Zahlbetrag, in welc...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zahlbetrag, in welche Stufe gehöre ich in der Düsseldorfer Tabelle?

 
(@papamarie)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!
Folgender Sachverhalt:
1. Kind, unehelich, 10 Jahre alt
2. Kind, 1 Jahr, innerhalb der bestehenden Ehe geboren.

Wenn ich das richtig gelesen habe, dann bin ich gegenüber drei Personen "unterhaltspflichtig". Wenn ich jetzt also in die Tabelle mit den Zahlbeträgen schaue, komme ich dann entsprechend der Anzahl der Personen in eine niedrigere Gruppe?
Ich bin kein Mangelfall und kann durch die niedrigere Stufe auch keiner werden, das ist also nicht das Thema. Die Berechnung des Netto ist mir auch klar. Mir geht es nur um diese Stufeneinteilung.

Gruß  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 15:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 16:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten Personen aus, da Deine Ehefrau ein Kind unter 3 Jahren hat, bist Du auch ihr zu Unterhalt verpflichtet. Damit kannst Du eine Stufe heruntergestuft werden, da es 3 unterhaltsberechtige Personen gibt.

(Anmerkungen DDT: ..Sie (die DDT) weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rucksicht auf den Rang...
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein...)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 16:55