Hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage.
Bin seit 1990 verheiratet und lebe seit einiger Zeit getrennt. Scheidung ist eingereicht. Meine noch "Frau" und ich besitzen ein Haus, welches jedem zu 50 % gehört. Sie wohnt im Erdgeschoss und ich in der 1. Etage.
Sie möchte es gern komplett übernehmen, bietet mir aber zu wenig Geld. Nun haben sich durch Mundpropaganda Kaufinteressenten gemeldet, die das Haus gern besichtigen würden.
Meine Frau ist allerdings nicht bereit "ihre" Räume zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Leider ist mein Anwalt derzeit im Urlaub.
Weiß jemand, ob sie verpflichtet ist, den evtl. Käufern, die Räume im Erdgeschoss zu zeigen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Carsten
Hallo Carsten,
sie ist nicht dazu verpflichtet, Kaufinteressenten in die Räume zu lassen.
Will sie das Haus nicht vekraufen, bleibt Dir nach der Scheidung nur die Teilungsversteigerung.
Dann kanns aber passieren, daß Euer Haus für nen Apfel und nen Ei verkauft wird.
Mach ihr das klar.
Entweder sie zahlt Dir mehr, oder verliert am Ende viel Geld.
Gruß
Melly
Hi Melly,
danke für die schnelle Antwort.
Na dann muß ich mal sehen, was ich mache.
🙁 🙁
Hallo Carsten,
Melly hat recht, du kannst den Verkauf des Hauses nur über eine Versteigerung erzwingen. Und dass da nicht gerade viel gezahlt wird, dürfte euch beiden klar sein (wo die Immobilienpreise eh schon im Keller sind).
Aber, Melly, ist das nicht schon vor der Scheidung möglich?!
Habt ihr keine Scheidungsfolgenvereinbarung o.ä., in der sowas geregelt ist? Mein LG hatte sowas... Oder könntet ihr euch darauf einigen, einen Gutachter einen realistischen Preis für deinen Teil festlegen zu lassen, den deine Frau dir dann zahlt?
Steph
Irgendwie kommen wir da durch!
Hallo STeph,
ne das geht nur nach der Scheidung, da es ja dann keine eheliche Gemeinschaft mehr ist.
So hat es uns damals der Anwalt gesagt, als die Ex immer mit Versteigerung drohte, weil sie den utopischen Preis nicht bekommen hat, den sie wollte.
So manche meinen ja wirklich, daß man nen Haus mit ner Villa vergleichenkann.
Ich würde der Noch-FRau das mal erklären, was passieren könnte, wenns zu einer Versteigerung kommt.
Beim Geld wird man dann doch etwas vernünftiger.
Bei uns hats damals geklappt, er hat aus den Zeitungen Häuser die zum Verkauf standen rausgeschnippelt und ihr vorgelegt, da sah sie, daß die jüngeren größeren Häuser doch erheblich günstiger waren, als sie gedacht hat.
Auch mal zur Hausbank gehen und mit dem Makler sprechen, oft sind die so nett und sagen was dazu.
Bei uns ist der Makler der Bank kostenlos vorbei gekommen und hat klar gesagt....in XXX kauft im Moment keine alte Socke nen gebrauchtes Haus, das killt den Preis.
Klar wo Neubaugebiete sind, baut man billiger und nach eigenen Wünschen.
Gruß
Melly
Danke für Eure Tipps.
Ich will sie ja nicht übers Ohr hauen, sondern nur einen realistischen Betrag haben.
Bei so einer Zwangsversteigerung sehe ich allerdings den Nachteil, dass wenn wir zu wenig Geld bekommen, ich auch mit drinhänge und auf Schulden sitzenbleibe.
Ein Gutachter war schon da. Er hat den Verkaufspreis auf 130.000 Euro geschätzt!
Die Heizung müsste bald mal erneuert werden. Hierfür sind 5000,- Euro veranschlagt.
Meine Rechnung sieht so aus:
Verkaufspreis: 120.000,-
noch zu Tilgen: 57.000,-
Differenz: 63.000,- : 2 = 31.500,-
Ich möchte 30.000 Euro von ihr haben.
Bin der Ansicht, dass das ein fairer Preis ist.
Sie würde das Haus auch gern selber behalten, möchte mir aber nur 17.000,- Euro zahlen.
;( ;(
ne das geht nur nach der Scheidung, da es ja dann keine eheliche Gemeinschaft mehr ist.
Ich hatte die gegenteilige Auskunft. Es existiert auch ein Schreiben meiner Anwältin, in dem mit Teilungsversteigerung gedroht wurde. Antwort war lediglich: dann kommt aber für beide nichts bei rum.
Also muss es ja doch schon VOR der Scheidung möglich sein.
Gruß AJA
Hallo Aja,
drohen kann man immer...deswegen ist es noch lange nicht gesetzlich richtig.
Die Ex meines Mannes hat auch so nen Drohbrief von ihrem Anwalt verfassen lassen.
Das entlockte unserem Anwalt ein müdes Lächeln und einen Brief , indem stand, der Anwalt sollte sich doch erstmal selbst kundig machen, wann so eine Teilungsversteigerung möglich ist, bevor er hier solch Drohungen abläßt.
Papier ist immer seeeeeeeeeehr geduldig.
Gruß
Melly
Hallo melly,
dass Papier geduldig ist, weiss ich auch 😉 , aber du kennst die Anwältin meines Ex nicht. Wenn das nur eine leere Drohung gewesen wäre, dann hätte sie GANZ anders reagiert!
Gruß AJA
Hallo @ all,
kann es sein, dass die Frage, ob eine Versteigerung nur nach oder auch vor einer Scheidung möglich ist, damit steht oder fällt, wie man die Versteigerung nun nennen will? Sprich, wenn man das als "Teilungsversteigerung" proklamiert, geht's nur nach der Scheidung, sonst aber auch vorher oder so...
Carsten, bei dem vom Gutachter genannten Wert, handelt es sich da um den geschätzten Objektwert oder um einen in seinen Augen unter der derzeitigen Marktlage realistischen Verkaufspreis?
Hat der Gutachter auch die Wohnung deiner Frau gesehen, oder nur deine? Hat er ihre nämlich nicht gesehen (von innen), kann er das Haus auch nicht so hoch bewerten, wie es eventuell möglich gewesen wäre. Sprich, das Haus ist vielleicht noch mehr wert, deine Frau müsste dir eigentlich noch mehr zahlen usw...
Bei einer Zwangsversteigerung müsstet ihr eigentlich schuldenfrei davon kommen, da ja schon recht viel getilgt wurde. Bei einer Versteigerung müssen 70% des - wie nennt sich das noch, ich komm' nicht drauf... - Martkwertes, Verkaufswertes oder irgendwie so, erreicht werden, sonst kommt der Verkauf nicht zustande. Da müsstet ihr also locker über den Restschulden liegen...
Ansonsten finde ich die von dir verlangte Ablösesumme schon ziemlich realistisch... aber wen interessiert das schon im "Kampf der Geschlechter"???
Steph
Irgendwie kommen wir da durch!
Hallo Steph,
bei den 130.000,- handelt es sich um den "derzeit tatsächlich erziehlbaren Verkaufspreis".
Ermittelter Wert ist: 162.590,- Euro
Der wurde mit einem Faktor 0,8 (Marktanpassung) malgenommen und dann kommen 130.072,-Euro raus.
Bist Du Dir mit den 70% bei so einer Versteigerung sicher?? Das wären ja dann 91.000,-
91.000,- - 57.000,- (noch zu tilgen) = 34.000,- : 2 = 17.000 Euro für mich.
Das ist ja genau die Summe die sie mir anbietet. Hat evtl. ihr Anwalt so errechnet!?
Könnte es aber dann auf eine Versteigerung ankommen lassen, da ich ja in jedem Fall die 17.000,- Euro erhalte.
Wollte heute noch mal in Ruhe mit ihr sprechen, ist aber leider nicht möglich. Sie "redet" jetzt nur noch über ihren Anwalt mit mir. Am 19.01. haben wir einen gemeinsamen Termin mit unseren Anwälten. Mal sehen was dabei raus kommt. Ich hätte das mit dem Haus nur gern vorher geklärt.
Hallo Carsten,
jetzt, wo du's sagst... könnte man fast meinen, die Sache mit den 17.000 fiele einem wie Schuppen von den Augen...
Du darfst mich ab heute "Genie" nennen... 😉
Mit den 70% bin ich mir sicher; wenn der Anwalt deiner Frau den vom Gutachter errechneten Verkaufswert kannte, ist es ziemlich gut möglich, dass er damit gerechnet hat.
Ist 'ne nette Masche, um möglichst günstig an 100% Haus zu kommen, muss ich schon sagen *bewundernddurchdiezähnepfeif*
Aber wenn ich ehrlich bin... der "andere" Anwalt rechnet, wenn er es denn tut, mit dem Mindesterlös aus einer Zwangsversteigerung. Aber wer sagt, dass eine Versteigerung nicht mehr bringen würde (außer der Erfahrung)??? Sprich das mal mit deinem Anwalt durch - ansonsten würd' ich es glatt auf ne Versteigerung ankommen lassen!
Steph
Irgendwie kommen wir da durch!
Hallo,
heute hatten wir das Gespräch mit unseren Anwälten.
Ist alles ganz gut gelaufen. Unterhalt ist geregelt.
Beim Haus haben wir uns jetzt auf die Summe von 25.000,- Euro
geeinigt. Sie will jetzt mit der Bank klären, ob sie die Summe noch
aufnehmen kann.
Werde dann demnächst mal vom Ergebnis berichten.
Carsten
Hallo,
und was ist, wenn der andere Partner einen Strohmann hat, und du oder ich dies nicht aufbringen kann ????
Gruß Andreas
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
