Moin,
gehört das nicht irgendwie >hierzu<?
Aus welchem Anlass wurde per DNA-Testverfahren die Vaterschaft festgestellt?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
ren rechtlich betrachtet existiert eine Vaterschaft erst ab Anerkennung. Daher gehe ich davon aus, daß ein Widerspruchsrecht nicht gegeben sein dürfte.
Gruß, Xe
Sie kann!
Der per DNA-Test nachgewiesene, aber nicht urkundlich benannte Vater, existiert de facto nicht.
Also ist es ihre alleinige Entscheidung.
gehört das nicht irgendwie >hierzu<?
Ja, aber ich konnte aus den Gesetzestexten nicht entnehmen, wie der Sachverhalt ohne Vaterschaft ist
Aus welchem Anlass wurde per DNA-Testverfahren die Vaterschaft festgestellt?
Für meine Gewissheit. Hatte das Einverstädnis der KM.
[Editiert am 17/5/2006 von haskie]
Moin nochmal,
Der per DNA-Test nachgewiesene, aber nicht urkundlich benannte Vater, existiert de facto nicht.
Wie jetzt? Ein Vater ist per privatem DNA-Testverfahren festgestellt worden - aber den Vater gibt es nicht?
Wer ist als Vater in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wie jetzt? Ein Vater ist per privatem DNA-Testverfahren festgestellt worden - aber den Vater gibt es nicht?
Doch mich gibt es 😉
Wer ist als Vater in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen?
Kein Eintrag in der Geburtsurkunde.
Tja, da es keinen rechtlichen und leiblichen Vater gibt, hat die KM die volle Verfügungsmacht. Sorry, ist so.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hmm, das hört sich bitter an.
Interessiert es in diesem Zusammenhang, daß wir seit 2 1/2 Jahren gemeinsam unseren Sohn
Erziehen und seit 1 1/2 Jahren zusammen Wohnen ?
Könnte ich eine Vaterschaftsanerkennung gerichtlich einfordern um somit die Adoption zu verhindern
und wenn ja, was ist wenn die KM dies zu Umgehen versucht indem sie vor der gerichtlichen
Entscheidung meinen Sohn zur Adoption frei gibt ?
Moin,
solltest du zwecks Vaterschaftsanerkennung vor Gericht gehen, würde ich das Jugendamt des Wohnortes, in dem das Kind lebt, über das schwebende Verfahren informieren, falls unkooperativ, eventuell eine EA (einstweilige Anordnung) erwirken, die die Adoptionsfreigabe verhindert. Allerdings ist mir das bislang noch nicht untergekommen, ein Gang zum Anwalt ist wahrscheinlich unabwendbar, denn dieser Fall ist durchaus schwierig und selten.
Gruß, Xe
