Hallo,
ich habe nur kurz eine Frage zum Unterhalt,wenn Kinder da sind. Da ich im Januar 2009 auf Lohnsteuerkl.1 wohl gehen werde,muss man ja mit jedem Cent in Zukunft rechnen. Dabei geht es mir in meinem Beitrag nur allgemein um die Auskunft,zu erfahren ob mir etwas vom Kindesunterhalt für meine Tochter--die bei meiner Frau lebt-- zusteht,denn weil sie ja im Durchschnitt etwa 8-9 Tage bei mir ist im Monat,geht das selbstverständlich nicht zum Nulltarif. Zur Zeit zahle ich der KM etwa 700 Euro Unterhalt und für meine Tochter etwa 300 Euro. Kindergeld behält meine Frau ein für beide Kinder. Meinen Sohn unterhalte ich voll.
Zur Situation:
Getrennt lebend seit Mitte Januar 2008;
Sohn,19J. mittellos,ohne Job bei mir lebend im ehelichen Haus (unterhalt von mir allein)
Tochter,12 J. im wöchentlichem Wechsel bei mir.(unterhalt 300 Euro)
Ehefrau hat eigene Einkünfte von etwa 200-300 Euro/Monat,bezieht Unterhalt (700 Euro) + beide Kindergelder.
wenn ich den Januar 2009 zugrunde lege,habe ich bei diesen gleichen Bedingungen und Lohnsteuerklasse 1
etwa 1100-1300 Euro über für mich pro Monat,wobei ich das Weihnachtsgeld als verplant sehe (Unterhalt für Auto uvm.)
LG...............Ralf
Seh die Situation so wie sie ist---und mach das beste draus 🙂
Hey
Dabei geht es mir in meinem Beitrag nur allgemein um die Auskunft,zu erfahren ob mir etwas vom Kindesunterhalt für meine Tochter--die bei meiner Frau lebt-- zusteht,denn weil sie ja im Durchschnitt etwa 8-9 Tage bei mir ist im Monat,
Nein..
U.a. ist in deinem SB der Umgang mit berücksichtig, und den KU kannst du nicht kürzen weil du Umgang hast..
Allerdings wiedersprichst du dir hier etwas:
Tochter,12 J. im wöchentlichem Wechsel bei mir.(unterhalt 300 Euro)
..denn wöchentlicher Wechsel würde doch bedeuten das ihr ein Wechselmodell praktiziert..dann würde keiner KU erhalten..
Bezüglich KG:
Sohn,19J. mittellos,ohne Job bei mir lebend im ehelichen Haus (unterhalt von mir allein)
..in Verbindung mit dem:
Kindergeld behält meine Frau ein für beide Kinder.
Is das von deiner Ex nicht korrekt, u ihr stünde auch nicht das KG für deinen Sohn zu..
Einfach die Famileinkasse davon informieren das der Sohn bei dir lebt, gemeldet solte er ja sicherlich dann auch bei dir sein u das KG beantragen..u es wird dann an dich ausgezahlt..
wobei ich das Weihnachtsgeld als verplant sehe
..wird aber gezwölftelt u fließt mit in die KU Berechnung ein ..
Gruß
Jens
Moin
evtl steht dir auch noch Unterhalt für deinen Sohn zu. Aber das hängt auch von anderen Faktoren ab....
Wenn du der Familienkasse mitteilst das dein Sohn bei dir lebt, mußt du eine Meldebestätigung vorlegen und in der steht auch ab wann der Sohn bei dir lebt. Dann könnte es für deine Ex zu einer bösen Überraschung kommen. Du bekommst das ganze KG für X Monate auf einmal gezahlt und deine Ex muß es alles sofort zurückzahlen, da sie das Kindergeld zu Unrecht erhalten hat. Eine Ratenzahlung ist nicht vorgesehen wird aber öfters trotzdem angeboten. Fakt aber bleibt, das sie zurückzahlen muß. Macht sie das nicht, wird ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet werden und das kann sehr teuer werden.
Ob es Bestand hat wenn man angibt das man die Frau dazu berechtigt hat das KG zu beziehen, kann ich nicht beantworten. Ich meine, das man auf dem Fragebogen angeben kann, das die Frau einem das KG bar ausgezahlt hat (also eine Weiterleitung an den Berechtigten), aber 100%ig bin ich mir da nicht sicher.
Gruß
Martin
Moin,
und deine Ex muß es alles sofort zurückzahlen, da sie das Kindergeld zu Unrecht erhalten hat. Eine Ratenzahlung ist nicht vorgesehen wird aber öfters trotzdem angeboten.
Das ist falsch. >§ 75 EStG< erlaubt ausdrücklich die Aufrechnung mit zu Recht auszuzahlendem KG.
Ferner bestünde das Anrecht auf die St.-Kl. 2.
Da du keinen KU erhältst, wäre dein Einkommen um den Mindest-KU gem. DT zu reduzieren. Erst dann würde der EU ermittelt werden.
Wer hat auf welchem Wege den bisherigen Unterhalt im Einzelnen ermittelt?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Huhu.......schönen gute Morgen:-)
schönen Dank für die Antworten von euch. Es ist so,das meine Tochter alle zwei Wochen ab Donnerstag etwa 17:00 bei mir ist,bis Sonntagabends um 19:30 dann. Während dieser Zeit geht meine Frau hauptsächlich ihrer ber. Tätigkeit nach.
Mein Sohn ist bei mir gemeldet seit März2008 und er wird wohl erstmal weiter bei mir wohnen bleiben. Die Berechnung des Unterhalts läuft noch,aber das kann der Anwalt klären,er hat alle meine Unterlagen,auch was Haus und Schulden und andere Dinge angeht. Aber so wies aussieht,wird´s ein harter Kampf.
Dann hätte ich nochmal eine andere Sache,würde notfalls deswegen ein Neues Thema aufmachen. Es geht darum,wenn man nach Scheidung Unterhalt zahlt und man wird krank und dann länger als sechs Wochen. Bekannterweise bekommt man dann ja meistens geringere Bezüge oder eben Krankengeld. Daher meine Frage:
Muss man aufgrund einer solchen Situation stumpf den gleichen Unterhalt ständig weiter zahlen (wobei ich mich frage,wie das gehen soll) ,oder wird dieser für diese Zeit sofort entsprechend gekürzt,bis man halt wieder voll arbeitsfähig ist und volle Bezüge hat.
LG...............Ralf
Seh die Situation so wie sie ist---und mach das beste draus 🙂
Hallo Ralf,
bei Krankheit und Arbeitslosigkeit gehen die Gerichte die ersten 6 Monate davon aus das das vorübergehend ist und der Kindesunterhalt in der alten Höhe weiterzuzahlen ist. Erst nach diesen 6 Monaten kann man eine Abänderung anstreben.
Was macht dein 19jähriger Sohn?
Sophie
Hallo Sophie,
mein Sohn ist noch immer ohne Ausbildung,will nun beim Bund sein Glück versuchen. Problem ist nur,das er zu wenig wiegt,bei Untergewicht nehmen sie ihn nicht,daher macht er bald eine Kur.
Also das mit der weiter gleichbleibenden Höhe der Zahlung von Unterhaltsleistungen an Frau/Kind bei geminderten Bezügen finde ich extrem einseitig. Naja,ist halt meine meinung dazu...........
LG..........................Ralf
Seh die Situation so wie sie ist---und mach das beste draus 🙂
Moin Ralf,
mein Sohn ist noch immer ohne Ausbildung,will nun beim Bund sein Glück versuchen. Problem ist nur,das er zu wenig wiegt,bei Untergewicht nehmen sie ihn nicht,daher macht er bald eine Kur.
"Nichts machen" ist in der Regel kein unterhaltsauslösender Sachverhalt; möglicherweise erfolgt derzeit auch der Kindergeldbezug zu Unrecht; ganz egal, wer von Euch beiden das KG erhält. Von einem volljährigen Menschen, der sich nicht in Ausbildung befindet, wird (zu Recht) erwartet, dass er sich selbst unterhält; notfalls eben mit einem oder mehreren Gelegenheitsjobs. Es steht Dir natürlich frei, Deinem Sohn ein "Sabbatjahr" zu finanzieren; das ist allerdings nichts, das sich mit anderen Zahlungsverpflichtungen aufrechnen liesse.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Kindergeld-Rückzahlungspflicht erfüllen durch Weiterleitungserklärung des eigentlich Berechtigten gibts jedenfalls, das weiß ich sicher.
Du wirst uU trotzdem einen Rückforderungsbescheid erhalten. Wenn du die Weiterleitung nachweisen kannst, wird es dann verrechnet. so macht das "meine" FK jedenfalls.
