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Zahnspange Mehrbedarf ja oder Nein?

 
(@surfuser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mein Sohn soll eine lockere Zahnspange bekommen. Es wird sicherlich irgendwann dann eine Feste werden!

Aber für den Anfang deine lockere.

Zu den Fakten erstmals:
Sohn ist 9 Jahre alt.
Ich und ex Frau verdienen beide ihr Geld.
Ich zahle Unterhalt nach der Stufe 7 (451€) 
Zahnspange ist medezinisch notwendig.

Jetzt suche ich schon ewig im Internet wie es Abläuft.
Die KK zahlt 80%
Die Restlichen 20% müssen selbst bezahlt werden.
Bei erfolgreichem Abschluss bekommt man die gezahlte Eigenleistung von der KK zurückerstattet.

Jetzt soll ich mich naklar an denn 20% mitbeteiligen, wozu ich auch eigentlich bereit bin.
Meine Frage wäre jetzt, sind die 20% Mehrbedarf …. Ja oder nein?
Da eigentlich der Eigenanteil wiedererstattet wird und man ja nicht weiß ob das Geld nach der Erstattung wieder fair zurückgegeben wird?
Wie kann ich mich absichern ... also wenn die KK bei erfolreichem Abschluss die 20% erstatten, das ich meine Beiträge auch wieder zurück bekomme?

Könnt Ihr da weiterhelfen?

Vielen Dank

Gruß Surfuser

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2019 13:30
(@maxmustermann1234)
Registriert

Zahnspange ist immer wieder Streitthema. Eigentlich ist es, wegen der vn dir angesprochenen Erstattung, kein SONDERbedarf (Mehrbedarf sowieso nicht), da die Mutter in ja wieder bekommt. Ich habe auch mal ein Urteil gesehen, da hat der Richter geurteilt, dass Sonderbedarf in gewissen Umfang aus dem Unterhalt angespart werden muss (Stufe 6 DDT). Absichern, dass du es zurück bekommst, kannst du nur schwer. Warum streckt die Kindsmutter nicht einfach vor? Sonst kannst du ihr ja ein zinsloses Darlehn einräumen, aber auch hier ist es schwer, wenn sie zahlungsunfähig wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2019 17:57
(@madmatl)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
wollte hier auch noch meinen Senf zugeben, da ich mit meinem Sohn damals das gleiche Thema hatte.
Zum Einen klar, von der Kasse bekommst du die 20% zurück.

Ein Punkt, der aber nicht vergessen werden darf ist, dass die KK leider nur ein sehr einfaches Kassenmodell übernimmt, also z.B. die recht großen Bracketts.
Meist werden vom KFO aber dann die kleineren, schöneren, besseren und vor allem dann teureren Modelle angepriesen.
Und Mütter wollen für Ihre Kinder ja immer das bessere. 😉
Wichtig: Es heißt ja immer, es zahlt der der auch bestellt hat. Also wenn sie erst hinterher mit hohen Forderungen kommt, dann genau abwägen.

Ich wurde damals auch erst danach vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich musste am Ende nix zahlen, weil ich extra eine Zusatzversicherung für KFO bezahlt hatte, sie aber diese nicht in Anspruch nehmen wollte. Hinterher einrichen ging nicht mehr, weil sie ja den Plan sehen wollten. Das war damals Pech für sie und Glück für mich. Hab nichts mehr davon gehört.
Ich weiß nur, dass sie nach der Behandlung das Geld zurückbekommen hat. Zumindest für die Kassenleistung. Sie hatte aber definitiv mehr Kosten zu tragen.

Gruß MaD

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2019 13:41
(@surfuser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo madmatl,

mir ist klar das es sicherlich "Porsche Teile" einer Zahnspange gibt die die KK nicht zahlt.
Wenn sich mein Sohn kleiner Brackets oder Drähte wünscht ..... bin ich der letzte, der sich daran nicht Beteiligt.
Es sollte halt sinnvoll und nachvollziehbar für mich sein.

Schön wäre es, wenn es davor mit mir auch abgeklärt wird. Aber das wird vielleicht nicht immer machbar sein.

Mir geht es nur um die 20 Prozent die man vorstrecken muss für die KK. Da sehe ich es nicht wirklich ein mich zu beteiligen.

Weil ....

A.) habe ich keinen Einfluss auf den Erfolg
B.) bei erfolgreicher Behandlung bekommt man es zurück von KK
C.) sollte es ja die Motivation sein das alle Termine usw. eingehalten werden.
D.) glaube ich daran das ich das das Geld nie wiedersehen werde.

Nur weiß ich nicht ob da meine Ex mich verklagen kann?

Lieber Gruß Surfuser

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2019 14:25
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur weiß ich nicht ob da meine Ex mich verklagen kann?

Klar kann sie es ... Sie kann es sogar, weil Du ihr nicht freundlich genug "guten Tag" gesagt hast. Nur ob sie damit erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.

Die Fakten wurden bereits benannt. Wenn es eine Luxusvariante geben soll und sie wollen, dass Du Dich daran beteiligst, dann können sie mit Dir das Gespräch suchen und dann einig man sich. Wenn sie mit der Pistole auf der Brust kommen, dann winkst Du halt ab ...
Es ist wie im wahren Leben ....

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2019 15:08