Hausverkauf- ex wil...
 
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Hausverkauf- ex will alles...

 
(@theend)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich und meine (Ex-Frau) bauten letztes Jahr ein Haus...dann kam die Trennung...
Jetzt soll das Haus verkauft werden. Wir bekamen von Ihren Eltern 45.000 €
Ich selbst steuerte ca.17.000€  an Bargeld zu und eine Eigenleistung am Haus von ca.2267 Std. a15,-€
ergibt 34005,-€ . Wird die von mir aufgebrachte Eigenleistung mit Einfließen und als bares Geld berechnet wie bei einer Bank...( Eigenleistung...)
Oder kann Sie von dem was übrig bleibt wirklich alles zurückfordern?
:gunman:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2007 11:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin TheEnd,

ich fürchte, ich muss Dich enttäuschen: Solche Zahlungen sind nicht vorgesehen. Ist ja auch verständlich: Deine Frau wird in diesen 2.267 Stunden nicht unbedingt Däumchen gedreht, sondern andere Dinge getan haben, die ihr heute auch nicht separat vergütet werden.

Zum rein rechtlichen: Ob IHR BEIDE diese Zuwendung Deiner Schwiegereltern bekommen habt oder sie alleine, wird danach beurteilt, ob es ein entsprechendes Schriftstück (z. B. eine Schenkungsurkunde) gibt, aus dem hervorgeht, dass es tatsächlich der Wille der Schenker war, dass Ihr beide diese Schenkung zu gleichen Teilen erhalten solltet (wofür Du natürlich im Besitz dieses Schriftstückes sein müsstest). Ansonsten wird - zumindest, wenn diese Frage streitig ist - ein Gericht vermutlich davon ausgehen, dass die Eltern diese Zuwendung allein ihrer Tochter machen wollten; sie wird dann dem Anfangsvermögen Deiner Ex zugerechnet. Dein Eigenkapital wird entsprechend Dir zugerechnet, sofern Du seine Herkunft belegen kannst. Gerade in solchen Fragen ist bei Scheidungen vieles nicht so klar wie es scheint - meine Ex hat beispielsweise eine solche Zuwendung meines (mittlerweile verstorbenen) Vaters rundweg bestritten, nachdem sie zuvor sämtliche Bankbelege vernichtet hatte. Und ich konnte sie damit (über 12 Jahre her) nicht mehr beweisen.

Ob nach dem Verkauf des Hauses noch etwas übrig bleibt, wissen die Götter - nachdem Ihr es erst letztes Jahr gebaut habt, ist nicht auszuschliessen, dass Euch auch nach einem Verkauf noch Schulden bleiben. Falls eine schwarze Zahl übrigbleibt, wird sie vermutlich nach Eigenkapital-Einsatz (sie 45, Du 17 Mille, also etwa 3:1) gequotelt; etwaige Eigenleistungen waren dann trotzdem für den Kamin.

Scheidungsruinen sind immer nur für den ein Geschäft, der sie kauft...

Grüssles
Martin

PS: Wenn irgendwie möglich, solltet Ihr das aussergerichtlich regeln; der Streit um Immobilien generiert krasse Streitwerte und ebensolche Anwalts- und Gerichtskosten.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 12:21