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Das Haus nach der Trennung

 
(@goebs)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe schon ein wenig hier herum gestöbert, konnte aber keine so ganz relevanten Informationen zu meiner Situation und den daraus entstehenden Fragen finden.

Vielleicht kurz meine Situation:
Wir sind (noch) verheiratet und haben zwei Kinder (12 und 13). 2001 kauften wir uns ein eigenes Haus. Vor einem Jahr haben wir uns getrennt und ich bin in eine kleine Wohnung gezogen, da ich aus einem Dreiecksverhältnis entfliehen wollte. Meine "Außen"beziehung hat sich in dieser (schweren) Zeit gefestigt und so langsam wollen wir Perspektiven, wie z.B. eigene Wohnung angehen. Meine Frau wohnt mit den Kindern noch in unserem gemeinsamen Haus.
Da die finanzielle Situation allmählich enger wird (es sind Kredite abzubezahlen), möchten wir in absehbarer Zeit eine lebbare Lösung finden bezüglich des Hauses. Seit August versuchen wir bereits, das Haus zu verkaufen, was jedoch bislang nicht erfolgreich war.

Eine denkbare Alternative wäre, daß meine Frau mit den Kindern in eine Etage zieht, während wir eine weitere Etage und das Dachgeschoß separat vermieten. Das Haus gäbe diese Möglichkeiten her, da es ursprünglich als Mehrfamilienhaus konzipiert war.
Mit meiner Frau verstehe ich mich nach wie vor gut, wobei man natürlich nicht für alle Ewigkeit voraussagen kann, dass das immer so sein wird. Eingetragen im Grundbuch sind wir beide und tragen natürlich auch zur Hälfte die Verpflichtungen aus dem Hauskauf.

Gibt es unter euch jemanden, der diese Lösung erfolgreich umgesetzt hat. Oder jemanden, der andere Erfahrungen mit evtl. Fallstricken gemacht hat? Was würdet Ihr uns raten?

Vielen Dank im Voraus und lieben Gruß
Frank


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2004 12:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frank,

die Frage ist ja, wer Eigentümer des Hauses sein/bleiben soll.
[list=1]

  • Ihr könntet es in eine BGB-Gesellschaft gießen - dafür braucht ihr Vertrauen zueinander. Jeder hätte Mieteinkünfte. Die Ex müsste an die Gesellschaft indirekt Miete zahlen in Form von Eigenverbrauch oder direkt eben monetär. Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen führt die Gesellschaft durch. Die Gesellschaft macht eine eigene Steuererklärung (sog. Einheitliche & Gesonderte Gewinnfeststellung).
  • Deine Ex wird Alleineigentümerin. Spielt die Bank da ggf. mit? Könnte sie den Umbau allein finanzieren? Ihr würde für den selbstgenutzten Teil unterhaltsrechtlich ggf. ein Mietvorteil angerechnet werden und ferner die Mieteinkünfte voll.
  • Du wirst Alleineigentümer? Spielt die Bank da ggf. mit? Könntest du den Umbau allein finanzieren? Würde die Ex Miete zahlen und wenn die Zahlung einmal ausbleibt - was dann? Räumungsklge kannst du schon allein aus moralischen Gründen vergessen. Die Mieteinkünfte wären bei dir unterhaltsrelevantes Einkommen.
  • Ihr verkauft das Haus. Die Schulden werden getilgt, der evtl. Rest durch zwei geteilt.
  • [/list=1]
    Das sind die Fakten.

    DeepThought


    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 16.11.2004 16:39
    (@steph)
    Zeigt sich öfters Registriert

    Tachchen,

    nochmal was aus der Praxis zum Thema "Eigentumsübertragung auf einen Ehepartner":

    Beide Wohnungen meines LG gehörten vor der Trennung "je zur ideellen Hälfte" (wie es so schön heißt) ihm und seiner Göttergattin. Jetzt gehören beide ihm allein. Die Banken spielen bei sowas i.d.R. nicht mit, da müsste der Übernehmer schon mega-Großverdiener sein.

    Bei meinem LG wurde die Ex also bei den Banken auch nicht aus der Haftung entlassen. Er hat aber per notarieller Vereinbarung erklärt, sie im Innenverhältnis zu entlassen. Sprich, wenn die Banken bei ihr anklopfen sollten, könnte sie mit dem Vertrag wedeln und sagen, "das macht mal mit meinem Ex aus". Was die Banken allerdings sagen, wenn auch dort nichts zu holen ist, weiß ich allerdings nicht... :phantom:

    Hier der Wortlaut:
    Die im Grundbuch in ... eingetragene Grundschuld i.H.v. ... zugunsten der Bank xy werden von dem Erschienenen zu 2. mitübernommen.
    Der Erschienene zu 2. strebt die Entlassung der Erschienenen zu 1. aus der persönlichen Pfandhaft an. Sollte ihm dies gegenüber der Bank nicht gelingen, verpflichtet er sich gegenüber der Überlasserin, ihr im Innenverhältnis alle Ansprüche von der Hand zu halten.
    Der Notar belehrte die Vertragsparteien, insbesondere aber die Überlasserin über die damit verbundenen Risiken bei Nichteinhaltung der Verpflichtung durch den Übernehmer...

    Vielleicht hilft das weiter.

    Grüße
    Steph

    [Editiert am 16/11/2004 von Steph]


    Irgendwie kommen wir da durch!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 16.11.2004 20:27