Hallo zusammen,
Exe (wir waren nicht verheiratet) hat neue Idee: Sie will einen "Ausgleich" haben von einem Konto von mir und will deswegen den Kontostand vom Trennungsdatum haben.
Hintergrund: Sie hatte Vollmacht auf mein Konto. Kontoinhaber war/bin ich ganz alleine. Ihre Vollmacht habe ich nach Trennung löschen lassen und ihre EC-Karte wurde gesperrt. Auf das Konto zahlte sie monatlich einen Anteil für die Miete ein. Nach der Trennung natürlich nichts mehr. Ihre Idee ist jetzt, dass ihr die Hälfte zum Trennungsdatum auf dem Konto "zusteht".
Meines Wissens gehört das Geld dem Kontoinhaber ganz allein, bei Krediten haftet ja auch der Kontoinhaber alleine, nicht der Bevollmächtigte. Ich habe ihren Wunsch nach Auskunft deswegen abgelehnt. Sie darauf: "Dann gehe ich zum Rechtsanwalt".
Wie sehr ihr das? Steht ihr was von dem Konto zu? Wie gesagt, wir waren nicht verheiratet.
Grüße,
Lullaby
Hallo,
da es Dein Konto ist und war steht Ihr nichts zu. Lass sie klagen und sehe der Sache entspannt entgegen.
Wenn du allerdings Geld loswerden willst...ich nehme gerne was 🙂
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Servus Lullaby1980!
Steht ihr was von dem Konto zu? Wie gesagt, wir waren nicht verheiratet.
Verheiratet oder nicht hat mit der Kontovollmacht nix zu tun. Wenn sie wirklich nur anteilige Miete darauf eingezahlt hatte und keinen Cent mehr, steht ihr auch nix aus diesem Konto zu.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
deine Ex spielt auf Zugewinnausgleich an und den gibt es nicht, weil ihr nicht verheiratet seid/wart. Interessant zu wissen wäre, warum sie auf diese Idee kommt und ob sie ggf. Zuflüsterer hat.
Lass sie doch ihr Geld zum RA tragen. Der wird, wenn er bedürftig ist, dir ein paar Zeilen schreiben und dich einzuschüchtern versuchen. Sollte ein Schrieb kommen, stell ihn rein und wir basteln eine Antwort.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Lullaby,
na, Deine Ex lässt ja nichts aus! Wie die anderen schon geschrieben haben, locker bleiben!
Wer Ansprüche anmeldet, muss erst einmal eine tragfähige Rechtsgrundlage benennen können.
Da wird`s für sie definitv schwierig. Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entstehen grds. keine Ausgleichsansprüche. Und ihre anteiligen Mietzahlungen sind ja (wohl) längst verbraucht und Du somit nicht bereichert.
Lass sie mal ruhig zum Anwalt gehen...und für eine Beratung, bei der absehbar nichts rauskommt, bezahlen. Auf seinen Brief bin auch ich jetzt schon gespannt.
Viele Grüsse
Hallo zusammen,
danke für die Antworten und explizit danke an DT für das Verschieben. Die Frage passt hier eindeutig besser rein als in das Forum "Unterhalt".
Meiner Ansicht nach hat sie auch kein Recht auf das Geld, weil das Konto alleine auf mich lautete und sie "nur" Bevollmächtigte war. Anders wäre es, wenn es ein gemeinsames Konto gewesen wäre. Stellt euch mal vor, jeder der irgendwann mal Vollmacht auf ein Konto hatte, möchte nachträglich nach Entzug der Vollmacht noch weiter Geld haben... Wie wäre es wohl wenn auf dem Konto -1.000 Euro wären, dann müsste sie ja nach ihrem Verständnis die Hälfte ausgleichen.
Ja sie hat Zuflüstererinnen, in erster Linie ihre beste Freundin (geschieden, Hausfrau, Mutter von 2 kleinen Kindern) und zahlreiche "Schwestern" aus einem Alleinerziehenden-Forum, die sie aber meines Wissens nicht persönlich kennt.
Mein Eindruck ist, das sich eine Frau nach der Trennung über 2 Sachen definiert:
1. Wie bekomme ich möglichst viel Geld von dem Schuft, der mir ein Kind machte?
2. We schaffe ich es, den Schuft möglichst fern von den Kindern zu halten?
Eigentlich traurig sowas.
Grüße,
Lullaby
Sicher nicht alle aber auf jeden Fall zu viele.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Lullaby,
@beppo ist zuzustimmen.
Unabhängig davon, ist die Rechtsfortbildung für Deine EX.
Es geht im Kern nicht um Vollmachten für irgendwelche Konten, sondern darum, ob Du nach Beendigung Eurer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (nelG) noch ohne Rechtsgrund bereichert bist. Wenn von ihr nur anteilige Mietzahlungen auf Dein Konto geflossen sind und hiervon die Gesamtmiete ordnungsgemäß entrichtet wurde, hast Du nichts zu befürchten.
Im Grunde ist für sie und auch Dich alles finanzielle verloren, was im Hinblick auf das vormalige gemeinsame Zusammenleben beidseitig erbracht wurde.
Anders kann es evtl. aussehen, wenn ihr sonstige Geschäftchen getätigt habt, z.B. Darlehensaufnahmen o.ä. zu Gunsten eines Teiles, und auch da kommt es immer auf den Einzelfall an. Sofern dem aber nicht so ist, darfst Du Dich relativ entspannt zurück lehnen und solltest abwarten.
Viele Grüsse
Hi,
aber wenn sie in einem Alleinerziehenden Forum unterwegs ist und entsprechend tickt.... sei sicher, da kommen noch andere Dinge...
mfg
Dantes