Hallo Gemeinde,
meine DEF und ich wollen uns gütlich einigen. Alle Zahlen des Versorgungsausgleichs "privater" Träger bzw. BAV liegen vor.
Der gesetzliche Ausgleich erfolgt ja von Rechts wegen, das wollen wir so belassen.
Angenommen ich würde 10.000 € aus der BAV meiner DEF erhalten, sie 20.000 aus ihrem Anteil meiner Verträge.
Wir wollen das nun so regeln, dass jeder seine BAV behalten kann ohne dass die Träger 2 Konten führen müssen und das über den Zugewinnausgleich regeln.
Weiter angenommen ich würde meiner DEF Zugewinn in Höhe von 100.000 Euro ausgleichen müssen
Meine Fragen
a) Wie wird das gerechnet -> Wird erst der Zugewinn ausgerechnet und dann die Differenz ausgeglichen?
Also 100.000 + 10.000 (Differenz unserer "Konten") -> Müsste ich also 110.000 ausgleichen?
b) Ich bekomme ja nicht die 10.000 aus der BAV sondern da werden ja noch um Sozialbeiträge und Steuer abgezogen -> wie erfolgt diese Berechnung mit einem durchschnittlich vorhersehbarem Satz?
Ich danke Euch für alle Beiträge bzw. Links wo ich was nachlesen kann (speziell zu dieser Konstellation habe ich nichts gefunden)
LG Andi
Hallo,
im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/BJNR070010009.html>VersAusglG</a>" § 39 - § 42 ist geregelt wir die Rentenanwartschaften zu bewerten sind. Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein.
Ansonsten ist der Zugewinnausgleich erst einmal unabhängig vom Ausgleich der Renten zu ermitteln, schliesslich sind das unabhängige Dinge.
VG Susi
Hallo Susi,
inzwischen bin ich doch noch selbst fündig geworden -> ich meinte eher so was wie das hier (s. Seite 11ff)
https://familienanwaelte-dav.de/files/media/familienanwaelte/herbsttagung/2013/Skript%20Reetz.pdf
Viele Grüße
Andi
Habe gerade den gleichen fall, der bav träger wurde vom gericht angeschrieben und hat eine abrechnung geschickt, wie das aufgeteilt wird. da kann man den barausgleichswert rausnehmen und aufrechnen. rechne das auch auf und zahle aus. die gebühren für eine teilung sind echt happig, gruß
Wir werden alle sterben.