Zum zahlen verdonne...
 
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Zum zahlen verdonnert, obwohl Vaterschaft nicht geklärt !?!

 
(@sonnendrache)
Schon was gesagt Registriert

Ich kenne einen Fall, indem die Mutter (nach der Unterschrift zur Anerkennung der Vaterschaft)....die Aussage vor Zeugen getätigt hat, der vermeintliche Vater wäre nicht der biologische Vater.....
Trotzdem fordert die Mutter zu dem normalen Unterhalt (das der Vermeintliche Vater  zahlt ) ein hohes Geld für eine Private Tagesmutter.
Sie geht freiwillig Arbeiten, wobei fraglich ist, ob die angegebenen Zeiten stimmen.

Der Vater hat natürlich die Vaterschaft angezweifelt und der Fall liegt immer noch bei Gericht, weil die da nicht wissen, wie sie es nach der neuen Rechtssprechung anwenden sollen....

Die Anhörung zum Unterhalt wurde vor dem Ergebniss der Vaterschaft durchgeführt...und das Ergebniss war gravierend.
Der Vater wurde zu einem sehr hohen Unterhalt (Kind und Tagesmutter) verurteilt...Eine Wahl blieb dem vermeintlichen Vater nicht.
Die Richterin ließ ihm die Wahl zum hohen Vergleich oder das gleiche Ergebniss durch ihren Urteilsspruch!!!
Es war natürlich nicht relevant, das die Vaterschaft noch nicht geklärt ist...und auch sonstige, eindeutigen Fakten, die gegen die bedürftigkeit der Mutter sprachen....wurden noch nicht mal Angehört und blieben unbeachtet!!!

Fazit: Die Mutter lebt in Saus und Braus...der vermeintlich Vater zahlt sich arm!

Die einzige Chance besteht für diesen Vater nur noch....auf eine schnelle Klärung der Vaterschaft ....Hoffen, das er nicht der biologische Vater ist, da ihm die Kindesmutter das Kind sowieso schon immer entzog.
Das ein Vater missbraucht wird, als Geldmaschine und Kindererzeuger unter falschen Vorwand ....interessiert mal wieder keinen.

Über irgendetwas Hilfreiches zu dem Thema wäre ich sehr Dankbar...Urteilssprüche, Tipps, Erfahrungen etc.

Da sieht man mal wieder: Mutter sein ist schwer...."Vater" sein aber nicht weniger!!! ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2008 10:55
(@papi74)
Registriert

Hallo,

in der Regel erhöht sich die Antwortfreudigkeit der Forenteilnehmer mit einer netten Begrüßung.

Des Weiteren sollte sich der vermeintliche Zahler mal einen vernünftigen Rechtsanwalt suchen...oder gibts den Fall nur fiktiv?

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 11:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sonnendrache,

Die Beantwortung deiner Frage ist ganz einfach:

(nach der Unterschrift zur Anerkennung der Vaterschaft)

somit gilt er als rechtlicher Vater!

Und das solange bis ein Gericht das Gegenteil festgestellt hat. Und bis zu dieser Feststellung hat er nunmal alle Rechte und Pflichten aus dieser Vaterschaft. Wenn er als Vater ausgeschlossen wurde und dies gerichtlich festgestellt wurde ist er die Zahlungen los und kann sie evtl. vom biologischen Vater zurückholen.

Der Vater wurde zu einem sehr hohen Unterhalt (Kind und Tagesmutter) verurteilt...Eine Wahl blieb dem vermeintlichen Vater nicht.
Die Richterin ließ ihm die Wahl zum hohen Vergleich oder das gleiche Ergebniss durch ihren Urteilsspruch!!!

Bei einem Urteil hätte er vor die nächste Instanz gehen können, bei einem Vergleich nicht.

und auch sonstige, eindeutigen Fakten, die gegen die bedürftigkeit der Mutter sprachen....

Solange das Kind unter 3 Jahren ist ist er nunmal zu BU verpflichtet. Die Höhe richtet sich u.a. auch nach dem Verdienst der KM vor der Schwangerschaft und hat nicht unbedingt etwas mit Bedürftigkeit zu tun.

Tina *die es langsam satt hat das hier User meinen ohne jede Höflichkeit ihren Unmut loswerden zu müssen*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 11:07
(@sonnendrache)
Schon was gesagt Registriert

Ja, da hast Du recht ;(...Sorry!!! An Alle, die das hier noch lesen.

Habe vor lauter Gedanken zu dem Fall die Begrüßung ganz vergessen!!!

Natürlich Grüße ich hier alle mit einem freundlichen "Hallo" oder "Guten Morgen"....finde es ja toll, das es diese Foren gibt!!!

Zu dem Fall: Bis zum Urteil dachte der vermeintliche Vater ja, er hätte einen guten Anwalt....Der meinte auch, das die Mutter nicht die Spur einer Chance haben dürfte, aber das das auch immer im Ermessen des Richters/ der Richterin liegt.....Und wie man sehen kann, ist mal wieder so ein Fall eingetreten!!!

Aber was nun???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2008 11:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber was nun???

Entweder vors OLG gehen (falls die Frist noch nicht abgelaufen ist) oder das Ergebnis der Vaterschaftsanfechtung abwarten.

Der meinte auch, das die Mutter nicht die Spur einer Chance haben dürfte, aber das das auch immer im Ermessen des Richters/ der Richterin liegt.....

Dann war es wirklich kein sehr geschickter Anwalt. Denn diesem hätte klar sein müssen das es kein Entkommen aus der Unterhaltspflicht gibt, solange der Klient rechtlicher Vater ist.

Ein kleiner "Winkelzug" fällt mir noch ein. Die Überweisungen (Kind und KM getrennt) grundsätzlich mit dem Vermerk "unter Vorbehalt bis zur Klärung der vaterschaft; Rückforderungen vorbehalten" versehen und natürlich mit Unterhalt für xx Monat/jahr und Unterhalt für yy Monat/Jahr. Dies könnte u.U. dazu führen das das GEld vielleicht doch irgenwann zurückkommt...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 11:18
(@sonnendrache)
Schon was gesagt Registriert

Danke, für den Tipp mit dem Überweisungsträger...man weiß ja nie wofür es gut sein könnte!

Zu klären wäre aber zum Beispiel auch die Frage, ob man das Geld für die Tagesmutter nicht direkt an diese Überweisen kann und ob der vermeintliche Vater das Recht hat, die entsprechenden Nachweise für Arbeitszeiten und Betreuung der KM zu bekommen....
Kontrolliert doch keiner, nach Urteil, ob die KM wirklich in der Form weiter arbeitet...???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2008 11:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihm steht nicht das Recht zu Auskunft über die Verwendung des zu leistenden Unterhalts zu verlangen.

ob man das Geld für die Tagesmutter nicht direkt an diese Überweisen kann

Was soll das bringen?

die entsprechenden Nachweise für Arbeitszeiten und Betreuung der KM zu bekommen....

Die Arbeitszeiten gehen ihn erstmal so nichts an, zumal sie Km in der ersten 3 Lebensjahren nicht verpflichtet ist zu arbeiten. Wird die KM betreut oder meisnt du wann die KM das Kind betreut? Beides würde ihn ja wieder nichts angehen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 11:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Vater hat natürlich die Vaterschaft angezweifelt und der Fall liegt immer noch bei Gericht, weil die da nicht wissen, wie sie es nach der neuen Rechtssprechung anwenden sollen....

Ich würde versuchen, die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, bis die Vaterschaft geklärt ist. Sicherheitshalber das Geld bei Seite packen - man weiß ja nie.  😉

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 11:49
(@sonnendrache)
Schon was gesagt Registriert

Ich meine, das der Vater bezweifelt, ob die KM das Geld wirklich an die Tagesmutter weiterreicht oder es nach Urteil für sich benutzt....
Da der Vater sich sorgen um das Wohl des Kindes macht, verstehe ich schon, das er gerne wüßte, ob es auch wirklich zum Wohle des Kindes eingesetzt wird!!!

Wenn ich mein Geld für etwas zahle, möchte ich doch auch wissen, ob es da ankommt, wo es hin soll...und ob sich die Situation zum Vorteil für den vermeintlichen Vater vielleicht noch ändert, weil die KM anders arbeitet o.ä.....Oder kann die KM jetzt aggieren wie sie will???
Theoretisch könnte sie doch dann jetzt einen Hort nehmen....oder ihre freiwählbare Arbeitszeit, die sie nachweislich hat....ändern....und hat am Ende noch was vom Geld des KV für sich....was ja auch nicht im Sinne des Urteils wäre...

Es ist ja auch völlig OK, wenn die KM keine andere Möglichkeit zum Arbeiten hätte und wirklich darauf angewiesen ist....aber die Beweise und Zeugenaussagen besagen etwas anderes.

I

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2008 12:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sonnendrache,

wie Dir andere schon schrieben: Das sind die falschen Baustellen. Wenn Du "aus Versehen" Gewerbesteuer bezahlen müsstest, obwohl Du gar kein Gewerbe betreibst, müsstest Du Dir ebenfalls Gedanken darüber machen, wie Du diese Gewerbesteuerpflicht wieder loswirst - aber nicht darüber, was der Staat mit Deiner Gewerbesteuer anstellt.

Also: Der vermeintliche Vater soll möglichst umgehend die Aussetzung der Vollziehung sowie die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft beantragen. Alles andere ist Kokolores. Wenn diese Vaterschaftsfeststellung allerdings tatsächlich seine Vaterschaft erweist, hat er zusätzlich auch diese Kosten am Bein; ansonsten ist er ein- für allemal aus dem Schneider.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 12:57