Liebe Anwesende,
ich habe meine Story hier schon niedergeschrieben und mich auch dabei "ausgeheult". Für die Antworten danke ich an dieser Stelle.
Folgender Sachverhalt:
Als wir uns getrennt hatten (Der Hauptgrund war letztendlich für mich, dass sie einen anderen hat), haben wir uns über den Unterhalt für die Kinder und sie geeinigt. Ich wollte für uns alle die Kosten für Anwalt etc. sparen. Ich habe mal überschläglich rechnen lassen, was für die Kinder und sie zu zahlen wäre, den Rest haben wir verhandelt.
Nun ist es ja so, dass ich mir eine Wohnung nehmen musste und auch ein anderes Auto zulegen musste (unser Zweitwagen war ein Ford Ka - aber nicht mit 3 Kindern). Ich habe jetzt alle Kosten zusammengetragen und festgestellt, dass ich nicht mal meine Fixkosten (meine lfd. Kosten und die Schuldentilgungen von der Ehe) abdecken kann. D.h. wenn ich alles bezahlt habe, bleibt der Kühlschrank und der Tank leer!
Nach allen seelischen Grausamkeiten, die eine Trennung in dieser Form in mir wohnen, habe ich nun auch noch ganz rationelle Probleme.
Kann mir jemand sagen, wie ich nun mit unserer Vereinbarung umgehen kann. Ich suche nach einer Argumentation, dass ich den Unterhalt herunterschrauben kann - ihren Anteil, nicht den der Kinder! Ich denke mal, ihr geht es finanziell soweit ganz gut. Sie hat immerhin noch jemanden, der was mit beisteuern kann.
Ich will auch wissen, welche "Druck"-Argumente ich bringen kann, wenn ihr die offensichtliche Situation egal ist. Es scheint mir unfair zu sein, dass sie einen anderen hat, und ich dafür auch noch Unterhalt zahlen darf!!! Gibt es hier Ansätze seitens der Justiz, dir mir weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Papa Nico,
nun, dir wird wohl nix über bleiben, als doch zum Anwalt zu gehen und letztendlich den Unterhalt (für die Kinder) titulieren zu lassen, oder?
Ich weiß ja ned, ob Deine Ex mit sich reden lässt, aber das glaube ich ned...warum sollte sie denn auch Verständnis für Deine Sizuation aufbringen?
Was den EU angeht...lebt sie mit dem Neuen zusammen? Das könnte u.U. den Wegfall des EU begründen.
Wenn Dir sowenig im Monat zum Leben überbleibt, so bekommst Du bestimmt erstmal einen Beratungsschein beim AG, damit gehts Du zum Anwalt Deines Vertrauens, der sagt Dir dann, was weiter passiert.
Der wird wahrscheinlich erstmal außergerichtlich versuchen eine Einigung mit der Ex zu erzielen.
Das ist das, was mir jetzt ersteinmal einfällt.
Wie hoch ist Deine Netto mtl. (Der Jahresdurchschnitt inkl. allen Zulagen)? Wohnst Du Ost oder West? Wie alt sind deine Kinder? Festkosten?
Vielleicht könnte man hier ne Rechnung aufstellen...
LG von Romy
Hallo Romy,
danke für deine schnelle Antwort.
Erstmal: Ich habe den Betrag, den ich jetzt zahle nach den jetzigen Richtlinien rechnen lassen. Da hat jemand für mich tagelang zugebracht, sämtliche Grundlagen in Erfahrung zu bringen usw. Ich habs nachvollzogen und komme am Ende auf ein ähnliches Ergebniss. Deshalb werde ich mir den Anwalt vorerst schenken. Eigentlich will ich es schon privat klären. Im Notfall würde ich den Schein bekommen - soweit ist das klar.
Zu IHR: Ja, sie lebt mit ihm zusammen. Naja nicht offiziell mit Meldung! aber offentsichtlich für jeden. Schwer nachzuweisen, aber machbar. Was meinst du mit dem Wegfall??? Gibt`s Quellen für diese Aussage(n)?
Meine Zahlen in Kurzfom:
netto ca. 1550,00
Berechnung nach Thüringer Tabelle, weil in Thüringen (jetzt 620,00 Unterh für alle)
Kinder: 1 Jahr, 3 Jahre (und der dritte ist nicht von mir)
mtl. Kosten: ca. 875,00 (Miete, Kfz-Finanz,Versicherg, Tilgungen)
Jetzt bin ich doch sehr gespannt, ob mir ein "kühler Rechner" antwortet...
Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Papa Nico,
Du müsstest irgendwie nachweisen, dass ihr Neuer bei ihr lebt. Gemeinsame Post, gemeinsamer Briefkasten, Türklingel, etc... evtl. mal ein Schwätzchen mit dem zuständigen postboten? Fotos, die das nachweisen, wären hilfreich. ich weiß ja ned, ob Du manchmal in ihre Wohnung kommst. Wenn da z.B. ein rasierer rumliegt, der offensichtlich nicht ihr gehört, oder Männerklamotten in ihrem Schrank o.ä. dann schnell fotographieren. Die neuen Fotohandys sind dazu echt praktisch.
Ich weiß ned genau wo's steht, aber sie verwirkt ihren Anspruch, wenn sie mit jemand Neuem zusammenlebt. Warum solltest Du ihr denn noch was zahlen, wenn der Neue nun ihr gegenüber unterhaltspflichtig ist? Und wenn er dort nicht gemeldet ist, dann macht er sich "strafbar", denn es gibt eine Meldepflicht. Wenn er dort offensichtlich seinen Hauptwohnsitz hat, muss er sich dort anmelden.
das Thema wurde hier auch schon erörtert, es gibt auch entsprechende Paragraphen im BGB, aber vielleicht weiß den jemand anderes hier aus dem Forum.
rechnung:
Du fällst in Einkommensgruppe 3.
Der Zahlbetrag beträgt jeweisl für's Kind 227 €. Das sind 114 % des Regelbedarfs.
Abzuziehen ist ein Teil des Kindergeldes. In deinem Fall sind das 68,50 Euro jeweils.
Dadurch ergibt sich ein Zahlbetrag von 158,50 € pro Kind. Zusammen also 317 €.
Dein Selbstbehalt liegt bei 775 € weil Ost (leider).
Bei 1550 € Netto:
1550 € - Werbungskosten (5%) 77,50 =1472,50 € - 317 € Unterhalt =1155,50 € - SB 775=380,50 € Rest. Davon wird normalerweise der Ehegattenunterhalt berechnet.
Wie der sich berechnet weiß ich nicht genau. Ich habe mal was von 3/7 des "Restes" sozusagen, gelesen.
Das wären also 380,50 € durch 7 = rd. 54,36 € mal 3 =163,08 €.
Alles zusammengerechnet, wenn ich hier keinen Fehler gemacht habe, ergibt das also eine zu zahlende Summe von 480,08 €. Dir verbleiben also ca. 1069,92 €.
Ich itte jedoch um weitere Kommentare der anderen User, bes. wegen des Ehegattenunterhalts.
Achso, berücksichtungsfähige Schulden sind vom Netto abziehbar, guck mal in das Topic "1000Fragen - es ist kompliziert" oder so ähnlich. Da hinein habe ich einen relativ langen Text kopiert, in dem u.a. auch mgl. Abzüge aufgelistet sind.
Okay, bis dahin
Alles Liebe von Romy
Habe folgendes gefunden:
Buchshop
und Lesetipps urbs - media GbR
Online - Informationsdienst
und Versandbuchhandlung Homepage
Übersicht
Monatliche Unterhaltsrichtsätze für den Ehegattenunterhalt
- Düsseldorfer Tabelle ab 1.7.2003 -
--------------------------------------------------------------------------------
I. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten ohne unterhaltsberechtigte Kinder
(§§ 1361, 1569, 1578, 1581 BGB):
1. gegen einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen:
a) wenn der Berechtigte kein Einkommen hat: 3/7 des anrechenbaren Erwerbseinkommens zuzüglich 1/2 der anrechenbaren sonstigen Einkünfte des Pflichtigen, nach oben begrenzt durch den vollen Unterhalt, gemessen an den zu berücksichtigenden ehelichen Verhältnissen;
b) wenn der Berechtigte ebenfalls Einkommen hat:
aa) Doppelverdienerehe: 3/7 der Differenz zwischen den anrechenbaren Erwerbseinkommen der Ehegatten, insgesamt begrenzt durch den vollen ehelichen Bedarf; für sonstige anrechenbare Einkünfte gilt der Halbteilungsgrundsatz;
bb) Alleinverdienerehe: Unterschiedsbetrag zwischen dem vollen ehelichen Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen des Berechtigten, wobei Erwerbseinkommen um 1/7 zu kürzen ist; der Unterhaltsanspruch darf jedoch nicht höher sein als bei einer Berechnung nach aa);
c) wenn der Berechtigte erwerbstätig ist,
obwohl ihn keine Erwerbsobliegenheit trifft: gemäß § 1577 Abs. 2 BGB;
2. gegen einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (z.B. Rentner): wie zu 1 a, b oder c, jedoch 50 %.
II. Fortgeltung früheren Rechts:
1. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des nach dem Ehegesetz berechtigten Ehegatten ohne unterhaltsberechtigte Kinder:
a) §§ 58, 59 EheG: in der Regel wie I,
b) § 60 EheG: in der Regel 1/2 des Unterhalts zu I,
c) § 61 EheG: nach Billigkeit bis zu den Sätzen I.
2. Bei Ehegatten, die vor dem 03.10.1990 in der früheren DDR geschieden worden sind, ist das DDR-FGB in Verbindung mit dem Einigungsvertrag zu berücksichtigen (Art. 234 § 5 EGBGB).
III. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten, wenn die ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltspflichten gegenüber Kindern geprägt werden:
Wie zu I bzw. II 1, jedoch wird grundsätzlich der Kindesunterhalt (Tabellenbetrag ohne Abzug von Kindergeld) vorab vom Nettoeinkommen abgezogen. Führt dies zu einem Mißverhältnis zwischen Kindes- und Ehegattenunterhalt, ist der Ehegattenunterhalt nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.1.2003 (FamRZ 2003, S. 363 ff.) zu ermitteln.
IV. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten:
1. wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist : 840 Euro
2. wenn der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist: 730 Euro
Dem geschiedenen Unterhaltspflichtigen ist nach Maßgabe des § 1581 BGB u.U. ein höherer Betrag zu belassen.
V. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf (Existenzminimum) des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:
1. falls erwerbstätig: 840 Euro
2. falls nicht erwerbstätig: 730 Euro
VI. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf (Existenzminimum) des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt:
1. falls erwerbstätig: 615 Euro
2. falls nicht erwerbstätig: 535 Euro
Anmerkungen zu I bis III:
Hinsichtlich berufsbedingter Aufwendungen und berücksichtigungsfähiger Schulden gelten Anmerkungen A. 3 und 4 - auch für den erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten - entsprechend. Diejenigen berufsbedingten Aufwendungen, die sich nicht nach objektiven Merkmalen eindeutig von den privaten Lebenshaltungskosten abgrenzen lassen, sind pauschal im Erwerbstätigenbonus von 1/7 enthalten.
Quelle: http://www.urbs.de/zahlen/kinder3.htm
Romy
Hallo Papa Nico,
die Berechnung von RomyH ist soweit ok. Es kommt jetzt darauf an, in welchem OLG-Bezirk die Kinder und KM sind, denn dessen unterhaltsrechtlichen Leitlinien sind maßgeblich. Guck bitte hier in den Aufsätzen mal nach. Knackpunkt sind ersteinmal die berufsbedingten AUfwendungen. Es können, wie skizziert, 5% sein oder auch nix oder nur die tatsächlichen. Wie gesagt, das entnimmst du der Leitlinie.
Die Kfz-Finanzierung ist nach Abzug des KU zu berücksichtigen, wenn diese Schuld eheprägend war und erst dann ist der TU zuberechnen.
Aus meiner Erfahrung kann ich dir nur sagen: Bei deinem Einkommen und drei Unterhaltsbrechtigten wirst du irgendwo dicht beim Selbstbehalt landen. Willkommen im CLub.
Damit bliebe dir der SB + Kfz-Rate + berufsbedingte Aufwendungen als dein verfügbares Monatsnetto.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Romy!!!
Bin erstaunt, wie schnell du so viele Infos herzauberst.
Ich druck mir alles aus und vergleiche mit meinen Unterlagen. Wenn deine Rechnung stimmt (und davon möchte ich an dieser Stelle sehr gern ausgehen!), dann hab ich bis jetzt zu viel an sie gezahlt. Dann brauch ich mich auch nicht wundern, dass ich nichts mehr gebacken bekomme.
Vielen Dank noch mal!!!
Ich melde mich dann..
Gruß Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Ich hab mich verguckt beim KU und der Kindergeldabzugstabelle. Habe in die Spalte "ab dem 4. Kind" geguckt
U-Anspruch der Kinder jeweils 213 €. Abzug KiGeld je 21 € (sorry!)
D.H. zu zahlender Unterhalt an Kinder = 192 € *2 = 384 € KU.
1550 - 77,50= 1472,50 Netto.
davon geht ab: 384 € KU = 1088,50 € - 775 € SB =313,50 € Rest. Davon EU:
313,50/7=44,79 €*3=134,37 € EU
Dir bleiben also 954,13 €.
Sorry, da habe ich mich aber doll verguckt. *ganzdollrotwerd*
Ist aber trotzdem noch weniger als das, was Du bislang zahlst....
Erkundige Dich mal wirklich nach den Richtlinien deines OLG, damit steht und fällt vieles.
U.U. könntest Du tatsächliche Kosten abziehen, nicht nur die Pauschale. Kann viel ausmachen...
LG Romy
P.S. Verzeih mir....
Aus meiner Erfahrung kann ich dir nur sagen: Bei deinem Einkommen und drei Unterhaltsbrechtigten wirst du irgendwo dicht beim Selbstbehalt landen. Willkommen im CLub.
Damit bliebe dir der SB + Kfz-Rate + berufsbedingte Aufwendungen als dein verfügbares Monatsnetto.
Du machst mir richitig Hoffnung... Aber ist ok!
Eine Frage noch:
Der große ist bekanntermaßen nicht von mir. Da hatte schon Einblicke in die KU-Verhandlungen über unser JA. Folgender Sachverhalt beschäftigt mich:
Er hatte sich ein neues Auto gekauft, weil er vorher keins hatte. Da sagt das JA, er kann bestimmt mehr bezahlen, wenn er sich ein Auto kaufen kann...!!!
Könnte mir diese Argumentation selbst auf die Füße fallen? Obwohl ich während der Ehe auch einen Autokredit laufen hatte, die Kiste war halt nur zu klein. Die mtl. Rate nimmt sich aber nicht viel zu der von früher.
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)
Romy, trotzdem vielen Dank! (Kann doch jedem passieren!) 😉
Ich werds mir auch ausdrucken und vergleichen.
Dank euch allen für die Tipps mit dem OLG. Mal sehen was da steht...
Ich denke doch, es ist ok, wenn ich meine Fragen wieder hier abstelle
Herzliche Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)
Der große ist bekanntermaßen nicht von mir. Da hatte schon Einblicke in die KU-Verhandlungen über unser JA. Folgender Sachverhalt beschäftigt mich:
Er hatte sich ein neues Auto gekauft, weil er vorher keins hatte. Da sagt das JA, er kann bestimmt mehr bezahlen, wenn er sich ein Auto kaufen kann...!!!
Könnte mir diese Argumentation selbst auf die Füße fallen? Obwohl ich während der Ehe auch einen Autokredit laufen hatte, die Kiste war halt nur zu klein. Die mtl. Rate nimmt sich aber nicht viel zu der von früher.
Wer "er"? Der "große" oder der KV?
Wie auch immer, was Du mit deinem Resteinkommen machst ist Deine Sache, zumal das JA mit Dir nix zu schaffen hat, oder? Das geht doch übers FamGericht, oder hat Deine Ex ne Beistandschaft einrichten lassen?
LG Romy
Sorry Romy - war etwas unverständlich ausgedrückt :knockout:
Mit "ER" ist der leibliche Vater von "meinem" Großen gemeint. ER hat sich das neue Auto gekauft. (Der kleine Große hätte das mit 8 Jahren nicht gekonnt, hast du aber nicht gewußt!)
Meine Noch-Frau hat nichts dergleichen beantragt.
Das mit dem Auto war lediglich ein Aufhänger für die Damen vom JA, um noch mehr rauszuholen. Treu nach dem Motto: Da scheint ja noch mehr zu sein. Ich muss noch hinzufügen, dass meine Angetraute dann zum RA gegangen ist, um eine Klage einzureichen. Viel ist aber nicht dabei herausgekommen. Leider weiß ich aber nicht über die Details.
Tschau
Nico
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(Dante)
Hallo Nico,
wo gibts denn sowas? Die Kassen sind doch normalerweise so leer, dass sofort an den KV herangetreten wird, um zu prüfen, ob der nicht zahlen kann! Und die hätten einfach so gezahlt? Kann ich mir nicht vorstellen..
Obwohl, du wohnst in Thüringen, hast Du gesagt? Wundert mich also doch ned, dann gibts jetzt schon zwei besch* JA in Thüringen...deins und das in S. wo die Ex meines Freunds wohnt...
Hallo Nico,
(ich hoffe ich nerve nicht *g*)
Habe grad nochmal den Anfang des Threads gelesen.
Da steht, dass Du Schulden abträgst, die während der Ehe entstanden sind? Habt ihr die gemeinsam gemacht, also hat sie auch unterschrieben? Weil, wenn das so ist, ist sie auch haftbar dafür zu machen. Sie muss die Hälfte zahlen, oder Du kannst es vom EU abziehen.
Gilt aber nur für EU und erst nach bereits erfolgtem Abzug des KU (das was nach Abzug des KU über bleibt bildet dann die Berechnungsgrundlage, und wenn Schulden da sind, die als abzugsfähig anerkannt werden, könnte u.U. nix mehr über bleiben...).
Desweiteren vergiss nicht, dass Du ihr u.U. eine neue Partnerschaft nachweisen könntest. gelingt Dir das, könnte so auch der EU wegfallen, weil dann ihr Neuer ihr gegenüber unterhaltspflichtig wird. Wird aber sicherlich schwierig werden, weil die Gerichte i.d.R. erst nach 2 Jahren von einer gefestigten Beziehung ausgehen.
Nichtsdestotrotz, wenn es bereits vorher erkennbar ist, dass die Beziehung fest ist, könnte das auch schon vorher anerkannt werden.
Du hast vorhin gefragt, wo ich in der Schnelle so viele Info's herzaubere?
Zum einen habe ich mir selbst viel auf meinem PC gespeichert, da wir selbst in der Situation sind (oder vielmehr mein Schatz), zum anderen bietet das Internet Uuuuunmengen an Informationen, muste nur aml unter Google das entspürechende Stichwort eingeben (und 2003 hinterher, um die aktuellen Zahlen zu erhalten).
Oki, wenn's was Neues gibt, dann meld' Dich, bin ja ganz gespannt, ob meine rechenkünste denn so richtig waren...ich war in Mathe immer superschlecht, hat mir den Abischnitt ein bissle versaut.
Liebe Grüße von Romy (die Thüringen mittlerweile hasst, nichts für ungut...)
Hi Romy,
erstmal: Du nervst NICHT!
Thema Schulden:
Klar haben wir zusammen Schulden gemacht. Aber folgendes: Wir haben uns getrennt. Seit dem das alles passiert ist, habe ich eine Sch..Wut im Bauch, bin nervös, schlaflose Nächte, .... Ich habe nicht nachgerechnet, aber ich hoffe das wir die Schulden einigermaßen fair 50/50 aufgeteilt haben. Ich müsste das eigentlich mal richtig durchrechnen, aber ich habe wirklich keine Muse dazu! Ich weiß auch, dass das Mist ist...
Und deshalb kann ich dir keine genaue Aussage machen, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht. Bisher zählt nur, was ich zahlen muss - ob gerechtfertigt oder nicht.
Thema "Ihr Stecher":
Er ist der Grund für meine Situation. Ich vermeide mittlerweile jeden Kontakt zu ihr. Aber nachweisen könnte ich das schon. Ist schon ziemlich hart, dass man immer nur "dreckige Wäsche waschen" muss, um seine Ziele zu erreichen.
Zum Schluss: Thema "Thüringen hassen"
Versteh' dich irgendwo. Ich halt es hier auch nicht mehr lange aus. Aber aus einer anderen Perspektive als du: Überall die Orte, wo wir gemeinsam waren. Aber hassen kann ich es nicht - außer unsere JAer (ganz klar)
Genug geheult - ich will versuchen die Kraft zu sammeln, um die Zahlen zu prüfen. Zum Schluß geht es ja doch nur ums Geld. Auf das deine Recherchen stimmen und ich doch zum Anwalt rennen muss.
Schönes WE!
Grüße aus (dem eigentlich doch schönen) Thüringen
Nico
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(Dante)
dann gibts jetzt schon zwei besch* JA in Thüringen...deins und das in S. wo die Ex meines Freunds wohnt...
Vielleicht ein und die selbe Truppe?!
Wo ist das denn?
Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)
Ich glaube ned, Nico.
Den Namen der Stadt nenne ich ungern. ich sag' nur: Spielzeugstadt!
Alles klar?
Romy
Ok, ich weiß bescheid! Ist bekannt.
Habe deine Rechnung durchgecheckt und mit dem verglichen, was ich mal berechnet habe (lassen). Da gibts große Abweichungen! Jetzt muss ich mir Gedanken machen, wie ich aus unserer Vereinbarung herauskomme. Wahrscheinlich gehts nur über den Nachweis, dass bei Ihr ein neuer Stecher "wohnt", und dann Adieu EU!
War ein "aufregendes" Wochenende! Das heißt ich, habe mich aufgeregt! Aber das gehört nicht hierher - ist ein Fall für die Rubrik "Umgang" oder "Zweitpartner". Ich werde dort bald ein neues Topic anlegen (müssen).
Aber eine Frage noch: Ist es überhaupt legitim, dass sie EU verlangt, obwohl wir noch nicht anwaltlich "getrennt leben" oder über Scheidung geredet haben. Der einzige Nachweis, dass wir getrennt leben ist (indirekt) beim Meldeamt hinterlegt.
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)
Hallo Papa Nico,
EU stünde ihr sogar dann zu wenn ihr noch unter einem Dach/Wohnung leben würdet.
Gruss Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Thanks for your help!
War ja nur so ein Gedanke... Ein Gedanke einer Bekannten...
Gruß Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)