Auto (mal wieder)
 
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Auto (mal wieder)

 
 Dumb
(@dumb)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen!

Vielleicht könnt ihr mir bei einer Frage helfen, deren Antwort ich nicht kenne:

Ich bin 31 und lebe mit meiner Freundin zusammen (unverheiratet). Wir haben uns vor ca 3 Monaten einen Wagen auf Raten angeschafft. Da es bei uns derzeit arg kriselt, habe ich die Befürchtung, daß es bald knallt. Bei der Ratenzahlung und im Fahrzeugbrief ist ihr Name eingetragen, ich fungiere in Sachen Raten als Bürge (Fahrzeugbrief erhalten wir erst nach Abzahlung des Wagens, oder?). Auf Vorschlag meiner Freundin hatten wir damals die Abzahlung so geregelt, daß Sie die Versicherung & die Raten komplett von Ihrem Konto bezahlt , dafür übernehme ich die komplette Miete, die wir uns vorher geteilt hatten. Sprich : Auf meinem Konto geht augenscheinlich nichts für den Wagen ab. Genau deswegen bin ich beuruhigt. Dazu kommt, daß ich es aufgrund privater Umstände nie durchgezogen hatte, meinen Führerschein zu machen. D.h. die eigentliche Nutzung des Autos erfolgt durch sie.

Wie kann ich mich im Falle einer bösen Trennung in Streit absichern um Miteigentümer des Autos zu sein. Geht das nur über Miteintragung im Fahrzeugbrief ? Ich hörte, daß das Nachteile in der Versicherunssumme nach sich ziehen würde. :-/
Oder kann ich ein Schreiben aufsetzen, was beinhaltet, daß meine Freundin UND Ich zu gleichen Teilen Eigentümer des Autos bin (z.B. notariell beglaubigt oder so) ?
Woraus muss ich achten oder wo lauern Gefahren ?

Für eure Hilfe sage ich schonmal danke!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2004 13:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dumb,

willkommen auf vatersein.de.

Eigentümer eines Kraftfahrzeuges ist, wer im Fahrzeugbrief steht und es kann nur eine Person bzw. Firma eingetragen sein.

Dein Problem ist, wenn ich es richtig verstehe, dass du die Miete zahlst, damit kein Vermögen bildest und die Ex das Auto, wodurch sie Vermögen aufbaut.

Schreib das Auto ab!

Als aller erstes sieh zu, dass du als Bürge entlassen wirst. Ihr könnt einen privaten Partnerschaftsvertrag machen, in dem ihr das Eigentum eines jeden auflistet, wer für was zahlt und wie das Vermögen im Falle einer Trennung aufzuteilen ist. Letzteres umfasst nur vorhandene Investitionsgüter/(Spar-)Konten und ist ständig zu ergänzen. Eingedenk der augenblickichen Krise denke ich, sie wird diesem Vertrag nicht zustimmen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2004 13:57