Hallo zusammen,
ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr eine erste Einschätzung zu folgender Geschichte abgeben könntet:
Wir haben uns nach sieben Jahren im Januar 2010 offiziell getrennt. Wir hatten ein gemeinsames Girokonto, welches bei der Auflösung im Februar 2010 ein Saldo von rd. -5.800 € aufwies. Dieses habe ich allein beglichen, indem ich ein Darlehen bei meiner Schwester aufgenommen habe, welches ich in mtl. Raten von 83 € zurückzahle. Ich habe bislang nie die Hälfte von meine Exfrau verlangt.
Seit Februar 2010 zahle ich Ihr Ehegattenunterhalt, den wir untereinander ausgemacht haben. Erst im Jahre 2011 haben wir diesen durch unsere Anwälte für die Scheidungsfolgevereinbarung berechnen lassen. In dieser Berechnung wurden die mtl. 83 €, die ich an meiner Schwester zahle unterhaltsmindernd berücksichtigt. Ab Scheidung September 2011 habe ich ihr diesen Unterhalt, der erst einmal für ein Jahr festgestellt war, gezahlt. Nach dem Jahr habe ich die Zahlung eingestellt, woraufhin sie im Februar diesen Jahres zum Anwalt ging, um sich noch Unterhalt von mir zu erstreiten, was nun im September mit einem Vergleich über einmalig 1.500 € endete.
Nun würde ich gerne einen Teil der damals von mir ausgeglichenen Schulden von ihr erstattet haben. Wie seht ihr das?
Über zahlreiche Rückmeldungen und Einschätzungen würde ich mich freuen 🙂
Beste Grüße
Benfica
Hi Benfica,
ich sehe da keine großen Chancen, wenn Sie sich nicht freiwillig darauf einlässt. Ich würde mich auch nicht darauf einlassen.
Gründe: Die Schulden wurden unterhaltsmindernd anerkannt und bei den monatlichen Raten des TU vom Nettogehalt abgezogen.
Du zahlst also "nur" 83 EUR, statt z.B. 120 EUR Unterhalt.
Der Vergleich basiert sicherlich auf den früheren Berechnungen, so dass man davon ausgeht,
dass die Schulden bzw. eigentlich deren Tilgung bereits als unterhaltsmindernd beachtet wurden.
Wenn ich es richtig verstehe ist Eure Scheidung durch.
Schulden können entweder im Zugewinnausgleich oder bei den Unterhaltszahlungen beachtet werden.
Ich ehe davon aus, dass Dir das beim Unterschreiben des Vergleichs bekannt war.
Grüße Doni
Hallo Doni,
Ich gehe davon aus, dass Dir das beim Unterschreiben des Vergleichs bekannt war.
hm, so richtig bewusst war es mir nicht. Ich bin eher davon ausgegangen, das ihr die zwei Jahre, in denen die Raten iHv 83 € unterhaltmindernd berücksichtigt wurde angerechnet werden, hier 24x83=rd. 2000 €. Bei einem Saldo i.H.v. -5800 €, wenn jeder die Hälfte ausgleicht, wären es 2.900 € pro Partei, so dass ihr quasi eine Restschuld iHv. 900 € bliebe???
Bei einem Saldo i.H.v. -5800 €, wenn jeder die Hälfte ausgleicht, wären es 2.900 € pro Partei, so dass ihr quasi eine Restschuld iHv. 900 € bliebe???
Das wäre zwar schön in Deiner Situation, aber Du kannst nicht zweimal Schulden ansetzen.
Auf dem Wege der Rechtsprechung hast Du jedenfalls keinerlei Chancen.
Sei es drum.
5800 EUR bei 14 - 19% Schuldzins macht auch eine ansehnliche Summe, die Du Dir gespart hast.
Und Deine Ex ansprechen, kannst Du immer noch versuchen. Was kannst Du verlieren? Erwarte halt aber, dass Sie mit dem Kopf schüttelt. 😉
Grüße Doni
Hi Benfica,
zwar ist es tatsächlich so, dass Du die Wahlfreiheit hast, solche Darlehensraten entweder unterhaltsmindernd zu berücksichtigen als auch im Rahmen eines Gesamtschuldnerinnenausgleichs anteilig ersetzt zu verlangen.
Wenn eine unterhaltsmindernde Geltendmachung ab 2011 erfolgte, dann spricht aber einiges dafür, dass dies auch in der Zeit davor der Fall gewesen sein soll, auch wenn ihr keine explizite Berechnung hattet. Etwas anderes wäre eher nur dann der Fall, wenn Du in 2010 gar keinen Unterhalt gezahlt hättest.
Weiter ist die Forderung zwar gerade noch nicht verjährt aber in vorliegender Konstellation könnte man auch eine Verwirkung erkennen wenn Du jetzt plötzlich erst damit um die Ecke kommst, während über neuere Zeiträume schon lange verhandelt wurde.
Gruss von der Insel
Hallo nochmal,
euren Antworten nach zu urteilen, könnte ich mir den heutigen Gang zum Anwalt zwecks Beratungsgespräch und die damit verbundenen 190 € sparen....oh man
Moin Benfica,
euren Antworten nach zu urteilen, könnte ich mir den heutigen Gang zum Anwalt zwecks Beratungsgespräch und die damit verbundenen 190 € sparen....oh man
ja, das kannst (und solltest) Du. Es sei denn, Du hast Spass daran, schlechtem Geld noch gutes hinterherzuwerfen.
Deine Ex wird vorhersehbar den Kopf schütteln. Also müsstest Du wegen dieser 900 EUR ein Gerichtsverfahren anleiern. Dann schüttelt entweder der Richter ebenfalls den Kopf, weil ihm Deine Beweisführung nicht einleuchtet oder er schlägt zur Abkürzung - bestenfalls - einen Vergleich über die Hälfte vor. Die Kosten werden dann gegeneinander aufgehoben; wieviel von dieser Hälfte nach Abzug von Anwalts- und Gerichtskosten noch bei Dir ankommen, kannst Du Dir ausrechnen. Und wieviel Dich das nicht unwahrscheinliche richterliche Kopfschütteln kostet, auch.
Insofern: Hake die Kröten unter "Lebenserfahrung" ab und mach mit der gesparten Zeit was Sinnvolleres.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Benfica,
habt Ihr in Eurer Scheidungsfolgenvereinbarung denn eine Regelung zum Vermögen (Zugewinnausgleich) getroffen ?
Das wäre die Stelle gewesen, an der man sich sinnvollerweise über ehemals gemeinsame Schulden unterhalten hätte ...
Gruß
United
Moin United,
das Ganze hat sich nun erledigt. Ich bin nun 1.700 € Prozesskosten + 1.500 € Vergleichskosten + 500 € Notarkosten (ich habe ihr vor einem Monat das Haus überschrieben, und mich blöderweise auch noch zur Hälfte an den Notarkosten beteiligt) ärmer, und hoffentlich auch ein Stück weiser!
Die Lehre, die ich daraus ziehe, ist die Erkenntnis, dass man(n) noch so nett sein kann, noch so kompromissbereit, noch so bemüht die Kinder aus allem rauszuhalten, noch so pflichtbewusst, indem man pünktlich den Unterhalt überweist, noch so entgegen kommend, indem man auf Zeit mit den Kindern verzichtet, weil irgendwelche Feiern anstehen oder die Ex-Schwiegereltern ein paar Tage mit den Kindern wegfahren möchten - zum Schluss ist man ja doch das Ar...loch, dem man versucht noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen!!!
Hi Benfica,
diese Erfahrung "wenn man fair sein will, und Kompromisse eingeht wird man als 'Schwächling' gesehen" haben sicherlich sehr viele
hier gemacht. Es wird Dich nicht trösten, aber Du bist billiger weggekommen als ich. "Selber Schuld" kann ich da nur
zu mir selbst sagen. :knockout:
Ich bin für mich auf alle Fälle im Reinen und mit meinen Kindern auch. 🙂
Hallo Doni!
Ich bin für mich auf alle Fälle im Reinen und mit meinen Kindern auch.
Ich gebe Dir vollkommen Recht. Ich denke nämlich nicht, dass sie mit den erstrittenen 1.500 € glücklicher oder weniger verbittert sein wird. Ich hingegen habe nun einen Berührungspunkt weniger und hoffentlich meine Ruhe! 🙂
Gruß
Moin Benfica,
Ich denke nämlich nicht, dass sie mit den erstrittenen 1.500 € glücklicher oder weniger verbittert sein wird. Ich hingegen habe nun einen Berührungspunkt weniger und hoffentlich meine Ruhe! 🙂
das ist die richtige Einstellung; ungleich besser, als wertvolle Lebenszeit darauf zu verschwenden, irgendwelche Euros aus Deiner Ex herauszuquetschen: Es ist nur Geld, und das kannst Du täglich neu verdienen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.