Hallo,
dieses <a href="https://plus.aok.de/fileadmin/user_upload/Universell/05-Content-PDF/aok-faktenbox-zahnspange_kieferorthopaedie.pdf>Poster</a>" sieht zwar aus wie Deutsch für Dummies, aber es steht explizit drauf, dass alle Originalrechnungen aufbewahrt werden sollen.
Sieht wohl eher nach 400,- € statt 750,-€ aus...... Ein Schelm wer schlimmes dabei denkt....
Wenn Dir die behandelnde Praxis bekannt ist, frage nach, ob die hälftige Begleichung der Schutzgebühr und die anschließende Rücküberweisung nach erfolgreicher Behandlung denkbar ist ... bei mir ging es damals.
Die KM möchte das wir den Betrag (Schutzgebühr) teilen. Kann ich auch nur einen Teil beim Kieferorthopäden begleichen ? Stelle mir das alles
kompliziert vor.
Auch wie ich das Geld wieder bekomme wenn alles erfolgreich war.
Wenn ich es der Mutter gebe müsste ich vorher Verträge schreiben die Hand und Fuß haben. Sonst ist mein Geld weg ..
Servus Christian!
Kann ich auch nur einen Teil beim Kieferorthopäden begleichen ? Stelle mir das alles kompliziert vor.
Auch wie ich das Geld wieder bekomme wenn alles erfolgreich war.
Am Einfachsten ist es, wenn die in der Praxis anrufst und dort nachfragst...wird sicherlich von Praxis zu Praxis unterschiedlich gehandhabt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Habe schon einen persönlichen Termin dort gemacht.
Selber mag ich das Geld das Mutter ungern in die Hand drücken.
Ist es ratsam hälftig zu bezahlen oder versuchen das die KM ihr Einkommen offen legen muss?
Ist ja auch für mich mal interessant was sie so verdient. Oder rechnet das das Jugendamt aus und ich bekomme
keine Infos über Ihr Einkommen, sondern nur was ich bezahlen muss?
Moin,
Hallo,
mal unabhängig davon ob die zusätzlichen Kosten der Zahnspange von Dir getragen werden oder nicht, zur korrekten Berechnung Deines Anteils gehört ein Kostenvoranschlag des behandelnden Arztes.
VG Susi
zum möglichen tragen des Sonderbedarf gehört auch die Leistungsfähigkeit. Nehme ich die Info´s aus dem anderen Thread dazu könnte es da schon eng werden.
Bei der Sonderbedarfsquottelung wird ja vom ber. Netto noch der vorrangige KU und ein SB von 1300,-€ in Abzug gebracht. Also erst einmal rechnen und dann schauen was da übrig bleibt.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Bei der Sonderbedarfsquottelung wird ja vom ber. Netto noch der vorrangige KU und ein SB von 1300,-€ in Abzug gebracht. Also erst einmal rechnen und dann schauen was da übrig bleibt.
Die KM verdient denke ich weniger als ich. Die kosten könnten ja vielleicht höher ausfallen als wenn ich einfach die Hälfte bezahl. Oder?
Hallo,
verdient denn die KM auch weniger, wenn bei Dir der KU abgezogen wird?
Der KU wird nämlich bei Dir abgezogen.
Außerdem könnte der Fall eintreten, dass keiner für Sonderbedarf/Mehrbedarf (voll) leistungsfähig ist, dann sind die Kosten aus dem Unterhalt zu tragen.
VG Susi
Das kann ich nicht zu 100 % sagen, ob sie auch noch mehr verdient wenn bei mir der KU abgezogen wird.
Wer berechnet das denn am Ende überhaupt, wenn es Unstimmigkeiten gibt ?
Zählt denn das bereinigte Nettoeinkommen von mir oder nur Netto (Lohnzettel) minus KU und der Selbstbehalt?
Das berechnet entweder ein Anwalt, den die KM beauftragt, oder auch das Jugendamt (Beistandschaft)!
ABER, in jedem Fall hat die KM auch ihr Einkommen darzulegen, da eine Quotelung nach den Einkünften erfolgt und das kannst Du nciht nachvollziehen, wenn die KM ihr Einkommen nicht übermittelt. Also besteht ein Anspruch auf ihr Einkommen, wenn sie denn Sonderbedarf durchprügeln will.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Sehe ich dann schwarz auf weiß was sie verdient? Oder nur die Endrechnung vom Jugendamt?
Am Ende geht es mir weniger um die Summe an sich, sondern mehr darum das ich das Geld am Ende irgendwie wieder sehe, wenn die
Behandlung erfolgreich war.
Hallo,
Die KM verdient denke ich weniger als ich. Die kosten könnten ja vielleicht höher ausfallen als wenn ich einfach die Hälfte bezahl. Oder?
Ja, du könntest auch im Lotto gewinnen oder oder oder.
Da hilft nur die nötigen Info´s einfordern und rechnen.
Davon ausgehend das bei der letzten Unterhaltsberechnung für die Tochter der Unterhalt der ersten Gehaltsstufe (Mindestunterhalt) festgelegt wurde, wird dein ber. Netto unterhalb von 1900,-€ liegen.
1900,-€ - 302,-€ KU Kind1 - minimum 251,-€ Kind2- 1300,-€ SB= Rest 47,-€ max. Zahlbetrag.
Ein evtl. Unterhalt für KM vom 2. Kind nicht berücksichtigt.
Mal so als Denkanstoss wie es wohl aussieht. Eine Auskunftspflicht der KM besteht, sie muss ihr Einkommen dir gegenüber offenlegen wenn sie den Sonderbedarf geltend machen möchte.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Davon ausgehend das bei der letzten Unterhaltsberechnung für die Tochter der Unterhalt der ersten Gehaltsstufe (Mindestunterhalt) festgelegt wurde, wird dein ber. Netto unterhalb von 1900,-€ liegen.
1900,-€ - 302,-€ KU Kind1 - minimum 251,-€ Kind2- 1300,-€ SB= Rest 47,-€ max. Zahlbetrag.
Ein evtl. Unterhalt für KM vom 2. Kind nicht berücksichtigt.Mal so als Denkanstoss wie es wohl aussieht. Eine Auskunftspflicht der KM besteht, sie muss ihr Einkommen dir gegenüber offenlegen wenn sie den Sonderbedarf geltend machen möchte.
Vielen lieben Dank für die Berechnung! In meiner Berechnung habe ich das zweite Kind total vergessen.
Wird das Nettoeinkommen noch bereinigt oder ganz angesetzt ?
Beim Arzt soll ich ja unterschreiben. Also das ich über alle Risiken usw aufgeklärt wurde aber auch das eben die Kosten anfallen und bezahlt werden müssen.
Unterschreiben müssen beide. Nicht das meine Unterschrift da gleichzusetzen ist mit ich bezahle das.
Nicht das meine Unterschrift da gleichzusetzen ist mit ich bezahle das.
Doch genau das bedeutet es. Wenn die KM nicht zahlt, dann kann der Arzt die Zahlung komplett von dir verlangen. Ebenfalls, wenn du z.B. der KM einen hälftigen Anteil in die Hand drückst und sie beschließt, das Geld für anderes als den Zahnarzt zu verwenden, dann zahlst du eben schnell mal doppelt 😉
Ich würde in deinem Fall nur unterschreiben, das du mit der Behandlung einverstanden bist. Aber keinesfalls, dass du den zu tragen Eigenanteil leisten wirst bzw. für Zusazuleistungen aufkommen wirst.
Bei deinem Netto würde ich mich auch nicht wirklich beteiligen. Die KM bekommt den Eigenanteil ja nach ein paar Jahren von der KK zurück 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Doch genau das bedeutet es. Wenn die KM nicht zahlt, dann kann der Arzt die Zahlung komplett von dir verlangen. Ebenfalls, wenn du z.B. der KM ...
Geht noch weiter ... Wenn der Arzt sich das Geld dann bei Dir geholt hat, wird die KV das Geld dennoch der KM zurückzahlen ... die entreichert sich mal eben schnell und Du müsstest es dann bei ihr einklagen ... Ergebnis sehr weit offen ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich habe bald einen Termin bei dem Kieferorthopäden wo ich dann die "Einverständniserklärung" unterschreiben soll (von KM und KV). In dem Schreiben steht außer das ich
über den Behandlungsablauf aufgeklärt worden bin, wie die Mitarbeit während der Behandlung auszusehen hat auch der Absatz "Zahlungsverpflichtung".
Dort steht "Wir verpflichten uns, die von uns zu tragenden Kosten zu übernehmen und Fristgerecht zu zahlen".
Ich möchte natürlich, das meine Tochter die Behandlung bekommt aber so willige ich ja am Ende ein alles zu bezahlen !?
Was ist denn nun der beste Weg? Ich bin mir total unschlüssig. Bringt es was ein extra Schriftstück zu fertigen wo ich mit der Behandlung einverstanden bin,
Die Kosten aber von der KM getragen werden müssen?!?
Danke für eure ehrlichen Tipps!!
Hallo,
ich würde so ein Schriftstück anfertigen.
Sophie
Hallo,
ich würde so ein Schriftstück anfertigen.
Sophie
Wie könnte man denn sowas formulieren ?
Hallo,
z.B. so:
Sehr geehrter Herr Zahnarzt,
die Mutter unseres Kindes xx hat mich darüber informiert, dass bei xx eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist.
Hier bestätige ich, dass ich der medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung zustimme.
MfG
Sophie
So ich hatte ja nun den Termin beim Kieferorthopäden. Habe dort auch der Behandlung zugestimmt.
Der Kieferorthopäde teilte mir mit, dass alle Kosten der festen Zahnspange von der Krankenkasse getragen werden.
Die feste Zahnspange wurde vom Kieferorthopäden und von der Kasse genehmigt/befürwortet.
Meine Tochter möchte aber diese feste Zahnspange nicht (wegen der Optik usw.), sondern eine spezielle lose und später dann, wenn es mit dieser
nicht klappt die feste Zahnspange.
Diese extra Kosten werden von der Kasse natürlich nicht bezahlt. Die extra Kosten in Höhe von 400€ möchte sie teilen und von mir 200€ haben.
Sie sagt das wäre Sonderbedarf und die darf sie einfordern.
Ist das so richtig?
Hallo,
wenn die Krankenkasse die feste Zahnspange bereits bewilligt hat, dann sollte auch diese eingesetzt werden.
Und zwar weil Kieferorthopäde und Krankenkasse die Notwendigkeit sehen mit der festen zu beginnen (und diese auch bessere Ergebnisse erzielt), damit ist die medizinische Notwendigkeit gegeben.
Wenn die Tochter die feste nicht will und die KM diesem nachgibt, dann ist das eine Sache zwischen KM und Tochter.
Die Kosten für die feste Zahnspange werden von der Krankenkasse getragen.
Und damit ist eine lose Zahnspange nicht medizinisch notwendig, sondern Dekoration.
Damit dürfte das auch kein Sonderbedarf/Mehrbedarf sein.
Wenn die KM also der Tochter nachgeben will, dann soll sie auch die Kosten alleine tragen.
Du kannst ihr ja antworten, dass die bewilligte Zahnspange ja von der Krankenkasse getragen wird und eine andere Zahnspange, die nicht medizinisch notwendig/sinnvoll ist, keinen Mehrbedarf darstellt.
Sophie
