Wie wird Mehrbedarf...
 
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Wie wird Mehrbedarf berechnet

 
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wie wird der Mehrbedarf berechnet??? Also welcher Betrag wird zugrunde gelegt ehe gequotelt wird?

Nimmt man den Jahresdurchschnitt des Nettoeinkommens abzüglich berufsbedingte Aufwendungen, abzüglich KU und abzüglich Selbstbehalt???

Danke schon mal im Voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2016 15:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei Mehrbedarf (und auch Sonderbedarf) ist gequotelt nach dem Einkommen der Eltern von beiden zu bezahlen.

D.h. genauso wie für den Unterhalt wird das Einkommen sowohl von KV als auch KM bestimmt und bereinigt. Danach wird der Unterhalt beim Unterhaltszahler abgezogen. Von beiden Einkommen der angemessene Selbstbehalt (z.Z. 1300 Euro) abgezogen und dann erst wird gequotelt.

Also bereinigtes Einkommen KM minus 1300 Euro = EKM, KV minus KU minus 1300 Euro = EKV.

Zu zahlen KM:  EKM/(EKM + EKV)* Mehrbedarf,  KV: EKV/(EKM + EKV)* Mehrbedarf .

Kindergeld ist Einkommen des Kindes und nicht der Eltern, genauso wird der KU der KM nicht zugerechnet, bei Dir aber abgezogen. Sollte die KM Unterhalt zahlen ist dieser analog zu berücksichtigen.

Fällt ein Einkommen nach den Abzügen ins Minus zahlt der andere alleine, werden beide Einkommen nach den Abzügen negativ wird mit einem Selbstbehalt von 1080 Euro nochmals gerechnet. Gibt es auch in diesem Fall keinen der zahlen kann, dann muss der Mehrbedarf auf dem Unterhalt bezahlt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2016 15:55
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ist das wirklich Mehrbedarf?

Ja, im Prinzip das anrechenbare Netto (Jahresnetto plus/minus Steuerstattung/nachzahlung/12 abzgl. berufsbedingte Aufwendungen abzgl. zus. Altersvorsorge) abzgl. KU abzgl. Selbstbehalt

Dies gilt aber für beide. Damit muss die KM auch ihr Einkommen offen legen.

Und wenn nach Abzug des Selbstbehalts nichts mehr übrig ist kann auch kein Mehr/Sonderbedarf vom zahlungspflichtigen Elternteil gezahlt werden.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2016 15:55
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

oh super, danke...

was ist, wenn die Mutter dann unter den Selbstbehalt von 1300 kommt und ich nicht??? Dann zahl ich den gesamten Betrag alleine???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2016 16:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Richtig.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2016 16:10
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Für mein großes Kind zahle ich nicht den regulären Unterhalt sondern weniger. Die Mutter und ich hatten uns so geeinigt. Es besteht auch kein Titel. Wird da der tatsächlich gezahlte Betrag vom bereinigten EK weggerechnet oder der der in der DDT steht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2016 17:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

natürlich nur der tatsächlich gezahlte, schliesslich geht um das zur Verfügung stehende Einkommem.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2016 17:47
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

okay..danke

und inwiefern wird das bald geborene Kind berücksichtigt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2016 17:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn es da ist, steht es gleichrangig mir dem anderen Kind. D.h., wegen zwei gleichrangiger Kinder ist der KU (auch für das erste Kind) neu zu berechnen, beide KU-Zahlbeträge werden vor der Quotelung für Mehrbedarf vom bereinigten Einkommen abgezogen.
Das gilt ab dem 1. des Monats, wo das Kind geboren wird. Allerdings gilt geleistete UH-Zahlung als verbraucht, so jedenfalls die gängige Rechtssprechung. Von daher ist ein wenig Bewegung erforderlich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 01:34