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Herausgelöster Beitrag von anni - vaterschaftstest

 
(@hase99)
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Hallo,

ich bin über das Urteil auch entsetzt, zumal es nun doch ratzfatz ging und die ganze Zeit über immer nur vom Gesetzesentwurf für 2006 die Rede war.
Da mein LG auch berechtigte Zweifel an seiner (damals anerkannten) Vaterschaft des 5jährigen Mädels, das seine Exfreundin und er bekamen, hat ist das Thema bei ihm (und bei mir) schon länger auf dem Tisch. Nun aber meine Frage -ich habe bei den Presseberichten keine Aussage darüber gelesen-
die beiden waren nicht verheiratet, er ist allerdings auch sorgeberechtigt. Ist es dann legal, dass er einen Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Mutter veranlasst und diesen vor Gericht verwehrtet?
Ich wäre dankbar für Eure Antworten!

Grüsse
Anni


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2005 10:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Anni,

gem. des gestrigen BGH-Urteiles ist ein privater Vaterschaftstest als Beweismittel unzulässig. Es müssen andere Gründe her halten.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2005 14:26
(@hase99)
Schon was gesagt Registriert

Danke Deep für Deine Antwort!

Es war in ettlichen Pressemeldungen zu lesen es beträfe 'heimliche Vaterschaftstests, die ohne Zustimmung der allein-sorgeberechtigten Mutter veranlasst werden'.
Drum bin ich etwas verwirrt...

Grüsse
Anni


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2005 15:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Anni,

er als sorgeberechtigter nicht ehelicher Vater ist zwar nicht direkt vom Urteil betroffen, der bisher nur vorliegende Text der Presseerklräung läßt erahnen, dass auch die Kategorie der sorgeberechtigten Väter durch dieses Urteil in Sachen Wahrheitsfindung eingeschränkt werden.

Kindeswohl = Mutterwohl und Unterhaltszahlung = Staatsentlastend. Einfache Rechnung.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2005 18:36
(@hase99)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deine Antwort!

Grüsse
Anni


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2005 13:09