Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass nicht einfach vom Amt die kürzeste Wegstrecke zur Arbeit vom Unterhaltspflichtigen zur Berechnung von Unterhalt herangezogen werden darf, sondern die tatsächlich zurückgelegte Strecke.
Im konkreten Fall rechnet das Amt die kürzeste Strecke (11 km), welche quer durch die Stadt führt. Tatsächlich wird allerdings eine 18 km lange einfache Wegstrecke über eine Umgehungsstraße benutzt, auf der man deutlich schneller ans Ziel kommt, da man z. B. weniger Stop-and-Go u. a. aufgrund von Ampeln hat und somit auch nachweislich weniger Spritverbrauch hat - trotz des 7 km längeren Weges!
Bitte um eure Antworten, evtl. unter Angabe von Gesetzesangaben und, oder Urteilen.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hi Der müde Luke
Also Urteile etc. fallen mir jetzt nicht gleich ein, allerdings wird i.d.R. der UH-Zahler aufgefordert, die preiswertes Alternative zu wählen. So z.B. den ÖPNV zu nutzen statt das Auto, oder gleich zu Fuß gehen. Und bei 11km kann Dir zugemutet werden, das Fahrrad zu benutzen (völlig egal, ob Du über eins verfügst). Hierzu gibt es übrigens ein Urteil.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Luke,
ich verstehe Dein Problem nicht:
Im konkreten Fall rechnet das Amt die kürzeste Strecke (11 km), welche quer durch die Stadt führt. Tatsächlich wird allerdings eine 18 km lange einfache Wegstrecke über eine Umgehungsstraße benutzt, auf der man deutlich schneller ans Ziel kommt, da man z. B. weniger Stop-and-Go u. a. aufgrund von Ampeln hat und somit auch nachweislich weniger Spritverbrauch hat - trotz des 7 km längeren Weges!
Wenn das Amt nur den kürzeren aber von Dir "nachweislich" teureren Weg zur Arbeit akzeptiert, bleibt es Dir doch selbst überlassen, den längeren aber "nachweislich" günstigeren Weg zu fahren. Machst Du Gewinn, zeitlich wie auch finanziell!
Grüße
Pinkus
Moin,
und somit auch nachweislich weniger Spritverbrauch hat - trotz des 7 km längeren Weges!
Ich komme bei einem simplen Dreisatz unter der Annahme, du würdest 3 Liter Kraftstoff pro 100 Km bei der längeren Strecke weniger verbrauchen (utopisch!) auf folgendes Ergebnis:
100 Km = 8 Liter
11 Km = x Liter
also 11 * 8 / 100 = 0,88 Liter
100 Km = 5 Liter
18 Km = x Liter
also 18 * 5 / 100 = 0,90 Liter
Wie gesagt, 3 Liter weniger sind utopisch bei einer derart kurzen Strecke. Aber du wirst mir das ja vorrechnen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wie gesagt, 3 Liter weniger sind utopisch bei einer derart kurzen Strecke. Aber du wirst mir das ja vorrechnen.
es könnte auch sein, dass ein Gericht bei vorgeblicher KU-Leistungsunfähigkeit gar nicht über Kfz-Fahrtkosten verhandeln möchte.
Im vorliegenden Fall wird ja nicht einmal der Mindest-Unterhalt bedient; da könnte das angerufene Gericht den Arbeitsweg im eigenen Pkw (egal, ob er 11 oder 18 km lang sein soll) schlicht als entbehrlichen Luxus bezeichnen und die Anrechnung verweigern...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich glaube kaum, dass sich das Gericht mit der Frage beschäftigen wird, ob es 11 oder 18km sind.
Vielmehr dürfte das Gericht eher danach forschen, wieso der Mindestunterhalt nicht gezahlt wird und ob Dir nicht ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann. Ferner musst Du damit rechnen, dass man Dich notfalls "zwingen" wird, Dir einen anderen Job oder einen Nebenjob zu suchen. Kenne natürlich die "Verhinderungsgründe" nicht.
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