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Beurkundung von Unterhalt

 
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !
Ganz dringende Frage !!!!

Meinem Bruder wurde  vor kurzem vom Jugendamt der Unterhalt für seine Tochter neu berechnet. Er soll nun 212 Euro monatlich bezahlen.

Nun bekam er ein Schreiben vom Jugendamt, er solle diesen Unterhalt beurkunden lassen. Entweder beim Notar, oder eben beim Jugendamt. Falls er das nicht tue droht ihm das Amt mit gerichtlichen Schritten.

Kann er dazu wirklich gezwungen werden ?
Er zahlt regelmässig seinen Unterhalt, es gab da noch nie Probleme.

Aber er möchte das eben nicht beurkunden, also quasi einen Titel.
Den soviel ich weiss, ist ein Titel  immer sofort vollstreckbar.

Was geschieht im Falle dass er irgendwann weniger verdient oder arbeitslos wird ?

Danke für schnelle Anworten.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2010 22:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh,

diese Frage ist hier schon hundertfach beantwortet worden; das Recht auf einen Unterhaltstitel muss nicht ernsthaft diskutiert werden.

Einfach mal die Suchfunktion benützen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 22:51