Hallo,
ich kann trotz intensiver Suche im Internet nicht genau herausfinden, wie der Wohnvorteil in die Berechnung des nachehelichen Unterhalts einfliesst.
Hintergrund:
Ich und meine noch-Ehefrau haben eine gemeinsame Eigentumswohnung (50:50), die abgezahlt ist. Der Mietwert auf dem Wohnmarkt dürfte so bei ca. 600 Euro liegen. Der Wert der Wohnung liegt bei ca. 130.000 Euro. Ich rechne mit einer Befristung des nachehelichen Unterhalts auf 5 Jahre.
Da wir die Wohnung (gute Lage und wir haben lange danach gesucht) nicht an einen Dritten verkaufen wollen, bestehen folgende Möglichkeiten, zu denen ich die Unterhaltswirkungen genauer wissen möchte:
a) meine Frau bleibt mit Kind in der Wohnung, die Gemeineigentum bleibt (für eine bestimmte Zeit - z.B. 5 Jahre)
Hier habe es so verstanden, dass nach Wirksamkeit der Scheidung der volle Mietwert als Vorteil einfliesst mit der Wirkung dass der Ehegattenunterhalt um ca. 300 sinkt. Das würde ja auch meinem Anteil bei einer Vermietung entsprechen ?
Nach Ablauf der Unterhaltszahlungen müsste meine Frau dann wohl die Miete von 300 Euro an mich bezahlen ?
b) meine Frau bleibt mit Kind in der Wohnung und kauft mir meinen Anteil ab
Meine Frau müsste einen Kredit aufnehmen und hätte eben eine Wohnung, mit der man 600 Euro Miete erzielen könnte. Ich würde den ausgezahlten Anteil entweder verzinslich anlegen oder damit eine andere Eigentumswohnung für eigene Wohnzwecke finanzieren.
Müssen hier die Vorteile nach Verkauf gegengerechnet werden und haben die Unterhaltswirkung ?
c) ich kaufe meiner Frau ihren Anteil ab und lasse Frau und Kind in der Wohnung wohnen
Ich hätte zusätzlich die Finanzierungskosten zu tragen und meine Frau hätte eine Wohnung mit Mietwert von 600 Euro. Wie würde das meine Unterhaltszahlungen verändern ?
d) Unterhaltsverzicht gegen Wohnungsübertragung
Ich habe von dieser Möglichkeit gehört - allerdings habe ich gehört, dass (wenn meine Frau evtl. krank wird oder nach den 5 Jahren zu wenig Einkommen hat) die Unterhaltszahlungen evtl. weitergehen können und die Wohnung aber übertragen wurde. Die Lösung scheint mir deshalb etwas unsicher. Zumal man ja auch steuerlichen Vorteile der Unterhaltszahlungen gegenrechnen müsste und das scheint mehr recht komplex zu sein.
Wenn noch Infos fehlen - einfach nachfragen.
Vielen Dank im voraus,
koala1
Hallo
e) und was will deine (noch)Frau?
Gruss Wedi
Hallo Koala,
bei Deinen Modellen ignorierst Du die Macht des Faktischen, die Wahrscheinlichkeit, dass Ex Dir nach Ende einer EU-Verpflichtung tatsächlich Miete überweist ist einfach nicht sehr gross.
Eine Vermögenstransaktion musst Du immer zusammen mit dem Zugewinnausgleich betrachten, nur wenn ihr das alles (die abbezahlte Wohnung plus die Ersparnisse) in den 11 Jahren der Ehe erwritschaftet habt, oder ihr beide das gleiche Anfangsvermögen gehabt habt, gibts keine Zugewinn auszugleichen.
Saubere Sache ist das, wenn sie Dich ausbezahlt mit Hilfe einer Hypothek, und bei den aktuellen Zinsen schreit das geradezu danach.
Wenn sie das nicht will dann bleib Du besser da wohnen, ist sonst ein Klotz am Bein den Du schwer los wirst.
Hallo Wedi,
meine Frau kam zunächst mit der Idee, ich solle Ihr doch den Wohnungsanteil schenken (kein Witz!).
Einen Kredit will sie bis jetzt nicht aufnehmen (wäre aber bei dem Zinsniveau durchaus sinnvoll).
Dann war noch die Rede davon, dass sie dann auf den Ehegattenunterhalt verzichten würde, wenn ich ihr meinen Anteil übertrage. Allerdings müsste Sie auch hier noch zusätzlich was drauflegen. Das ist aber nach Aussage meines Anwalts eine sehr unsichere Sache.
Viele Grüße
koala1
Hey pappasorglos,
ich könnte mir schon auch vorstellen, die Wohnung selbst zu kaufen und auch darin zu wohnen.
Wie würde sich das aber auf den Unterhalt auswirken?
Meine Frau hätte Zinsen für den ausgezahlten Anteil.
Ich habe einen Wohnwert (600) mit Kreditbelastung (nur Zinsen) und evtl. einen Betrag, den ich für die Altervorsorge bei der Einkommensermittlung ansetzen darf, weil die Wohnung die Ehewohnung war ?
Viele Grüße
Koala1
Think Big
geht hier um 200€ Wohnvorteil für 4 Jahre und davon 3/7, das sind keine 4000€ insgesamt (und Du hast ja auch was davon!). Und Du hast ein Vermögen von >= 60k€, wenn Du's nicht verbummelst wie Hans im Glück.
Unterhaltsberechnungs-Gedöns-Wohnwert also garnicht das Problem und sollte in Deinen Überlegungen keine Rolle spielen, hier geht's um ein Geschäft und wie bei jedem Geschäft geht's um den Preis.
Ist ja nicht nur logisch dass der die Wohnung kriegt der sich beim Wert auf die höchste Zahl einlässt, sondern für den Fall, dass ihr Euch nicht einigt, gibt's mit der Teilungsversteigerung dazu auch ein geordnetes Verfahren.
Hüte Dich vor undurchsichtigen Koppelgeschäften zwischen Wohnungsübertrag, Zugewinn und Unterhaltsabfindung. Das verleitet nur zu schlechten Geschäften. Berechne und verhandele alles 3 schön getrennt, am Ende kann man naürlich ein Paket schnüren, aber man muss ja erstmal wissen, wo man steht.
