Hallo,
ich habe 2 Kinder 11 und 17 und nun bekomme ich ein 3. Kind mit meiner neuen LG. Ändert sich dadurch etwas am Unterhalt für die ersten beiden Kinder?
Hallo,
du hast dann 4 Personen, denen du unterhaltsberechtigt bist.
Kind 1, 17 J.
Kind 2, 11 J.
Kind 3, Baby
LG
Kind 1-3 stehen im 1. Rang,
die LG dahinter im 2. Rang.
Sie bekommt also nur was, wenn es noch was zu verteilen gibt.
Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Damit müsste eine Abstufung um 2 Stufen erfolgen, aber maximal bis zur 1. Tabellenstufe.
Reicht dein Einkommen nicht um alle Unterhaltsansprüche der Kinder zu erfüllen muss eine sogenannte Mangelfallberechnung erfolgen.
Wichtig: was macht das 17jährige Kind und wann wird es 18? Ab dem Zeitpunkt wird auch die Mutter barunterhaltspflichtig.
Gibt es Unterhaltstitel für die 11 und 17jährigen?
Sophie
Hallo,
in Ergänzung. Wenn das älteste Kind 18 wird hängt es davon ab, was diese Kind macht. Geht es noch zur Schule (ist in der allgemeinen Schulausbildung), dann bleibt es im ersten Rang und ist den minderjährigen Kindern gleichgestellt.
Geht es nicht mehr zur Schule sondern macht eine Ausbildung oder studiert, dann fällt es in den 4. Rang, d.h. dann ist zuerst der Unterhalt für die minderjährigen Kinder zu zahlen, anschliessend aber der BU für die Mutter des Babys solange es noch nicht 3 ist und erst danach kann das volljährige Kind Unterhalt bekommen, so noch Geld da ist!
Ab Volljährigkeit muss sich das nun volljährige Kind selbst um seinen Unterhalt kümmern und ist Dein alleiniger Ansprechpartner.
Wichtig ist die Frage nach den Unterhaltstiteln.
VG Susi
