ist belegbar.
Gruß
Artuhr
