Ich habe von der KM ein Schreiben per Post erhalten, das für meine Tochter (10) eine Zahnspange nötig ist.
Die Kosten betragen ca. 2000 € wovon ca. 750 € als "Schutzgebühr" selber getragen werden soll. Dieses Geld gibt es
bei erfolgreicher Behandlung wieder.
Die KM möchte nun von mir die Hälfte der 750€ haben und auch die entsprechende Unterschrift unter die
Zustimmungserklärung vom Arzt (das ich über alles Aufgeklärt worden bin usw und es los gehen kann). Diese lag dem Schreiben der KM bei.
Ich zahle 100% Regelunterhalt nach DT. Gemeinsames Sorgerecht besteht.
Natürlich möchte ich das meine Tochter die benötigte Zahnspange bekommt. Leider wurde ich über keine Termine
informiert noch ärztlich aufgeklärt (soll es aber unterschreiben). Da ich meine Tochter leider auch nicht/extrem selten
sehe, kann ich Fortschritt weder positiv beeinflussen noch fördern. Auch würde ich das Geld von Ihr nie wiedersehen.
Muss ich zahlen ?
Moin,
das nennt sich Sonderbedarf. Eine erste Übersicht liefert https://www.vatersein.de/News-file-article-sid-133.html. Schwierig ist ja, dass ein Großteil der Eigenleistung von der Krankenkasse nach erfolgreichem Abschluss erstattet wird. Da muss eine klare Vereinbarung mit der Ex her.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Servus Christian,
meines Wissens gehört die kieferorthopädische Behandlung samt Zahnspange zum Sonderbedarf, sind also auch von Dir mitzutragen.
Nichtsdestotrotz sollte der Ordnung halber KM Dir den Kostenvoranschlag und die Erklärung der KV zur Kostenübernahmen vorlegen, damit Du sehen kannst, dass alles gerechtfertigt ist...
Wenn Dir die behandelnde Praxis bekannt ist, frage nach, ob die hälftige Begleichung der Schutzgebühr und die anschließende Rücküberweisung nach erfolgreicher Behandlung denkbar ist ... bei mir ging es damals.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
Ein gute Gelegenheit, Dich in das Leben des Kindes einzubringen.
Schreibe der Kindesmutter, dass Du zeitnah einen Termin mit dem Zahnarzt vereinbart hast und Dich informieren wirst. Du unterschreibst die Dokumente beim Arzt, sobald Du über alles (Ablauf etc.) aufgeklärt bist. (Du kannst Deinen Teil der Finanzierung auch selbst dort zahlen, also nicht über die Kindesmutter.)
Schreibe nicht, "warum hast Du nicht" oder "ich weiss nicht" ioder blablabla. Kurz und bündig.
Du hast um das GSR gekämpft. Jetzt setze es auch in die Praxis um. Informiere Dich und mach. Das selbe gilt für die Schule, den Kinderarzt etc.
Du musst Dich frei machen von der Fuchtel dieser Frau und selbstständig agieren.
VG,
Tsubame.
P.S. Der neue Ehemann scheint "normal" zu sein. Das Kind will keinen Streit zwischen dem neuen Mann und seiner Mutter wegen der Papazeiten, da der neue Ehemann dafür plädiert, dass es zu Dir geht und die Mutter dagegen ist ? Es schlägt sich also gegen den neuen Partner auf die Seite der Mutter ? Habe ich das richtig verstanden ?
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.Das dies Sonderbedarf ist, war mir klar und darüber habe ich mich schon etwas informiert.
Die KM bekommt 100% der anteiligen Kosten von der KK wieder (bei Erfolg).
Das ich das Geld auch beim Arzt selber bezahlen kann war mir neu und darüber muss ich mich erstmal informieren.
Leider habe ich keinen Einfluss auf das tragen der Zahnspange (was nicht passieren wird).
Zu dem PS: Ja, richtig verstanden !
Hallo,
kieferorthopädische Behandlungen sind immer ein Streitpunkt.
"Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden jedoch grundsätzlich in voller Höhe von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, wobei diese zunächst 80% der Behandlungskostenübernehmen und nach plangemäßen Abschluss der Behandlung auch die verbleibenden Behandlungskosten erstattet (DIJuF-Rechtsgutachtenvom 15.04.2008, Das Jugendamt 2008, 312). Hieran hat sich auchnichts durch das 2004 erlassene Gesundheitsmodernisierungsgesetzgeändert.
Als ungedeckte Aufwendungen kommen daher nur solche außervertraglichen Zusatzleistungen des Zahnarztes in Betracht, die auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Patientberuhen.
Als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf können sie vom Berechtigten nur dann geltend gemacht werden, wenn sie zwischen den Eltern abgesprochen waren oder aber medizinisch notwendig waren (OLG Braunschweig FamRZ 1996, 288;Eschenbruch/Klinkhammer*-Schürmann, Der Unterhaltsprozeß, 5. Aufl.,2009, S. 298)."
(siehe <a href="https://openjur.de/u/305965.html>OLG" Frankfurt, Az. 4 UF 55/10, Absatz 28</a>)
D.h. zahlen musst Du nur, wenn Du mit den zusätzlichen Behandlungen einverstanden bist oder sie medizinisch notwendig sind. Das kannst Du Dir vom behandelden Arzt erklären lassen.
In diesem Fall ist es Sonderbedarf und dieser ist gequotelt nach Einkommen zu bezahlen, dazu muss die KM ihr Einkommen offenlegen und dann ist das bereinigte Einkommen von Vater und Mutter (ohne KU) zu bestimmen und beim Vater der KU abzuzuziehen, dann wird davon jeweils 1300 Euro abgezogen und die Haftungsanteile ermittelt.
VG Susi
Leider habe ich keinen Einfluss auf das tragen der Zahnspange (was nicht passieren wird).
Hallo,
Warum meinst Du, dass das Kind die Zahnspange nicht tragen wird ? Falls Du diese Befürchtung tatsächlich hast, würde ich diese dem Zahnarzt bei Deinem Besuch darlegen.
VG,
Tsubame.
Hallo,
es gibt verschiedene Zahnspangen. Wenn es sich um eine feste Zahnspange handelt, dann wird sie definitiv getragen, weil man sie selbst gar nicht entfernen kann.
VG Susi
Weil ich derjenige war, der der KM immer geraten hat mit meiner Tochter zu einem Kieferorthopäden zu gehen.
Meine gemachten Termine wurden von der KM abgesagt bzw. nicht wahrgenommen. Irgendwann hat sie sich doch mal darum gekümmert.
Meine Tochter hat leider auch sehr schlechte Zähne und großes Übergewicht. Zum Anfang ist eine "lose" Spange geplant.
Hallo,
Ein Grund den Kinderarzt der Tochter aufzusuchen und mit ihm über die Probleme des Kindes (Loyalitätskonflikt, Übergewicht, schlechte Zähne) zu sprechen.
Ärzte werden immer öfter dazu angeregt, auf boykottierende Mütter positiv einzuwirken.
VG,
Tsubame.
Es ist ja nicht der Kinderarzt sonder nur der Kieferorthopäde.
Es ist ja nicht der Kinderarzt sonder nur der Kieferorthopäde.
Für die Zähne ja.
Für das Übergewicht ist der Kinderarzt zuständig und mit dem könntest Du zusammenarbeiten.
Werder weiß ich Ihren Kinderarzt (leider) noch habe ich Ihre Chipkarte.
Einen Termin beim Kieferorthopäden werde ich machen.
"Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden jedoch grundsätzlich in voller Höhe von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, wobei diese zunächst 80% der Behandlungskostenübernehmen und nach plangemäßen Abschluss der Behandlung auch die verbleibenden Behandlungskosten erstattet [...]"
Das jedoch nur dann, wenn alle bis dahin selbst zu begleichenden Rechnungen vorgelegt werden können. Fehlt nur eine einzige, dann zahlt die KK nichts vom bis dahin vorgelegten Eigenanteil zurück. Das ist im Bekanntenkreis genauso passiert. Hierüber wird man auch vorher entsprechend aufgeklärt.
Nach Abschluss der Behandlung ist der Bedarf (ich halte es für Mehrbedarf, da er über einen längeren Zeitraum anfällt) gleich Null, weil der bis dahin gezahlte Betrag zurück gezahlt wird sofern man alle Termine wahrgenommen hat und alle Beleg vorlegen kann. Dummerweise hat der Unterhaltspflichtige keinerlei Möglichkeit auf einen positiven Ausgang der Behandlung hinzuwirken. Und schon gar nicht kann er dazu beitragen, dass alle Rechnungen lückenlos belegt werden können.
Als ungedeckte Aufwendungen kommen daher nur solche außervertraglichen Zusatzleistungen des Zahnarztes in Betracht, die auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Patientberuhen.
IGeL-Behandlungen sind in aller Regel medizinisch nicht notwendig bzw. ist deren Beitrag zum Erfolg einer Behandlung nicht allgemein anerkannt. Wären Sie es würden die gesetzlichen KK die Leistungen übernehmen (müssen). Natürlich wird ein Arzt immer gerne bestrebt sein entsprechende Leistungen an den Mann zu bringen. Auch der Arzt muss schließlich von irgendwas leben und seine Leute bezahlen. Da unterscheidet ihn nichts von einem Handwerker oder Dienstleister.
Die Kosten betragen ca. 2000 € wovon ca. 750 € als "Schutzgebühr" selber getragen werden soll. Dieses Geld gibt es
bei erfolgreicher Behandlung wieder.
Seltsam. Normalerweise beträgt der Eigenanteil beim ersten Kind 20%. Alles darüber hinaus müssten Kosten für "nice to have Leistungen" sein, die auch nach Behandlungsabschluss nicht erstattungsfähig sind. Bitte schau da genau hin.
Gruss von der Insel
Werder weiß ich Ihren Kinderarzt (leider) noch habe ich Ihre Chipkarte.
Einen Termin beim Kieferorthopäden werde ich machen.
Dann frag die Kindesmutter nach dem Namen des Kinderarztes . Du hast doch das GSR. Oder ruf die Krankenkasse an. Auch letztere muss Dir Auskunft geben.
Zusammenfassend lässt sich sagen :
- das zehnjährige Kind darf seinen Vater nicht sehen
- das Kind hat starkes Übergewicht
- das Kind hat schlechte Zähne
- das Kind bekommt den Streit seinetwegen zwischen der Mutter und dem neuen Ehemann hautnah mit und bezieht Stellung
VG,
Tsubame.
Hallo,
mal unabhängig davon ob die zusätzlichen Kosten der Zahnspange von Dir getragen werden oder nicht, zur korrekten Berechnung Deines Anteils gehört ein Kostenvoranschlag des behandelnden Arztes.
Wenn dieser nicht vorliegt, dann fordere ihn von der KM, auf diese Weise bekommst Du auch die Adresse und Telefonnummer des Arztes.
Nachtrag: PapaHochX hat recht, dass es das Geld nur gibt, wenn alle Rechnungen vorliegen, d.h. aber nicht der KV für Kosten durch verschlampte Rechnungen aufkommen muss.
VG Susi
PapaHochX hat recht, dass es das Geld nur gibt, wenn alle Rechnungen vorliegen, d.h. aber nicht der KV für Kosten durch verschlampte Rechnungen aufkommen muss.
Jein.
Mal angenommen der KV muss wegen Mehrbedarf und nicht Leistungsfähigkeit der KM 100% des Eigenanteils zahlen. Dann sind das bei 2.000€ Behandlungskosten 400€ die zurückerstattet würden sofern alle Behandlungen wahrgenommen wurden und alle Rechnungen vorgelegt werden können.
Nun zieht sich so eine kieferorthopädische Behandlung ja gerne mal über viele Monate - manchmal Jahre - hin. Irgendwann ist der Zeitpunkt gekommen an dem es das Geld zurückgeben sollte. Jetzt fehlt jedoch eine Rechnung oder die Krankenkasse zaubert versäumte Termine aus dem Hut. Dann war's das mit dem Eigenanteil. Die Krankenkasse ist da im Außenverhältnis schnell fertig: Es gibt nichts zurück. Thema erledigt.
Um zu seinem Geld zu kommen müsste der KV jetzt KM im Innenverhältnis zivilrechtlich verklagen. Wie das dann höchstwahrscheinlich ausgeht können wir uns alle denken...
Wo finde ich denn Informationen die den Vorang mit den "Rechnungen" erläutern ? Einen Link z.b. ?
Hallo,
dieses <a href="https://plus.aok.de/fileadmin/user_upload/Universell/05-Content-PDF/aok-faktenbox-zahnspange_kieferorthopaedie.pdf>Poster</a>" sieht zwar aus wie Deutsch für Dummies, aber es steht explizit drauf, dass alle Originalrechnungen aufbewahrt werden sollen.
Grundlage ist <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_V/29.html>Sozialgesetzbuch" V, § 29</a>.
VG Susi