Hallo zusammen,
welche Einkommen dürfen zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden? "Nur" das/die Arbeitsentgelt(e)?
Wie sieht es mit Vermögen aus (Auto, Versicherungen ...)? Darf verlangt werden, dass solches veräußert wird?
Wie sieht es aus, wenn manN z. B. sein Auto verkauft und dann z. B. 5000 € zusätzlich hat?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählen:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selsbtändiger Arbeit, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen aus Vermögen, Dividenten aus Aktienvermögen etc.
Eine Veräußerung des Vermögens kann u.U. dann verlangt werden, wenn sonst kein KU gezahlt werden kann.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Da ich mit der KM Mobiliar zusammen gekauft habe (von dem gemeinsamen Darlehen), die KM allerdings alles behalten hat und auf der Rechnung für das Mobiliar nur meine Name steht, möchte ich die Herausgabe verlangen, da ich solches Mobiliar benötige und kein Geld habe, um mir neue Einrichtungsgegenstände zu kaufen.
Zu dem Mobiliar gehört eine Küche, Garderorbe, Esstisch mit Stühlen und Badschränke. Die Küche alleine hat ca. 5000 € gekostet. Die anderen Dinge zusammen nur ca. 1500 €.
Wie verhält es sich damit? Also, wenn ich von dem Mobiliar etwas bekomme oder mir vielleicht der Restwert dieser Möbel als Wertausgleich angeboten wird? Würden diese Einrichtungsgegenstände oder der Rest der Möbel als Einkommen, als Vermögen angesehen?
Würden diese Einrichtungsgegenstände oder der Rest der Möbel als Einkommen, als Vermögen angesehen?
Nein. Wie midnightwish schon schrieb, zählt zum unterhaltsrechtlichen Einkommen z.B. der Zins auf Vermögen. Aber Du kriegst ja keine Zinsen für Deine Möbel. Also ich zumindest nicht...
Eine Veräußerung des Vermögens kann u.U. dann verlangt werden, wenn sonst kein KU gezahlt werden kann.
Könntest Du den Unterhalt jedoch nicht zahlen, müsstest Du die Möbel möglicherweise verkaufen.
Könntest Du den Unterhalt jedoch nicht zahlen, müsstest Du die Möbel möglicherweise verkaufen.
Zurzeit liege ich unter dem Selbstbehalt. D. h., ich müsste die Möbel verkaufen und habe weiterhin keine und wie viel müsste ich von dem Verkaufserlös an Unterhalt zahlen?
Ich habe noch nie gehört, dass jemand seinen Hausrat verscherbeln musste, um Unterhalt zu zahlen!
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
das habe ich auch noch nicht gehört, aber rein bildlich gesprochen wäre es durchaus denkbar...
Ich weiß auch nicht, ob Mobiliar zum Vermögen zählt. Hätte ich ein paar Rembrandts an der Wand hängen und teure Perserteppiche im Wohnzimmer, könnte man anfangen, sich zu streiten, ob das Mobiliar ist.
Er müsste halt alles tun, um den Unterhalt zu sichern. Und da könnte sehr wohl der Gerichtsvollzieher erscheinen und pfänden. Ob der dann den Kuckuck auf einen Küchentisch oder eine Couch klebt, ist natürlich sehr fraglich...
LG
vater1972
Hi vater1872
Er müsste halt alles tun, um den Unterhalt zu sichern. Und da könnte sehr wohl der Gerichtsvollzieher erscheinen und pfänden. Ob der dann den Kuckuck auf einen Küchentisch oder eine Couch klebt, ist natürlich sehr fraglich...
Kennst Du solch einen Fall? Ich wäre an der Quelle sehr interessiert (Urteil, Beschluss oder ähnliches).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
