wenn deine gemeindesbs sich dagegen verwehren, hilft in der regel ein kurzer gang zum amtsgericht und von dort ein helfender anruf.
wenn deine gemeindesbs sich dagegen verwehren, hilft in der regel ein kurzer gang zum amtsgericht und von dort ein helfender anruf.
Und noch so'n Brüller!
Wer soll denn vom Amtsgericht aus bei der Gemeinde anrufen? Der Gerichtspräsident? Also: Blödsinn hoch vier!
Ich wäre mal für ne administrative Ansprache des Users terryhome - denn langsam finde ich solche Tipps ziemlich, sagen wir mal, veräppelnd. Bestenfalls.
Gruß!
RV
ich wäre dafür du verschwindest einfach. wenn du keine ahnung von irgendwas hast, dann halt dich doch daraus. wenn du fragen hast stelle sie, ansonsten halte einfach den mund.
