Hallo!!
Wer kann mir helfen???
eine frau geht in Vaterschaftsanfechtungsklage gegen Ihren Mann.Das kind wurde wärend der Ehe geboren. Sie gibt als Klagebegründung einen Dritten möglichen als Vater an. Es kommt zum Termin, un der Dritte wird als Zeuge geladen,macht seine Aussage schriftlich. Der Beklagete (EX MANN ) erscheint nicht zum Termin. Der Dritte der als Vater benannt wird hat einen Test, der gemeinsam mit der Mutter durchgeführt wurde und aus dem hervor geht das er nicht der Vater ist. Nun behauptet die Frau beim termin, das falsche Kind wurde getestet. Der Richter entscheidet über ein neues Gutachten. Vom Kind, der Frau, dem Ex-Mann und dem Dritten.
Muss der Dritte für diesen Test zu verfügung stehen, da er doch nur Zeuge ist?!
Was ist wenn der Ex Mann da er Aus einem anderen Land kommt, nicht zum Test erscheint?
Wann ist dann die Anfechtungsfrist aufgehoben?
Moin Enrico,
das ist ein sehr interessanter Fall...und sehr konstruiert!
[list=1]
Fazit: Einen Prozess dieser Art kann es nicht geben. Wenn doch, dann liegt ein (versuchter) Prozessbetrug seitens der KM vor, da falsches Kind im Verfahren benannt oder anl. des Gutachtens vorgeführt.
Eine Pflicht zur Teilnahme an der Vaterschaftsfeststellung ergibt sich zudem nicht (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
:yltype:
danke für die schnelle Antwort.
das Problem ist:
die KM hat eine Vaterschaftsanfechtungsklage gemacht, mit der Begründung der Ex Ehemann sei nicht der Vater., sondern ein Dritter. Durch die Klage soll festgestellt werden, das der Ex Ehemann nicht der Vater ist.
Den Dritten hat die KM noch vor der Geburt belagert, und genötigt, bis dieser einen Vaterschaftstest verlangt hat und Sie diesen zugestimmt hat. das war Oktober 2004.Dieser Test war negativ: Dez. 2004 war die Scheidung und und dabei wurde per Protokoll festgehalten das der Ex Ehemann nicht der Vater des Kindes ist,damit die KM das alleinige Sorgerecht über das Kind hat. Trotz der Kenntniss, auch schon während der Schwangerschaft, das er möglicherweise nicht der Vater ist, hat der Ex Ehemnann bis heute nichts dagegen unternommen, obwohl er mehrere male durch Ämter aufgefordert wurde. Jetzt hat die KM im Jan. 2006 dieser Anfechtungsklage eingereicht.Das Kind wurtde 2004 im Juni geboren.
Es kommt auch noch ein möglicher Vierter in betracht. Das hat der Dritte dem Richter in seiner Zeugenaussage mitgeteilt und den gemachten Vaterschaftstest beigefügt. Ferner hat die KM bei der Klagebegründung behauptet, der Dritte wollte die Vaterschaft freiwillig anerkennen. Der wurde auch zum Jugendamt geladen,ist hingegangen und hat eine Anerkennung wegen des gemachten Test, natürlich abgelehnt.
Bei o.g. Prozesstermin erschien der Ex Ehemann nicht, nur die KM und eine Vertreterin vom Jugendamt.
Da hat der Richter die KM mit dem Vaterschaftstest konfrontiert und sie hat behauptet, den Test bewusst falsch an einem ihrer anderen Kinder gemacht zu haben. Kurz vor der Verhandlung hat die KM dem Dritten gegenüber erst erwähnt,den Test bewusst am falschen Kind gemacht zu haben,Dieser hat bis dahin an dessen Richtigkeit nicht gezweifelt,weil er es nicht besser wusste. Die KM hat auch beim Jugendamt bis zum Prozess nichts von dem Test erwähnt und, Unterhaltsvorschuss zu Lasten des Ex Ehemann erhalten.Der Test wurde damals mittels DNA durch Entnahme von Zellen aus der Mundschleimhaut nur am Kind durch die Mutter, und an dem Dritten durch dessen Freundin getrennt voneinander ausgeführt. Auf Grund der Aussage der KM hat der Richter nun eine neue DNA Analyse angeorndnet, vom Ex Ehemann , der Mutter , dem Kind und dem Dritten. Der mögliche Vierte wurde von der Mutter in der Verhandlung bestritten, und wird somit vom Test ausgeschlossen. Zu dem Verlangt die KM Prozesskostenhilfe ist aber auf dem 2. Blick sehrwohl in der Lage, dafür selbst aufzukommen.
Wie gesagt es soll ldt. Klageschrift " Festgestellt werden, das der Ex Ehemann als Vater auszuschliessen ist" . Ich habe jedoch gelesen,das diese Anfechtungsklagen nicht dazu dienen sollen den tatsächlichen Vater festzustellen. Es wurde jetzt ein Gutachter beauftragt die DNA Analyse durch zu führen.
Der Termin steht noch nicht fest. Der Dritte lebt und arbeitet in der Schweiz und hat keine familieren Beziehungen mehr nach Deutschland., somit ist er gezwungen, extra zu diesen Terminen zu erscheinen und ca. 900 km Anreise in Kauf zu nehmen.
Meine Fragen :
- kann der Dritte eine erneute DNA ablehnen, da er nur Zeuge und nicht Beklagter ist ?
- muss erst festgestellt werden das der Ex Ehemann nicht als möglicher Vater auszuschliessen ist bevor der Dritte dazu heran gezogen wird?
Was ist wenn der Ex Ehemann wie zum Termin der Klage , auch zur DNA Analyse nicht erscheint ?
Welche Frist kann der Richetr dem Ex Ehemann setzen zu und gibt es Fristen die der Richter einzuhalten hat?
- ist es möglich das der Ex Ehemann als Vater erklärt wird, wenn er weiter den Terminen fernbleibt?
-sollte der Dritte dem Richter sagen, ( vor bekannt werden, des Termins zur erneuten DAN Analyse) das er nicht mehr als Zeuge zur Verfügung steht und hat das mögliche Konsequenzen für den Dritten?
- kann der Richter den Dritten der bislang nur Zeuge,ist zur Abgabe der DNA, solange die DNA des Ex Ehemans nicht vorliegt, zwingen?
- Was passiert wenn der Ex Ehemann unauffindbar ist ?
- warum besteht der Richter nicht auf die Ermittlung des möglichen Vierten und muss er das ?
- - Die KM hat in der Klagebegründung trotz Belehrung, mehrere falsche Aussagen gemacht, ist da die Klage nicht abzuweisen ?
Moin nochmal,
ich bleibe bei der Aussage, eine Vaterschaftsanfechtung kann nur vom rechtlichen Vater angestrengt werden. Der Mutter wird diese Möglichkeit nicht gewährt. Die Klage ist von daher abzulehnen. Diese Ablehnung hätte der rechtliche Vater formulieren müssen.
Das wohl nun doch statt findende Verfahren fusst auf einem privaten Vaterschaftstest. Hierbei hat die KM den Abstrich von der Mundschleimhaut beim falschen Kind genomen. Ein Gerichtsgutachten wurde nicht eingeholt. Da dieses private Gutachten noch vor dem BGH-Urteil über die Nichtverwertbarkeit privater Gutachten (>hier<) erfolge, kann das private Gutachten als Beweis herhalten (>hier<). Beide Urteile greifen zudem nicht, da die KM als auch der vermeintliche KV dem zustimmten.
Wenn in der Klageschrift steht, "...Festgestellt werden, das der Ex Ehemann als Vater auszuschliessen ist...", so haben neben der KM und dem Ex keien weiteren Personen mit dem Verfahren etwas zu tun. Denn es geht hier um eine negative Feststellung, also, ob der rechtliche Vater auch der leibliche Vater ist. Es geht nicht darum, wer denn nun wirklich der leibliche Vater ist und somit der rechtliche Vater werden wird.
kann der Dritte eine erneute DNA ablehnen, da er nur Zeuge und nicht Beklagter ist ?
Wieso erneut? Wenn ich das alles jetzt richtig verstanden habe, so gab es bisher keine gerichtliche Feststellung. Zudem greift das von mir oben benannte Urteil.
muss erst festgestellt werden das der Ex Ehemann nicht als möglicher Vater auszuschliessen ist bevor der Dritte dazu heran gezogen wird?
Im Prinzip ja.
Was ist wenn der Ex Ehemann wie zum Termin der Klage , auch zur DNA Analyse nicht erscheint ?
Es kann auch in seiner Abwesenheit beschlossenw erden, ein Gerichtsgutachten einzuholen. Nimmt er hierann icht teil, kann seine Vaterschaft nicht negativ festgestellt werden und er ist weiterhin der rechtliche Vater.
ist es möglich das der Ex Ehemann als Vater erklärt wird, wenn er weiter den Terminen fernbleibt?
Er ist der rechtliche Vater. Sein Erscheinen oder Wegbleiben wird diesen Status nicht ändern.
-sollte der Dritte dem Richter sagen, ( vor bekannt werden, des Termins zur erneuten DAN Analyse) das er nicht mehr als Zeuge zur Verfügung steht und hat das mögliche Konsequenzen für den Dritten?
Ich sehe keinen Sinn darin.
kann der Richter den Dritten der bislang nur Zeuge,ist zur Abgabe der DNA, solange die DNA des Ex Ehemans nicht vorliegt, zwingen
Da der vermeintliche Vater (von dir "der Dritte" genannt) in der Schweiz lebt, wird ein Auslieferungsantrag oder Antrag auf Zwangsvorführung wohl eher nicht greifen.
Was passiert wenn der Ex Ehemann unauffindbar ist ?
Dann ist dieser weiterhin der rechtliche Vater.
warum besteht der Richter nicht auf die Ermittlung des möglichen Vierten und muss er das ?
Nein, der Richter entscheidet gemäß Antragstellung der Prozessparteien.
Die KM hat in der Klagebegründung trotz Belehrung, mehrere falsche Aussagen gemacht, ist da die Klage nicht abzuweisen ?
Knifflig. Im Prinzip ja. Aber diese Ablehnung hätte der Ex fordern müssen, da er ja Beklagter ist.
Ich bleibe bei allem bei meiner Meinung: Ein Prozess dieser Art kann nicht statt finden/statt gefunden haben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Danke !!!
..aber um ganz sicher zu gehen !
- die KM hat eine Anfechtungsklage gemacht gegen den Ex Mann / Sie Klägerin - er Beklagter.
- bei der Begründung hat sie den Dritten als leiblichen Vater erwähnt.
- sie hat in der begründung zur Klage nichts von dem bestehenden privaten Test erwähnt, das wurde dem Richter erst durch die Zeugenaussage des Dritten bekannt.
Bei der Verhandlung hat die KM den Test zwar zugegeben, aber behauptet, sie hat das falsche kind dazu getestet.
Ja es ist richtig das noch kein gerichtliches Gutachten gemacht wurde und erst jetzt auf Anweisung des Richters eingeholt werden soll.
Bleibt Deine Antwort jetzt wie bisher ?
Muss der Dritte fürchten, bei der Einreise nach Deutschland verhaftet zuwerden um zur DNA vorgeführt zu werden ???
Wie sollte sich der Dritte nach Deiner Meinung jetzt genau verhalten???
Ne, ich glaube es immer noch nicht. Beweise es mir und ich glaube es nicht. 😉
Ja es ist richtig das noch kein gerichtliches Gutachten gemacht wurde und erst jetzt auf Anweisung des Richters eingeholt werden soll.
Wir lautet die richterliche Anordnung im exakten Wortlaut?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die richterliche Anordnung im exakten wortlaut habe ich im Moment nicht vorliegen..
aber dieser Prozess läuft im Moment genau so wie ich es beschrieben habe und alles läuft darauf hinaus, den Dritten der bislang nur Zeuge mit zu testen in einem Gutachten, an dem die Mutter, das kind und der Ex Ehemann teilnehmen sollen, um dessen Vaterschaft zu beweisen., weil die Km Ihn in der Klagebegründung den Dritten als Vater angiebt.
Bist Du immer noch der Meinung der Zeuge kann nicht gezwungen werden ?
Wenn das alles so kurios ist, warum weisst der Richter die klage nicht ab?
liegt es daran das eine vertreterin des Jugendamt anwesend ist und diese wissen will, gegen wen sie nun ansprüche erheben kann ?
Die KM hat schon drei kinder mit dem Ex Ehemann und dieser zahlt für diese nach meinen kenntnissen nicht!
Was meinst du??
Wie soll der Zeuge (dritte) sich jetzt verhalten?
zum Anwalt laufen oder einfach nach erhalt des Termins zum Gerichtlichen Gutachten dieses schriftlich ablehen ????????
Tja, ich würde als Zeuge eine Begutachtung nicht zustimmen unter Berufung auf o.g. Urteil.
Klar, das JA will wissen, von wem es nun den UHV zurück bekommt.
Keinen Kopp drum machen und abwarten. Der Gang zum RA ist anzuraten, wenn ein Beweisbeschluss gegen "den Dritten" vorliegt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für Deine Antwort !!!!
Kann der Dritte nun etwas Ruhiger schlafen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Enrico36