Unterhalt bei Varia...
 
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Unterhalt bei Variablem Einkommen Wann Neuberechnung möglich

 
(@tommy1768)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich wurde am 1.3.2005 mit einem Vergleich geschieden. Ich Arbeite im Aussendienst. Mein Gehalt besteht zu 45% aus Provisionen. Meine Unterhaltszahlung wurde festgemacht an meinem gesamten Jahreseinkommen 2005. Ich konnte der Richterin zwar anhand von Einkommenssteuererklärungen nachweisen, dass ich niemals soviel verdient habe wie in 2005. Im Jahr 2004 hatte ich 12 %, 2003 16%, 2002 sogar 21% weniger verdient als im Jahr 2005. Ich teilte dem Gericht mit, dass mein Jahreseinkommen 2005 vorr. 16% niedriger sein wird als 2005. Nun nach 3 Monaten UH Zahlungen habe ich meinen Kontokorrentkredit fast völlig ausgeschöpft. Meine Lebensgefährtin greift mir finanziell unter die Arme sonst könnte ich meine Unkosten gar nicht tragen. Nun meine Fragen: Wie gravierend muss ein Gehaltsabsturz sein um eine Neuberechnung des UH bei Gericht zu erreichen ? Wann ist eine Neuberechnung möglich? Meine Ex-Frau hatte ein Geschäft. Dieses hat sie absichtlich in die Insolvenz getrieben damit keine Reduzierung auf UH angerechnet werden konnte. Sie war als sie das Geschäft betrieben hat Gesetzlich versichert. Nun wurde bei der Scheidung im vergleich vereinbart ihr eine Private KV zu bezahlen und auch RV-Beiträge. Die Kinder muss ich in meiner privaten KV belassen. Dies verteuert den UH insgesamt !! Wann kann sie in eine gesetzliche Versicherung eintreten? Muss ich das länger hinnehmen mit der Privaten Versicherung / RV Beiträge?

Meine Fragen nochmal zusammengefasst:
Wie gravierend muss ein Gehaltsabsturz sein um eine Neuberechnung des UH bei Gericht zu erreichen ?
Wann ist eine Neuberechnung des Unterhalts möglich?
Wann kann sie in eine gesetzliche Versicherung eintreten?
Muss ich das länger hinnehmen mit der Privaten Versicherung / RV Beiträge?

Es kann doch nicht sein, dass Frauen im Überfluss leben können und die Männer die 40-60 Stunden in der Woche Arbeiten gehen den "Kitt" vom Fensterrahmen fressen müssen. Sorry, ich bin völlig fertig und ratlos und weiss nicht mehr weiter.

Vielleicht gibt es ja doch ein Licht im Tunnel

Grüsse Tom


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2005 20:11
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

vorweg: meine Gehaltsunterschiede sind erstens nicht so gravierend wie bei dir und auch nicht so regelmäßig. Als absehbar war, dass ich durch einen unfreiwilligen Jobwechsel weniger verdienen werde, habe den Unterhalt für die KM ohne Rücksprache ein wenig angepasst, d.h. reduziert. Nun profitiere ich davon, dass die KM nicht so "übereifrig" ihre Finanzen überwacht (hat sie offenbar auch nicht nötig). Also blieb das Ganze 1,5 Jahre folgenlos da auch niemand widersprochen hat.

Stell ich mir das zu einfach vor :question:
Wenn sich dein Einkommen verringert, dann kürze entsprechend den Unterhalt. Falls die KM damit nicht einverstanden ist, soll sie eine Überprüfung veranlassen, deren Ergebnis (hoffentlich) eine Anpassung des UH (Korrektur nach unten!) sein wird.

Oder :question: :question: :question:

Grüße

flyaway


Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2005 23:01
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Hallo!!!!!!! ..... hier ist ein Vergleich geschlossen worden!

Mal so einfach Reduzieren ist da nicht mal so eben möglich.

Davon mal abgesehen ist der geschlossene Vergleich ja mal eben 8 Wochen alt!!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2005 00:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Yep, Jens, da liegt der Hund begraben. Ich sehe da keine Chance für ihn.

@Tom

Guck mal >hier< (wenig hilfreich jetzt, da zu spät) und >hier.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2005 03:06
(@tommy1768)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ihr beiden meint also bei einem vergleich habe ich keine möglichkeit mehr das ganze neu berechnen lassen zu können? mein problem ist, dass wahrscheinlich diesen monat schon mein konto derart überzogen ist, dass die daueraufträge für unterhalt, miete usw. nicht mehr ausgeführt werden. ich habe mittlerweile 6.000 euro für den rechtsanwalt zahlen mussen. die gerichtskosten stehen noch aus. ich weiss schon gar nicht mehr wie ich die noch zahlen soll und hoffe das es eine möglichkeit gibt zur stundung oder später ratenzahlung. laut prozesskostenrechner sind das etwa 2000 euro zusätzlich. das heisst also es geht einfach gar nicht mehr so weiter ...... ausserdem ist die sache immer noch nicht endgültig abgeschlossen (Gütertrennung, Haus). ich weiss nicht mehr wie ich anwalt etc. bezahlen soll und verliere wirklich motivation und lebenslust. kann man als mann auch prozesskostenhilfe beantragen? meine ex - hat die im scheidungsverfahren bekommen obwohl sie 2 erbschaften erhalten hat. das ganze ist für mich einfach nicht nachvollziehbar und schwer zu begreifen.

gruss tom


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2005 13:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Tom,

PKH kann nur vor Prozessbeginn gewährt werden. Ob deine Ex über Geld verfüt oder nicht, solltest du außen vor lassen. Ist einfach nicht gut für den Blutdruck.

Die einzige Chance die ich sehe wäre, deine RA auf grobe Pflichtverletzung zu verklagen. Dieser hätte dich eingehend über die Grundlagen und Folgen des Vergleichs beraten müssen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2005 13:36
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

bei einem vergleich habe ich keine möglichkeit mehr das ganze neu berechnen lassen zu können?

Im Moment wohl nicht, da auch grad der Vergleich mal eben grad vor 8 Wochen geschlossen wurde..

Und RA-Kosten und Gerichtskosten per Raten zu zahlen wäre nun bei derv Höhe wahrlich angebracht dann, ansonsten muß man auch dann davon ausgehen wenn du alles in einem zug begleichen kannst auch ohne weiteres dann den Unterhalt leisten kannst..

Da dem aber nicht so ist, ist zu empfehlen hier eine Ratenvereinbarung zu treffen..

RA ist zwar dann nunh bezahlt, aber bei Gericht bestünde da ja noch die Möglichkeit.

Und den Unterhaslt mußt du zahlen, allerdings in einem..

Mach dich da also möglichst keiner Unterhaltsverletzung schuldig, denn du bist ja auch auf den Vergleich eingegangen u bist somit damit in der Pflicht.

kann man als mann auch prozesskostenhilfe beantragen?

Natürlich!! :note:
PKH ist nicht geschlechtsabhängig, sondern einkommensabhängig..
Ich vermute mal aber eher das dein Einkommen zu hoch sein wird um PKH bewilligt zu bekommen, aber sprich mit deinem RA einmal darüber .. aber ich denk da stehen die Chancen eher schlecht bei dir..
Und in der Sache würde es dir nichts mehr helfen, denn PKH muß vor dem Rexhtstreit beantragt werden, nun ist es für diese Sache zumindest schon viel zu spät!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2005 13:46