Getrübte Vaterfreud...
 
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Getrübte Vaterfreuden

 
(@tristan)
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Als werdender Vater, der sich derzeit stark mit dieser neuen Rolle und den damit verbundenen Herausforderungen auseinandersetzt, befinde ich mich momentan aufgrund der nachfolgend genannten „Rahmenbedingungen“ in einer Sackgasse. Vielleicht kommt aber durch euch ein wenig Licht in die Sache?

Meine Lebenspartnerin, im 7. Monat schwanger und immer noch verheiratet, hatte vergangene Woche einen Scheidungstermin, der sich entgegen der Meinung meiner Freundin, ihrem Noch-Ehemann, ihrem Anwalt und natürlich meiner Wenigkeit lediglich als Anhörung entpuppte. Obwohl sich die Parteien einig sind, das Trennungsjahr sowie die Ehe als „zerrüttet“ Anerkennung fanden und nebenbei der Verzicht auf Rechtsmittel avisiert wurde und meine Freundin den Richter auf die besonderen Umstände (bekommt Kind vom neuen Lebenspartner etc.) aufmerksam machte, sah dieser keine Veranlassung, die Scheidung zu forcieren.

Trotz der Sachlage, dass es bezüglich der Versorgungsansprüche keine Einwände gibt, soll die Scheidung erst in 4 bis 5 Monaten amtlich werden. Wäre natürlich nicht zuletzt wegen der Namensgebung für den neuen Erdenbürger schön gewesen, alles noch in diesem Jahr vom Tisch zu haben. Leider bin ich kein Insider was das juristische Prozedere angeht, aber dafür etwas angefressen und übellaunig was die Ist-Situation betrifft. Als „Außenstehender“ möchte ich diese Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen und nachhaken. Das Nervenkostüm meiner Freundin belaste ich allerdings nur ungern mit bohrenden Fragen. Allerdings wäre mir wohler wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen und ich die Entscheidung des Richters nachzuvollziehen kann. Für eine Einschätzung eine Empfehlung oder einen Ratschlag bin ich dankbar. Tristan


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2004 19:14
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo,
erstmal wünsche ich euch beiden für den neuen erdenbürger viel glück, zu deinen fragen bezüglich des scheidungstermins, werdet ihr wohl entsprechend warten müssen, ist nun mal so,
allerdings wäre es möglich im vorfeld schon einiges bezüglich der vaterschaft zu klären, ich könntet ihr erstmal eine vaterschaftsanerkennungsurkunde ausstellen laßen, auch wäre es dann mit der namensgebung kein problem, der kleine oder die kleine könnte dann sogar deinen nachnahmen schon bekommen, mit einverständnis der mutter würde ich euch vorschlagen auch beim jugendamt ein gemeinsames sorgerecht zu beantragen, somit habt ihr hier bereits wie gesagt im vorfeld alles geklärt, nach der geburt irgendwelche umschreibungen auf ämtern zu machen sind nicht grade kostengünstig, vor der geburt sind die kosten recht gering als kleiner tipp; solltet ihr nichts machen, wäre sogar rechtlich der noch ehemann automatisch vater des kindes,
hierzu können dir aber einige hier genauerer infos geben,
gruß papa


AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2004 22:53
(@tristan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Papa!

Danke für Deine Info. Eine Vaterschaftsanerkennung macht aber glaube ich nur dann Sinn, wenn beide Eltern bei der Geburt nicht verheiratet sind. Meine Freundin ist aufgrund der geschilderten Umstände zum Zeitpunkt der Geburt noch verheirat, so dass allein durch das Bestehen der Ehe der Ehemann rein rechtlich auch der Vater des Kindes sein wird. Eine verzwickte Sache, aber es scheint so, dass alle Bemühungen hinsichtlich Namensgebung, Anerkennung oder Sorgerecht hinfällig sind, solange die Scheidung nicht vollzogen ist. Daher auch mein „Unmut“ über die „richterliche Entscheidung“. Ich bin jetzt auf der Suche nach dem berühmten Hintertürchen. Vielleicht ist ja die Scheidung als laufendes Verfahren ausschlaggebend, dass bestimmte Erklärungen vor der Geburt wirksam sind und bereits im Vorfeld die eine oder andere bürokratische Hürde genommen werden kann. Gruß, Tristan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2004 15:22
(@sandgren)

hy tristan,
wenn der noch eheman deiner freundin nicht darauf besteht das das kind ehelich ist und er der vater ,gibt es keine schwierigkeiten.
deine freundin muss dann lediglich dich als vater angeben,in verbindung mit der von Papa bereits erwähnten vaterschaftsanerkennungsurkunde ist es dann auch kein problem das das kind deinen namen bekommt.
hilfreich wäre es wenn der ehemann schriftlich bestätigt das er nicht der vater des kindes ist. 😉

gruss sandgren 😎


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2004 16:57
(@tristan)
Schon was gesagt Registriert

Hi, Sandgren!

Deine Info stimmt mich zum Jahreswechsel recht zuversichtlich. Werde mit meiner Freundin, ihrem Noch-Ehemann sowie dem Jugendamt die Sache angehen. Bin gespannt, welche Hürden bis zum „Happy End“ noch gemeistert werden müssen. Dir und allen anderen Usern ein erfolgreiches neues Jahr, viel Glück und Gesundheit! Tristan

P.S. Ein Kompliment auch an vatersein.de als wichtigen Ratgeber in vielen Lebenslagen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2004 17:52
(@papa_von_Annika)

Hallo Tristan,

lies mal meine Geschichte! Da steht alles drin, was für Dich relevant ist!
Wenn Ehemann und Ehefrau beide Deiner Vaterschaftsanerkennung zustimmen,
brauchst Du Dir nicht so große Sorgen machen!

Dir wird es allerdings wohl so wie mir gehen, dass man Dich im Krankenhaus mit dem
ehelichen Namen Deiner Freundin anspricht und am Bettchen des Kindes der Nachname
des Ehemanns aufgedruckt ist!

Tut mir sehr leid! Da kommt nicht jeder gut mit zurecht! Im Deinem Fall scheint ja Deine
Freundin unschuldig zu sein!!!

Lieber Gruß und alles Gute für Euch

MAtthias


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2005 14:17
(@papa_von_Annika)

Hallo Tristan,

lies mal meine Geschichte! Da steht alles drin, was für Dich relevant ist!
Wenn Ehemann und Ehefrau beide Deiner Vaterschaftsanerkennung zustimmen,
brauchst Du Dir nicht so große Sorgen machen!

Dir wird es allerdings wohl so wie mir gehen, dass man Dich im Krankenhaus mit dem
ehelichen Namen Deiner Freundin anspricht und am Bettchen des Kindes der Nachname
des Ehemanns aufgedruckt ist!

Tut mir sehr leid! Da kommt nicht jeder gut mit zurecht! Im Deinem Fall scheint ja Deine
Freundin unschuldig zu sein!!!

Lieber Gruß und alles Gute für Euch

MAtthias


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2005 14:17