Hallo zusammen!
Meine zukünftige Exfrau und ich machen uns Gedanken über eine Scheidungsfolgevereinbarung. Das Thema ist der Vorsorgeausgleich und dass sie eigentlich garnichts haben will. Nun habe ich gelernt, dass der vollständige Ausschluß sowieso nicht möglich ist und außerdem halte ich ihre Meinung für ein bischen blauäugig. Mag ja sein, dass sie gesund ist und selbst für sich sorgen will, aber keiner von uns weiß, wie lange das noch so sein wird. Sei es, wie es sei.
Ich komme endlich zur Frage:
Ist es möglich, private Vorsorgemaßnahmen von der der Bundesrentenanstalt zu trennen und den Vorsorgeausgleich auf den der BRA zu beschränken? Oder wäre es sittenwidrig, den Vorsorgeausgleich nur teilweise durchzuführen?
Wichtig für euch zu wissen ist, dass es keinen Ehevertrag gibt, der ähnliches bei uns regeln würde. Auch eine jetzt getroffene Vereinbarung würde bei Scheidungseinreichung kein Jahr alt sein.
Noch einiges zum Hintergund:
- Trennung 2,5 Jahre nach Heirat
- Keine Kinder
- Beide vor und in der Ehe voll berufstätig. Sie allerdings selbständig und das leider mit Verlust.
- Beide haben private Vorsorge betrieben. Sie mit LV und Immobilienfonds, ich habe eine Direktversicherung (auch eine LV) und eine Firmenrente.
- Beide haben wir in die Rentenversicherung der BRA eingezahlt (sie hatte eine Ich-AG), aber ich wegen der deutlich höheren Einkünfte natürlich mehr. Daher erwarte ich meinerseits einen Überschuß und zumindest davon soll sie ihren Anteil haben.
Es würde uns freuen, wenn hier jemand Erfahrung hat in einer solchen Frage und die mit uns teilt.
Danke und ein schönes Wochenende!
Moin,
bei diesen Parametern halte ich den Ausschluss des Versorsorgungsausgleichs nicht für sittenwidrig. Guck auf mal in die >Urteile< hierzu.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo!
Vielen Dank für die Antwort! Dann werden wir mal sehen, ob wir damit "durchkommen". Nach meinem Verständins (allerdings ohne jeden Erfahrungshintergrund) sollte es ja auch nicht ganz unwichtig sein, dass beide dasselbe wollen. Warum sollte sich da ein Richter gegen sträuben? Wir werden sehen...
Gruß, bubble
