Wieviel Unterhalt a...
 
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Wieviel Unterhalt an Frau?

 
(@der_neue)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, liebe Väter!

Folgende Situation: ich habe ein uneheliches Kind (6), für das bezahle ich derzeit um die 250 EUR/Monat (ich glaube, das ist nach der Düsseldorfer Tabelle der Mindestsatz). Nun erwartet meine jetzige (andere) Lebensgefährtin ein Kind von mir. Es wird ein uneheliches Kind werden. Nun meine Frage: wieviel Unterhalt muss ich denn der Mutter die ersten drei Jahre bezahlen?

Hier noch ein paar Zahlen:

Monatsnettoeinkommen: ca . 1700 EUR
Kindunterhalt 1. Kind: ca. 250 EUR
Miete: ca. 600 EUR
Lebenshaltungskosten (Lebensmittel/Telefon/pers. Konsum/etc.): ca. 800 EUR
________________________________________________________________

Summe: 1650 EUR

Hmmm, da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als nebenbei jobben zu gehen, damit ich überhaupt den Unterhalt für das 2. Kind zusammenkratzen kann. Aber wie ist das mit der Unterhaltszahlung an die Mutter des 2. Kindes? Ich hörte von einer schrecklichen 3/7-Regel...

Ich hoffe, Ihr könnt mir da eine Auskunft geben (das Internet gab leider nichts brauchbares her).

Vielen Dank & keep the fire burning!!!!!

Euer Tom


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2005 03:08
(@romyh)
Registriert

Hallo Tom,

du schreibst, deine jetzige LG bekommt ein Kind. Lebt ihr denn nicht zusammen?

Gruß, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2005 13:03
(@Melly)

Hallo Tom,

also erstmal wird ja der Kindesunterhalt abgezogen. Für das 1 Kind und dann auch für das 2 Kind.
Danach wird der Unterhalt für die Mutter berechnet.
Nimmst halt das Netto was noch über ist und ziehst davon noch 1/7 Erwerbstätigenbonus ab.
Nun...dann wirst Du bis zum Selbstbehalt gekürzt, heißt also 840 Euro sind über. (Plus die 1/7 natürlich und die 5% Arbeitsmittel.)

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2005 13:17
(@der_neue)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

@Romy: nein, wir leben nicht zusammen. Wenn es so wäre, müßte ich ja sowieso für ihren kompletten Lebensunterhalt aufkommen, nicht wahr?

@Melly: Also, wenn ich Dich richtig verstanden haben, wäre das bei mir so:

1700 (Nettoverdienst) - 450 (Unterhalt 1. + 2. Kind) = 1250.

1/7 von 1250 = ca. 180. Das heißt 840 (Selbstbehalt) + 180 = 1020, was für mich bleibt. Und damit wäre dann der Unterhalt an die Mutter um die 230 EUR. Ist das so korrekt? Das mit den 5% Arbeitsmittel habe ich nicht verstanden, könnte mir da jemand auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank nocheinmal.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2005 13:48
(@chriwi)
Rege dabei Registriert

Hallo, Du Neuer,
die 5% vom Netto sind ein Bonus für Arbeitnehmer - damit sollen Aufwendungen wie Fahrten zur Arbeitsstelle etc. finanziert werden...wenn Du aber einen Dienstwagen hast, ist es auch mit den 5% Essig.

Danke Staat, Danke Gerichte, Danke Ex... 😡

Gruss
Chriwi


Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2005 13:34
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Du,
komme gerade vom Anwalt, daher solltest Du folgendes prüfen lassen.

Dein Kindergeld ist eventuell zu hoch. Ich zahle bei meinem Einkommen (um die 2000 €) 192€, ist auch korrekt laut Ausssage von zwei Anwälten, die ich konsultiert habe.

Ich habe vom Sozialamt ne Forderung bezgl. Mutterunterhalt (von letzter Woche, also aktuell), da ist in der Berechnung der Selbstbehalt gegenüber der Mutter mit 1000 € angegeben.

In die Berechnung Deiner Leistungsfähigkeit gehen noch unter Umständen ne Menge Sachen ein (wie bestehende Schulden, bestimmte Versicherungen (private Vorsorge etc.).

Solltest auf jeden Fall einen guten Anwalölt konsultieren. Der Unterhalt für die Mutter beträgt zur Zeit (noch) zwar nur drei Jahre, kommt aber trotzdem was zusammen.

Viele Grüße,
mux

[Editiert am 6/5/2005 von Mux]


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2005 14:24
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,
hatte überlesen, dass Dein Kind schon 6 ist.
Dann wird´s wohl stimmen. Meines ist erst 1,5 Jahre.

Sorry, wegen Verwirrung.
Mux

[Editiert am 6/5/2005 von Mux]


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2005 14:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Chriwi schrieb:
wenn Du aber einen Dienstwagen hast, ist es auch mit den 5% Essig.

Falsch. Zunächst erhöht ein Firmenwagen das Einkommen. Dem können aber sehr wohl die Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte bzw. 5% für berufsbedingte Aufwendungen (je nach OLG) gegenüber gestellt werden.

Mux schrieb:
da ist in der Berechnung der Selbstbehalt gegenüber der Mutter mit 1000 € angegeben.

Das ist der SB vor dem Urteil des BVerfG (>hier<). Durch das angeführte Urteil sind die SB zwischen verheirateten und nicht verheirateten Müttern gleichgestellt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2005 14:59
(@slave_machinery)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Tom,
jedenfalls wirst Du Dich ziemlich einschränken müssen.
Im Selbstbehalt von 840 Euro ist ein Mietanteil in Höhe von 360 Euro enthalten (inkl. Heizung), also wirst Du (im Falle einer Trennung) wohl umziehen müssen. Außerdem solltest Du, wie Mux geschrieben hat, wegen den Details einen Anwalt konsultieren.

Eines kann ich Dir aber nur raten: Versuche Dich mit der Mutter zu einigen!

Grüße
Markus


¡No Pasarán!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2005 15:28
(@der_neue)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Ihr alle!

Vielen Dank für all die kompetenten Antworten! Ihr habt damit etwas Licht ins Dunkel gebracht.

Daß ich mich mit der Mutter gutstellen soll, oh ja, das scheint mir wohl auch so ;-)) Nun denn, im Moment sind wir ja noch ein wunderbares Pärchen, doch ihr kennt ja alle das geflügelte Wort "Beim Geld hört die Freundschaft oft auf", wenngleich ich mir das wirklich nicht wünsche. Ich strebe einen "Zustand" an, bei dem ich mich - auch finanziell - soweit wie irgend möglich einbringen werden, sodaß all der Unterhaltskram sich "von alleine" regeln wird, ohne daß wir beide Anwälte konsultieren müssen. Wie ist das eigentlich? Muß ich streng formal Monat für Monat meinen Unterhalt überweisen, oder kann man das "intern" regeln? Und noch eine (hoffentlich letzte) Frage: drei Jahre. Ich hab irgendwo vernommen, daß sich dies möglicherweise ändern soll (Gleichstellung ehelich/unehelich). Könnte nun ein Amt hergehen, und im Nachhinein diese Grenze heraufsetzen und alle noch bisher auf der Dreijahresregel zahlenden auf acht Jahre verdonnern?

Danke, Tom


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2005 17:47




(@chriwi)
Rege dabei Registriert

@DeepThought

Zitat vom Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg:
"Wenn der Beklagte den Dienstwagen auch für die Fahrten zur Arbeitsstelle benutzt, so scheidet die gleichzeitige Geltungmachung von pauschalen berufsbedingten Aufwendungen un Höhe von 5% aus, weil diese auch die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle umfassen."

Der Dienstwagen ist bei mir verdienstneutral gesetzt - d.h. trotz der 1%-Abzüge kommt durch Gehaltserhöhung der gleiche Nettobetrag heraus. Und der Weg zur Arbeit beträgt 6km.

Mit dem gleichen Nettobetrag wollte ich ein positives Signal gegenüber meiner Noch-Frau setzen...Zwecklos...und jetzt sind noch die 5% futsch. Aber EUR 840,- sind als Eigenbehalt nach Ansicht der KM ohnehin noch viel zuviel....

@ Der_Neue
Am Anfang hat man(n) noch Träume...baue nicht auf Verständnis, Einsicht, etc. Mach' nichts intern...dann zahlst Du doppelt und dreifach - und unterschätze die Kreativität und Agressivität von Frauen nicht...
Augen auf! 😎

Gruss
Chriwi


Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2005 19:29
(@romyh)
Registriert

@chriwi:

aber die Berliner Ämter und Gerichte kannste eh vergessen!

Berlin ist so hoffnungslos überschuldet und sowas von pleite....die tun alles, damit die Kommune nix zahlen muss.

Gruß, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2005 19:43
(@der_neue)
Schon was gesagt Registriert

@ Der_Neue
Am Anfang hat man(n) noch Träume...baue nicht auf Verständnis, Einsicht, etc. Mach' nichts intern...dann zahlst Du doppelt und dreifach - und unterschätze die Kreativität und Agressivität von Frauen nicht...

Oh je, du scheint mir (wie wohl viele andere hier auch) ein Gebrandmarkter zu sein...
Du meinst also, den "Kram" (1x Unterhalt an Kind, 1x Unterhalt an Frau) bezahlen, und damit basta!?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2005 20:03
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Nun denn, im Moment sind wir ja noch ein wunderbares Pärchen

Heißt das denn nun ihr lebt zusammen oder lebt ihr nun nicht zusammen ..

Wenn ihr also nicht zusammen lebt, zwar eine Beziehung habt, so wäre es formal denk ich doch sehr angebracht KU und Unterhalt für die Km zu leisten.. wenn ihr zusammenlebt, kommst du doch eh schon für den Lebensunterhalt auf dfür die beiden..

Ich strebe einen "Zustand" an, bei dem ich mich - auch finanziell - soweit wie irgend möglich einbringen werden, sodaß all der Unterhaltskram sich "von alleine" regeln wird, ohne daß wir beide Anwälte konsultieren müssen

Natürlich könnt ihr euch untereinander Einigen .. aber sobald da vielleicht noch staatliche Hilfen zusätzlich nötig werden, wirst du offiziell von der entsprechenden Behörde eh aufgefordert z.B. Einkünfte darzulegen und wirst evtl, aufgefordert dementsprechende Unterhaltszahlungen zu leisten .. usw.

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2005 04:37