Wieviel Unterhalt z...
 
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Wieviel Unterhalt zahlt man als groß verdiener?

 
(@ganry)
Schon was gesagt Registriert

Schönen Guten Abend,

ich hätte eine Frage, vor 2 Monaten habe ich mich von meiner Frau getrennt mit der ich ein gemeinsames Kind habe. Natürlich werde ich Kindesunterhalt zahlen.
Jetzt stellt sich mir nur die Frage an was der Kindesunterhalt gemessen wird bzw. konnte ich die Werte in der Düsseldorfer Tabelle nicht finden.

Natürlich werde ich mir bezüglich dieser Angelegenheit noch einen Anwalt zulegen, jedoch wollte ich schon einmal vorab wissen welche kosten mich erwarten.

Ich bin selbständig und habe monatlich ein unterschiedliches Einkommen. Es ist minimum 10.000€ und Maximum circa 30.000€ ab und zu etwas mehr.

Was ich überhaupt nicht Verstehen kann ist warum ein 2 Jähriges Kind einen Anspruch auf 508 euro hat wenn der Vater zwischen 4701 - 5100€ verdient.
Woran wird das festgemacht? Bei meinem einkommen müsste ich meinem Sohn theoretisch fast 2000€ zahlen. Und seihen wir mal ehrlich wer profitiert dann von dem Geld? Meine Ex-Frau.
Wäre für hilfe wirklich dankbar.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2011 19:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ganry,

willkommen im Forum. Unsere Unterhaltsprofis können Dir da sicher weiterhelfen.

Es bringt leider nichts, sich über KU aufzuregen. Es sollte Ehrensache sein ihn zu bezahlen. Und nein, auf die Verwendung dieses Geldes hast Du keinen Einfluss. Der eine betreut, der andere zahlt. Als Alternative könntest Du aber auch ein 50:50 Betreuungsmodell entwickeln. Stimmte Deine Exe dem zu, müsstest Du keinen Unterhalt bezahlen.

Viel eher würde ich mich bei solchen Summen fragen, was die Frau an Trennungsunterhalt bekommt, wenn hier Bedürftigkeit vorliegt. Der Gang zum guten Fachanwalt solltest Du schleunigst mal angehen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2011 20:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ganry,

so einfach wird das bei Dir nicht zu berechnen sein, zumindest nicht anhand der o. g. Angaben.

Bei selbstständigen geht man i. d. R. von Schnitt der letzten 36 Monate aus. Abzurechnen sind die PKV, ggf. zu zahlende PKV des Kindes, soweit ich in Erinnerung habe bis max. 24% vom Netto für private Altersvorsorge, Einkommensteuer, etc.

Da Dein Kind erst 2 Jahre alt ist, wird Deine Ex noch eine Weile einen eigenen Unterhaltsanspruch haben, mindestens bis das Kind drei Jahre alt ist.

Selbst wenn die User, die hier etwas besser bewandert sind, wirst Du ohne Steuerberater und Anwalt vermutlich nicht weit kommen. Liegst Du netto und bereinigt über Stufe 10 der DDT, dann wäre der Unterhaltsanspruch im Einzelfall zu berechnen, vielleicht schaffst Du es ja, den zumindest auf Stufe 10 zu begrenzen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2011 21:21
 elwu
(@elwu)

Natürlich werde ich mir bezüglich dieser Angelegenheit noch einen Anwalt zulegen, jedoch wollte ich schon einmal vorab wissen welche kosten mich erwarten.

Hallo,

bei einem 2jährigen sind es gemäß derzeitiger Düsseldorfer Tabelle in erster Näherung 508 - 77 = 431€.

Davon ab: wie viel verdient deine Frau? Die Kosten für den KU sind marginal, verglichen mit denen für den Unterhalt für die Ex, sofern diese nicht vergleichbar viel verdient wie du.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2011 21:22