Wohne Mietfrei .......
 
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Wohne Mietfrei .....wie kann ich fiktives Einkommen abschmettern

 
 tofi
(@tofi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich noch mal
ich hatte schon wo anders gepostet,lese mich aber grade durch die einzelnen themen und denke das mein beitrag hier hin gehört.

Ich bin zu meinen Eltern zurück gezogen, meine Ex hat ihrem Anwalt angegeben das ich keine Mietkosten habe,jetzt hat der anwalt mir geschrieben das ich dann ein fiktives einkommen hätte und dieses mit 360 euro auf mein nettolohn angerechnet werden soll.

wie kann ich das umgehen, meine ex hat schon gesagt wenn meine eltern ja mieteinnahmen hätten muessen sie das angeben beim finanzamt , ich traue ihr zu wenn meine mutter mir ne bescheinigung ausstellt das sie das macht.

lg
Jan


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2011 19:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja und?

Den Mieteinnahmen können dann Kosten entgegen gerechnet werden: Anteilig die Zinsen für den Kredit, die Abschreibungen auf die Anschaffungskosten des Hauses (AfA), die Nebenkosten, die auf die Wohnung entfallen.

Und selbst wenn da ein kleiner Überschuss übrig bliebe, wird der nicht so riesig sein, als dass Deine Eltern da horrende Steuern drauf zahlen müssen. Anlage V ausfüllen, Kopie vom Mietvertrag auf Anfrage hinsenden, fertig.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2011 22:46
(@Inselreif)

Hi tofi,

lass Dich nicht verrückt machen und schau in die Unterhaltsleitlinien Deines OLG.
Da steht dann z.B. (bei OLG Köln unter der Nr. 8):
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. ... kostenloses Wohnen) sind nur dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.
Und aus diesem Grund wirst Du den freundlichen Rechenvorschlag des Anwalts Deiner Ex leider nicht annehmen können.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2011 22:47
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Den Mieteinnahmen können dann Kosten entgegen gerechnet werden: Anteilig die Zinsen für den Kredit, die Abschreibungen auf die Anschaffungskosten des Hauses (AfA), die Nebenkosten, die auf die Wohnung entfallen.

Warum entgegenrechnen, wenn das Haus den Eltern gehört?
Kosten fallen m.E. nicht an.
Es sei denn die Eltern verlangen Miete.
Und das tun sie nicht, wenigstens i.M. nicht.
Das Gericht könnte aber auch darauf kommen, das die Miete, wenn sie dann doch als ''Zahlung'' quitiert wird, gefakt ist(so wie es die Gegenseite annehmen wird)und ein ''Wohnvorteil'' gegeben ist.

Die Eltern müssten diese Miete angeben und durch ''geleistete Zahlungen'' ans Finanzamt versteuern.
Dann wäre es nachvollziehbar und einkommensmindernd relevant.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2011 23:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äh Wedi.... genau darum geht es doch!

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2011 23:17
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Äh Wedi.... genau darum geht es doch!

Jep, ...hab wohl was im Schuh. :redhead:
Falsch interpretiert, sorry.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2011 23:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi tofi

Der gegn. RA verwechselt hier wohl kostenfreies Wohnen bei Dritten mit dem mietfreiem Wohnen bei selbstgenutztem Wohneigentum. Ersteres wird i.d.R. nicht einmal in Mangelfällen herangezogen, da die Verwendung der Bestandteile im Selbstbehalt dem Pflichtigen freigestellt ist.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2011 15:55
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ich habe im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall und über ganau dieses Thema haben wir schon diskutiert. Könnte/würde der Selbstbehalt bei Mangelfall nicht gekürzt wegen Haushaltsersparnis so wie bei einer Lebensgemeinschaft oft üblich, oder ist das wenn man bei den bei Eltern lebt anders?

Andrea


AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2011 20:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich bin zu meinen Eltern zurück gezogen, meine Ex hat ihrem Anwalt angegeben das ich keine Mietkosten habe,jetzt hat der anwalt mir geschrieben das ich dann ein fiktives einkommen hätte und dieses mit 360 euro auf mein nettolohn angerechnet werden soll.

sieh das mietfreie Wohnen doch einfach mal als Geschenk Deiner Eltern, vergleichbar mit einem gefüllten Kühlschrank oder einer gesponserten Urlaubsreise. Wie wollte man daraus ableiten, dass Du die Hälfte davon an Frau und Kinder abzugeben hast?

Die Unterhaltshöhe bemisst sich nach dem Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit sowie ggf. Kapitaleinkünften. Geschenke Dritter können dafür nicht herangezogen werden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2011 21:49
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wobei zu überlegen wäre, ob man den Mietdeal nicht trotzdem macht...
Das kann steuerlich für die Eltern sogar besser sein (Afa, Zinsen, Reparaturen, 50% Nachlass)...

Gruß

Dantes


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2011 22:18




(@sukram)
Rege dabei Registriert

@dantes 50% der Miete unter Verwandten läuft steuerlich - so weit ich weiß beim Finanzamt nicht mehr...wir mußten seinerzeit (2005) 75% der ortsüblichen Miete ansetzen - beim FA
Gruss Sukram


AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2011 03:41