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Zahlungsform Kindesunterhalt - Empfangsberechtigter - Barzahlung?

 
 bee
(@bee)
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Hallo liebe Forumsels,

mich beschäftigt die Frage, wer eigentlich zum Empfang des Kindesunterhalts berechtigt ist.

Auch das - minderjährige - Kind selbst?

Kann man es diesbezüglich -rechtlich- betrachten wie einen Boten?

Mich interessiert die rein rechtliche Seite - kann man ans bzw. über das -etwas ältere- Kind (ggf. als Boten) zahlen oder gar nicht? bzw. können Kinder Quittungen wirksam bestätigen?
(über 7J sind sie ja zumindest beschränkt geschäftsfähig, Stichwort "schwebende Unwirksamkeit" etc - aber ist das hier überhaupt ein "Rechtsgeschäft"? wenn es nicht möglich wäre, müssten die Kinder - bei Nichtigkeit eines evtl. Rechtsgeschäfts- das Geld zurückgeben -"Rückabwicklung"-, oder?)

Konkreter Sachverhalt: Vater wurde über Kind um Geld für - die regelmäßig anfallende- Klassenfahrt gebeten, hat Geld aufgrund Kurzfristigkeit bar dem Kind (15j) gg. Quittung (Unterhalt Kind xy laufend) übergeben. Dem 2. Kind (13j), das dabei war, ebensoviel, da er nicht eines begünstigen wollte.

(Hintergrundinfo zur Abrundung: es besteht Beistandschaft, Vater ist eigtl. zahlungsunfähig, kann zZt regelmäßige Raten ans JA nicht leisten, weil sich selbst nicht unterhalten. Schriftverkehr etc dazu findet statt, soll hier nicht Thema sein. Es existieren Rückstände aus Arbeitslosenzeiten, da das JA trotz Kenntnis der Situation von allein - natürlich- den Titel aus besseren Zeiten nicht abgeändert hat. Vater tut aber für seine Kinder, was er irgend kann und hat für das ältere Kind kurzfristig über Bekannte Geld aufgetrieben. Überweisung hätte zu lange gedauert und KM wollte auch nicht, dass er aufs JA Konto überweist, da sie befürchtete, das Kind würde das Geld wg. der Rückstände nicht erhalten. frühere Barzahlungen wurden vom JA nicht anerkannt, "da die KM sie nicht bestätigt hat", daher sollte es diesmal nicht unquittiert laufen.
Die KM hat sich -hinterher- furchtbar aufgeregt, nach außen wegen der Quittungen -als habe der Vater die Kinder gezwungen [hatter natürlich nicht, er hat auch gesagt, sie müssten es mit der Mutter noch besprechen], hauptsächlich wohl aber, weil sie dem 13j Kind das Geld nicht selbst hätte geben wollen, sondern für Kleidung verwenden wollte - offenbar ärgert sie sich, dass sie dem Jüngeren jetzt etwas erklären bzw. über die Herausgabe diskutieren  muss. Vater fände es ungerecht, wenn er das Jüngere zusehen lassen müsste, wie das Ältere was "für sein Vergnügen" bekommt und das andere nicht...)

Bitte keine Kommentare zum Thema "wieso nicht Überweisung" etc, normalerweise würde er es überweisen, klar.

Weitere Frage für die Zukunft: stimmen die Befürchtungen - müßte man damit rechnen, dass sporadische Zahlungen vom JA auf Vorschuss-Rückstände verrechnet und nicht an die KM/Kinder ausgezahlt/weitergereicht werden?
Falls ja, würde es helfen, diese als "Unterhalt laufend" oder "Unterhalt für Monat xy" zu kennzeichnen?

Danke im Voraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2008 10:51
(@PhoeniX)

Moin

Empfangsberechtigt für den Unterhalt ist zwar das Kind, jedoch ist der Unterhalt nach der Vorstellung des Gesetzgebers für den Unterhaltsbedarf des Kindes zu verwenden. Dazu muß das Kind dann den Unterhalt verwenden und quasi an den Betreuungselternteil auszahlen.

Klassenfahrten fallen nicht unter den Regelbetrag des Kindesunterhaltes, sondern werden als Sonderbedarf angesehen.

Ich denke nicht, das Quittungen des Kindes akzeptiert werden.

Desweiteren stehen außenstände beim JA aus. Somit darf kein Unterhalt an die Kinder bzw dessen Vormund ausgezahlt werden. Nach gehen die Unterhaltsansprüche auf das Land über. Darüber wurdet ihr im Normschreiben das JA informiert.

Weitere Frage für die Zukunft: stimmen die Befürchtungen - müßte man damit rechnen, dass sporadische Zahlungen vom JA auf Vorschuss-Rückstände verrechnet und nicht an die KM/Kinder ausgezahlt/weitergereicht werden?
Falls ja, würde es helfen, diese als "Unterhalt laufend" oder "Unterhalt für Monat xy" zu kennzeichnen?

s.o. Zahlungen an das Kind werden als Schenkung angesehen bzw. wenn dort Unterhalt auf der Quittung steht, muß es dem JA mitgeteilt werden, da dieses dann mit dem laufenden UVG verrechnet wird. Ansonsten könnte die Empfangsberechtigung entfallen bzw verwirkt werden.

Zum allgemeinen: Der Unterhalt wurde tituliert. Das JA wird sich meißt nur auf eine Stundung einlassen, d.H. es werden Schulden aufgebaut. Es muß darum gebeten werden, das das JA bzw die KM auf den Unterhalt für die Zeit der Zahlungsunfähigkeit verzichten, oder der Tittel muß abgeändert werden.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 18:31
(@kosmos25)
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Hallo Martin!

Die Kinder sind 13 u. 15 Jahre alt. Mit laufenden Unterhaltsvorschuss schauts schlecht aus.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 19:59
 bee
(@bee)
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(ja, die Vorschusszeiträume müssten auch längst ausgeschöpft sein)

über -regelmäßige- Klassenfahrten als Sonderfahrt hab ich unterschiedliche Urteile gelesen. Vorhersehbares muss wohl vom lfd. UH angespart werden (OK, den gibts ja derzeit hier leider auch nicht).
deshalb haben wir die Klassenfahrt auch nur zum Anlass genommen, Geld zusammenzukratzen und beiden etwas zu geben (auch dem, der keine Fahrt macht), und auf der Quittung steht lfd. UH.

Ich kenne den vorherigen Schriftkram nicht, sind nicht meine Kinder. Der Vater dürfte als Nichtdeutscher  jegliche Schriftsätze nicht verstanden haben, die er vor Jahren mal bekommen und ggf. brav unterschrieben haben sollte, um es mit den Mamas nicht zu verderben.

Wir wollten auch nur Quittungen, damits hinterher nicht wieder heisst "konnte nicht berücksichtigt werden, weil die Mutter die Zahlung  nicht  bestätigt hat". hatten angenommen, dass es ein Nachweisproblem ist.
Nächstes Mal dann wirklich nur Konto.

Da muss ich nachhaken: könnte es wirklich sein, dass die Kinder/Mutter jetzt keinen lfd. Unterhalt (vom Vater weitergereicht) bekommen würde, wenn es der Vater auf die Mündelkonten überweist  - weil Rückstände bestehen?

Darf er wirklich unter keinen Umständen an Mutter/Kinder leisten, wenn es nicht als Schenkung verbucht=nicht angerechnet werden soll?

Das wäre hart für die Kinder.
Alle paar Jahre sammelt die Familie im Ausland, damit sie da hinfliegen können (ist ziemlich teuer). Natürlich möchten wir nicht, dass das JA trotzdem so tut, als würde er seinen Kindern nie was zuwenden, zumal die Familie auch arm ist und das nicht aus dem Ärmel schüttelt. Sie sollten daher beim nächstenmal das Geld schicken, und er wollte es beim JA einzahlen. Nun meint die KM, dann bekommt sie es nicht und die Kinder könnten trotzdem nicht fliegen und will es bar. Müßte das JA eine Quittung der Mutter anerkennen? Da würde dann natürlich UH von-bis stehen (jeder muss Reisen ansparen!)
Er kann jedenfalls die Schulden beim JA normal sowieso nie abzahlen.
Greift da eigentlich eine Insolvenz?
(OK das ist eine neues Thema; und ja: es gibt Leute, die rackern sich ab und verdienen trotzdem weniger als die abgesenkten Pfändungsfreigrenzen für Kindesunterhalt. und um keine falsche Meinung aufkommen zu lassen: wenn er nur irgendwas übrig hätte, würde er es immer seinen Kindern geben, völlig ungeachtet eines etwaigen Selbstbehalts. wenn er monatlich 900 EUR netto hätte, wäre das auch kein Problem *träum*)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2008 23:03
(@kosmos25)
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Hallo Bee!

Egal, ob die Zeiträume ausgeschöpft sind , die Kinder sind zu alt um UHV zu erhalten.

Da muss ich nachhaken: könnte es wirklich sein, dass die Kinder/Mutter jetzt keinen lfd. Unterhalt (vom Vater weitergereicht) bekommen würde, wenn es der Vater auf die Mündelkonten überweist  - weil Rückstände bestehen?1*

Darf er wirklich unter keinen Umständen an Mutter/Kinder leisten, wenn es nicht als Schenkung verbucht=nicht angerechnet werden soll?"*2*

1. Laufender Unterhalt hat Vorrang, die UHV - Kasse darf nichts für Schulden abzweigen.
2.  Auch wenn z.B. eine Beistandschaft besteht, kann der KU auf ein anderes Konto bezahlt werden. KM braucht sich nur mit JA in Verbindung setzen und dies abändern lassen.

Verstehe jetzt aber nicht, wo es angerechnet werden soll?
Vorsicht wäre geboten, wenn die Familie selbst ALGII beziehen würde und hier diese Kontobewegungen auftauchen.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 23:14
 bee
(@bee)
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Danke, deine Antwort hat geholfen. Man könnte also die KM bitten, dem JA zu sagen, sie habe selbst ein Konto für den lfd. UH eingerichtet, und dann wäre es OK, es dorthin zu senden? oder reicht es einfach so, die Zahlung nachzuweisen auf ein Konto der Mutter, mit Verwendungszweck? Entschuldige bitte, dass ich so hartnäckig nachfrage, es soll schließlich nix verkehrt laufen.

und nee, da jibbet nix vom Amt. bin vollständig emanzipiert und fülle Schatzis Finanzlücken ganz alleine auf . würde nur nicht einsehen, wenn ich letztlich KU an die KM zahlen müßte (weil man ihm jeden Cent wegnähme und ich dann selbst seine KV zu zahlen hätte, obwohl nicht verheiratet und gerade mal einige Monate zusammenlebend).
deshalb möchte ich das bestmöglich geregelt wissen. insbesondere seine tatsächlichen Zahlungen sämtlichst berücksichtigt (man kann schließlich nicht von allen Seiten nur die Vorteile einsammeln).

wir möchten evtl. sporadische Zahlungen auf den lfd. UH angerechnet haben, nicht auf die Schulden, die das JA angesammelt hat (wohl aus früherem UHV sowie den fehlenden lfd. Raten, seit er selbst kaum noch was hat).
träumen auch noch davon, dass sich das JA erweicht, die besonderen Leistungen der Familie für die Heimflüge der Kinder auf die Schulden anzurechnen (da werden wir wohl lange warten, ich weiss, daher in Zukunft eben keine Sachleistungen mehr, nur noch Cash schicken lassen und einzahlen)).

schönen Abend noch


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2008 23:55
(@kosmos25)
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Hallo Bee!

Ganz komme ich nicht mit, was du eigentlich genau willst  :question:

Einerseits schreibst du, es kann kein Unterhalt gezahlt werden, anderseits sollen Zahlungen für den Umgang als Unterhalt angerechnet werden. So funktioniert es nicht!

Entweder es werden Zahlungen als Unterhalt geleistet, wo KM nicht dazu verpflichtet ist, Ticktes für Flüge zum Vater zu kaufen oder es als Unterhaltszahlungen anzurechnen, oder es sind Unterhaltszahlungen und sie verwendet das Geld, wie sie will.

Ihr könntet auch die Ticktes selber kaufen und den Kindern schicken, dann entfällt die Frage der Anrechnung  :wink:.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2008 17:41
 bee
(@bee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo kosmos,

sorry für die Verwirrung 😉

zur Klarstellung:
der KV kann sich idR kaum selbst ernähren, geschweige denn lfd. Zahlungen leisten, außer sporadisch. Man muss es ihm eigtl. anrechnen, dass er trotzdem wegen der Kinder nach D gekommen ist und sich hier durchkämpft, statt zu Hause bei seiner Familie zu bleiben, wo er wenigstens nicht in Existenznot wäre. Seine sehr große Familie kratzt gelegentlich Geld zusammen, um den Kindern einen Heimflug zur Familie (in ein Gebiet, wo man als Tourist  richtig viel ausgeben müsste), zu ermöglichen.
Da es bisher immer als Sachleistungen (Tickets schicken) erfolgte, haben sich diese hohen Leistungen eben gar nicht auf die KU-Schulden des KV (für gestundeten KU während Nichtleistungsfähigkeiten in Zeiten der Arbeitslosenzeit zB) ausgewirkt.
Uns gefällt darin nicht, dass er dadurch genau so dasteht wie jemand, der seinen Kindern nichts zahlen will, sich nicht um sie kümmert und ihnen NICHTS zuwendet, obwohl man das bei der Höhe der Ticketkosten wirklich nicht sagen kann.

Unsere Überlegung ist, künftig eben KEINE Tickets mehr zu schicken, sondern  nur noch Geld, und zwar auf die Mündelkonten zu zahlen. Das Problem ist dabei gar nicht, was die KM damit macht, sondern ob das JA alles kplt. weiterreicht, oder es mit Rückständen verrechnet, wodurch uU nicht genügend bei den Kids ankommen würde, um die Tickets selbst zu kaufen.

OK, meine Frage kann ich mir inzwischen beantworten: wenn wir die Zahlungen als "UH lfd." deklarieren, darf nix vom JA mit Rückständen verrechnet werden. Wenn wir ganz sichergehen wollen, müssten wir die KM bitten ein anderes Konto beim JA zu benennen, damit sie das Geld auch bekommt.

LG
bee


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2008 22:49
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo bee,

grundsätzlich ist es ratsam bei mehreren Kindern auch mehrere Überweisungen zu tätigen.

Beispiel: Kind A laufender KU Monat X, Kind B laufender KU, Monat X, Kind...

oder: Kind A rückständiger KU, Kind B rückständiger KU, Kind...

Wenn die Summe ohne nähere Bestimmung beim JA aufläuft, dann kann das JA entscheiden, wie es verbucht wird (sofern ein Überschuss zu den laufenden Zahlungen entsteht).

Bei uns ist in dem Fall für ein Kind nämlich ein Überschuss und für ein anderes Kind eine Schuld entstanden und auf Nachfrage wurde gesagt, dass der JA-Mitarbeiter selbst entscheiden kann, wie er das Geld verbucht  😡

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2008 00:43