Hallo Zusammen
Ich hab mal wieder ein Problem.
Ich bin seit 2009 Geschieden , 3 Kinder , Sohn lebt seit 2015 bei mir,
Im Februar haben wir wegen Platzmangel in 2 Zimmerwohnung und weil Sohnemann keine Freunde in der nähe hatte in die nähe der KM in eine grösser Wohnung gezogen.
Leider bin ich jetzt seit Mai krank und das Geld wird knapp.
Zu meiner Frage
gibts beim Wohngeld Probleme weil ich keinen Unterhalt von der Km verlange.
im gegenzug zahle ich nur je 193.- € für die Mädls.
Ich hatte vor dem Krankengeld ca 2100.- Netto , Km ist wiederverheiratet und hat vermutlich ca 1500.-Netto
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Moin
Wie alt sind denn die Kinder? Vermutlich würde bei einer umfängliche KU-Betrachtung eine vergleichbare finanz. Situation heraus kommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldi
Kinder sind 13 , 15 , 16
Sohnemann 15 wohnt bei mir
Ich hab mal einen Unterhaltsrechner bemüht mit ca Angaben da ich das Einkommen sowie die Kreditbelastung fürs Eigenheim der KM nicht kenne
da wären eventuell 20-€ Mehrbelastung für mich zu erwarten
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
beantrage Unterhaltsvorschuss für deinen Sohn. Solange du nicht verheiratet bist, geht das bis er 18 ist. Immerhin 268 €.
beantrage Unterhaltsvorschuss für deinen Sohn. Solange du nicht verheiratet bist, geht das bis er 18 ist. Immerhin 268 €.
Moin,
was soll das im konkreten Fall denn bringen?
Ich Glaskugel mal ganz einfach, dass der KM, dass ganz schön sauer aufstoßen wird. Bei 2 Kindern in ihrem Haushalt und dem Einkommen, wird sie vermutlich gar nicht für soviel leistungsfähig sein. Gleichzeitig wird dann darüber gestolpert, dass der TS weniger als den Mindestunterhalt leistet.
Ergebnis, er bekommt vom Amt die Auffordeung, dass er doch bitte schön mehr zahlen soll.
Beide haben Ärger mit dem Amt und das Verhältnis wird sich bestimmt nicht bessern. Letztendlich bekämen beide als Hinweis, dass sie ihre Erwerbstätigkeit steigern sollen, um sich jeweils soviel Unterhalt zahlen zu können, dass der Unterhaltsvorschuss entfällt.
Ich denke auch, dass sich das vermutlich aufheben wird, es besteht höchstens das Risiko, dass die Aufforderung kommt, dass ursprüngliche Gehlt schnellstmöglich wieder zu erlangen und zwischenzeitlich fiktiv unterstellt wird, aus Ersparnissen zahlen zu können.
Ich würde dass mit dem Wohngeld versuchen, wenn es nicht klappt, dann vielleicht mit der Gegenseite sprechen, ob eine Reduzierung der Zahlung möglich ist, bis es finanziell wieder besser aussieht, immerhin zahlt ja KM auch nicht.
Gruß
Er bekommt Krankengeld. Er hat auch ein Kind zuhause. Es wird auf denselben oder niedrigeren Betrag hinauslaufen. Soll sie doch auch UHV beantragen. Wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen.
Er bekommt Krankengeld. Er hat auch ein Kind zuhause. Es wird auf denselben oder niedrigeren Betrag hinauslaufen. Soll sie doch auch UHV beantragen. Wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen.
Moin,
also diese Einstellung finde ich etwas seltsam...
zumal in den Anträgen zum UHV erklärt werden muss, dass man alles zumutbare unternommen hat, um Unterhalt zu erhalten. Das wäre also eine Falscherklärung, die er dann begehen würde.
Letztendlich würde es darauf hinauslaufen, dass man ihm auferlegt den Mindestunterhalt zu leisten. Wenn nicht im aktuellen Job, dann über einen nebenjob oder ähnliches. Wenn das nicht funktioniert, dann kann ja auch noch der Rückgriff auf das Vermögen erfolgen.
Ich bleibe dabei, ich halte einen Rat in diese Richtung für wenig hilfreich. Aktuell läuft hier alles ohne Behörden, hier jetzt vorsätzlich die üblichen Verdächtigen einzuschalten birgt ein hohes Risiko, dass es ein Eigentor wird.
Gruß
Hallo zusammen
Da wir momentan ein relativ entspanntes Verhältniss haben wäre eine Forderung meinersseits nach Unterhalt für meinen Sohn oder reduktion meiner Unterhaltszahlung an die Töchter eher ein Eigentor.
Meine Frage bezog sich auch darauf ob es Sinn macht einen Antrag auf Wohngeld zu stellen oder hier gefordert wird den Unterhalt einzutreiben selbst wenn das sogar zu einer Mehrbelastung führen würde.
Genau dass möchte ich nämliich nicht, da ich den Krieg den ich bis 2013 hatte nicht wieder entfachen möchte
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Moin
Da wir momentan ein relativ entspanntes Verhältniss haben wäre eine Forderung meinersseits nach Unterhalt für meinen Sohn oder reduktion meiner Unterhaltszahlung an die Töchter eher ein Eigentor.
Meine Frage bezog sich auch darauf ob es Sinn macht einen Antrag auf Wohngeld zu stellen oder hier gefordert wird den Unterhalt einzutreiben selbst wenn das sogar zu einer Mehrbelastung führen würde.
Ich verstehe Dein Anliegen. Um euer entspannte Verhältnis nicht zu stören, soll der Steuerzahler - z.B. ich - dafür aufkommen. Oder was glaubst Du, wodurch Wohngeld finanziert wird? Findest Du das ok?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie
Nein. das siehst du Falsch.
es werden von mir laut Unterhaltsrechner geschuldet
für die Töchter 771.-€
Ich sollte von der KM für den Sohn 364.- erhalten
Geeinigt haben wir uns vor 3 Jahren. ich Zahle für die Töchter 386.- und erhalte für den Sohn 0.-
D.h. ich zahle aktuell 21.- weniger als geschuldet.
Es giebt keinen Titel und auch nichts schriftliches. wenn ich jetzt anfange Unterhalt zu fordern. wird die Km auch den Vollen Unterhalt fordern.
Es würde für mich und auch den Steuerzahler nichts bringen, ganz im Gegenteil wenns hart auf hart kommt müsste ich evtl sogar mehr zahlen.
Zudem haben wir kein gutes verhältniss sondern ich habe seither meine Ruhe und keinen Krieg mehr.
Also besser sowenig kontakt wie irgendmöglich.
Krankengeld bekomme ich jetz seit 28.7.
Wohngeldanspruch bestünde aber auch bei meinem normalen Verdienst
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Moin
Der Mindestunterhalt aller Kinder beträgt je 364€ (vergleiche DT 2017).
Wenn Du ein EK von ca. 2100€ hast (unbereinigt), jetzt aber Krankengeld beziehst, ändert dies die Eingruppierung in der DT. Da keine Titel bestehen, ist alles offen. Die Eingruppierung in der DT erfolgt weiterhin entsprechend des tatsächlichen Einkommens. D.h., es sind je Mädel vermutlich 364€ fällig, zusammen also 728€ (und nicht 771€). Im Gegenzug erhältst Du ebenfalls 364€. Bei ca. 1500€ Netto der KM dürfte das gerade so möglich sein bei Betrachtung eines SB's von 1080€. Falls nicht, wärest Du selber Baruntzerhaltspflichtig und würdest einen weiteren Zählfaktor für anzurechnende UH-Pflichtige bekommen, d.h. defintiv Mindestunterhalt.
Deine unbereinigten 2100€, welche jetzt durch das KK eventuell zu relativieren wären, ergäben bei 3 UH-Pflichten eine Einstufung in die 2. Einkommens-Stufe mit je 387€, zusammen für die Mädels 774€. Eine sich hierbei stellende Frage von mir wäre, was hat das mit der Krankschreibung perspektivisch für eine Bedeutung? Der Mai ist ja schon eine Weile her. Jedenfalls wäre die Transfersumme an die KM 774€-364€=410€. Versthest Du jetzt, wieso ich Deine Angaben nicht nachvollziehen kann?
Dein Problem ist doch, Du kannst die EK-Situation der KM lediglich schätzen - vermuten. Du weißt nichts, was ihr bereinigtes Einkommen betrifft. Ich übrigens auch nicht, wie es um das Deinige bestellt ist, dazu hast Du nichts gesagt. Ich höre Dein Ringen nach WG bzw. Zuschüssen. Versuche es, nur meinen Segen hast Du ob solch' dürftiger Schilderung nicht, zumal bzgl. KM Du anscheinend nur zu gerne d'rauf verzichten willst.
Wenn es keine Titel gibt, dann sollte doch Offenheit zw. Dir und der KM bzgl. Einkommenssituation und Darlegung der eigenen Umstände nach solch langer Zeit völlig inproblematisch sein. Von daher:
Nein. das siehst du Falsch.
Das darfst Du gerne dann behaupten, wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen. Bis dahin kann ich lediglich vermuten, und Deine Wortwahl und der Sinnzusammenhang haben nunmal das in mir bewirkt, was ich hier beschrieben habe.
Gruss oldie
PS: Und nein. Ich denke sicherlich nicht, das 2100€ + 1500€ bei drei Kindern und zwei Erwachsenen in zwei Haushalten ausreichen, um in Deutschland generell über die Runden zu kommen. Überleben? Ja. Leben? Nein. Aber das ist ein anderes Thema.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
PS: Und nein. Ich denke sicherlich nicht, das 2100€ + 1500€ bei drei Kindern und zwei Erwachsenen in zwei Haushalten ausreichen, um in Deutschland generell über die Runden zu kommen. Überleben? Ja. Leben? Nein. Aber das ist ein anderes Thema.
Und genau deswegen meine ich, dass das System nur mit seinen eigenen Mitteln bekämoft werden kann ...
... nicht zu stören, soll der Steuerzahler - z.B. ich - dafür aufkommen. Oder was glaubst Du, wodurch Wohngeld finanziert wird? Findest Du das ok?
Jeder sollte jeden einzelnen Cent beantragen den er bekommen kann, mit Mitteln die natürlich legal sind, aber halt wirklich um jeden Cent kämpfen. Und wenn das ganze dann langsam zusammenbricht, kann man über Fairness und Aufteilung reden...
Beantrage es einfach. Sie werden Dir einen Bescheid geben, in den diese ein Rechtspostion beziehen müssen. Gegen diesen kann man dann eventuell noch Klagen oder es gibt bereits entsprechende Urteile hierzu.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Zitat von: oldie am 18. August 2017, 19:42:07
... nicht zu stören, soll der Steuerzahler - z.B. ich - dafür aufkommen. Oder was glaubst Du, wodurch Wohngeld finanziert wird? Findest Du das ok?
Und genau deswegen meine ich, dass das System nur mit seinen eigenen Mitteln bekämoft werden kann ...
Und wer, bitte sehr, soll aufwachen? Wo siehst Du zumal Kämpfer? Die 'Nach-Unten-Schau'-Generation (Smartphone)? Die 'Angekommenen', weil sie sich ihre Miete noch leisten können? Die 'Unzufiedenen', welche lediglich auf Ausländer sprich Migranten sprich Asylanten schimpfen können, für den Rest aber einfach zu blöd sind? Dein Solidargedanke über Steuer bzw. Staat blendet die Finanzierung aus. Über diese ist zu diskutieren, wenn nach dem Staat gerufen wird. Nur ist das den meisten Mitbürgern zu kompliziert, aufwendig, sprich sie sind zu bequem. Aber meckern können alle, unbd fordern.
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen
Hier soll Niemand bekämpft werden oder der Steuerzahler für erschlichene Leistungen aufkommen.
Wenn ich Unterhalt für meine Töchter nach DDT zahlen würde und gleichzeitig für meinen Sohn fordern käme im Grunde finanziell das gleiche raus, eventuell hätte ich sogar mehr zu zahlen. Da die Berechnung schon 3 Jahre zurückliegt
Wenn als nach den jetzige finanziellen verhältnissen ein Wohngeldanspruch bestünde würde er sich dadurch ja nur erhöhen.
Es geht also nur darum ob der nachweis der tatsächlichen Zahlungen ohne Titel ausreicht, oder ob für beide Seiten zwingend Titel erstellt werden müssen.
Es bleibt finanziell das gleiche nur müsste ich dazu mit meiner Ex komunizieren. und hier hab ich die Erfahrunge gemacht. das unseer verhältniss "entspannt" ist solange ich nix will und wir nen kontakt so minimal wie möglich halten.
Der Antrag ist jetzt mal gestellt, "Schau ma mal"
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo Zusammen
Gestern hab ich das schreiben vom Landratsamt erhalten.
Die möchten unsere Unterhaltsvereinbarung schriftlich und die Einkommensnachweise meiner Ex.
doch meine EX will nicht. :gunman:
der Rest wie Scheidungssurteil und Schulbescheinigung meines Sohnes ist leicht zu beschaffen.
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo Zusammen
Nachdem meine EX die Einkommensnachweise nicht rausrücken will und auch die Unterhaltsvereinbarung nicht will,
habe ich gedroht den jetzt gezahlten unterhalt von 2 x 193 zu kürzen.
Daraufhin hat sie mit Jugendamt gedroht.
was kann mich da erwarten ?
habe ich mal TanteGoogle gefragt.
Da sie bei einem Offentlichen Arbeitgeber ist und mir ihre Position und die Dienstjahre bekannt sind weis ich jetzt das sie ca 1950.-€ netto hat
Ausserdem hat ist sie wiederverheiratet und hat noch einen Nebenjob als Bedienung am WE und wohnt im Selbsgenutzen Eigenheim( miete ca 970- € lt mietspiegel)
Hauskredit weis ich nicht wieviel.
Anscheinend ist sie seit kurzem auch in Krankengeldbezug.
Ich habe 2090.- netto im schnitt
60.- Riester
40.- Berufsunfähigkeit
50.- Zahnzusatz.
bzw derzeit 55,72 Täglich Krankengeld wird auch noch 4 Monate so bleiben
1Kind 15 bei mir und 2Kinder 13 und 16 bei der KM alle noch Schüler, keine Titel
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo,
wenn sie zum JA geht, dann gehst Du auch zum JA und jeder kann für die/das beim lebene Kind(er) eine Beistandschaft einrichten lassen und das JA wird dann zur Einkommensauskunft auffordern und einen KU-Anspruch ausrechnen.
Dabei ist das Einkommen eines Partners irrelevant solange der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.
Wenn Du alleine mit Deinem Kind wohnst kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen, der Dein Einkommen nicht steigert, wenn die KM für das bei Dir lebende Kind keinen Unterhalt zahlt/zahlen will.
Da Du z.Z. nicht erwerbstätig bist hast Du einen Selbstbehalt von 880 Euro, alles andere steht den Kindern zu. Wenn ich es richtig sehe hast Du z.Z. ca. 1670 Euro pro Monat und es stehen 790 Euro für KU zur Verfügung.
Solltest Du wieder erwerbstätig sein können, würden die 2090 Euro (plus ggf. Weihnachts- Urlaubsgeld, Bonus, Steuererstattung auf 12 Monate verteilt) bereinigt werden um berufsbedingte Aufwendungen (Wegstrecke von und zur Arbeit) und auch um die Riesterrente, ob Berufsunfähigkeit zählt weiss ich nicht, Zahnzusatz mit Sicherheit nicht.
Du hast 3 unterhaltsberechtigte Personen (Deine Kinder) und deshalb erfolgt in der DDT eine Herunterstufung um eine Stufe.
So wie es aussieht liegt dann Dein bereinigtes Einkommen immer noch über 1900 Euro und das ergibt Stufe 3 eine Stufe herunter ergibt Stufe 2, beide Kinder sind älter als 11 und jünger als 18, deshalb ist der Unterhaltsanspruch 483 Euro minus 96 Euro (halbes KG) = 387 Euro für jedes Kind, also 774 Euro insgesamt. Vermutlich ist damit auch der Bedarfskontrollbetrag von 1180 Euro (in Stufe 2) nicht unterschritten.
Wie Du siehst bist Du zumindest den Zahlen nach für 774 Euro leistungsfähig, auch im Krankengeldbezug. Wobei die Frage wäre ob der KU zunächst nicht nur der Mindestunterhalt ist solange Du nur Krankengeld bekommst. Das wären pro Kind 460 - 96 Euro = 364 Euro, also 728 Euro insgesamt.
Für das bei Dir lebende Kind kannst Du UHV (268 Euro) beantragen (wenn Du mit ihm alleine wohnst) und über das JA den Unterhalt bei der KM eintreiben lassen. Bei der KM spielt das Einkommen aus Arbeit und Nebenjob, z.Z. Krankengeld eine Rolle und ggf. der Wohnvorteil, wenn die KM im eigenen Eigenheim wohnt (sie also Miteigentümerin ist). Da sie Dir aber keine Zahlen nennt würde ich aus Deiner Schätzung des Einkommens von Stufe 2 ausgehen und da sie ebenfalls 3 unterhaltsberechtigte Personen hat, geht es ebenfalls eine Stufe runter, also Stufe 1, 460 Euro minus 96 Euro halbes KG = 364 Euro, mit Wohnvorteil und Nebenjob kann es mehr werden.
VG Susi
In Ergänzung: Unterhaltsvorschuss bekommst du für das Kind, solange du nicht neu verheiratet bist. Eine neue Mitbewohnerin schadet nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Zusammen
Da es unser ehemliges gemeinsames Haus ist denke ich dass sie Alleineigentümerin geblieben ist.
Bei mir im Haushalt gibt es kein weibliches Wesen, Ein gebranntes Kind scheut das Feuer.
Was soll ich jetzt tun?
Alles beim Alten lassen und auf Wohngeld verzichten um des Friedens willen?
Unterhalt kürzen und warten was die KM macht?
Selbst zum Jugendamt gehen und Unterhalt fordern?
die beiden letzteren möglichkeiten bedeuten "Krieg"
der Wohngeldantrag würde ruhen bis alles geklärt ist.
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo,
die KM müsste sich dann ja einen Wohnwertvorteil anrechnen lassen.
Ja, wenn die KM jetzt selbst den Ball ins rollen gebracht hat und die bisherige Regelung gekippt, dann würde ich auch den Antrag auf Unterhaltsvorschuss und den Wohngeldantrag stellen.
Klar, Wohngeldantrag ist ruhend, aber wenn alles geklärt ist, bekommst du das - sofern du Anspruch hast - ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung rückwirkend gezahlt.
Sophie