Wie vorgehen wenn A...
 
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Wie vorgehen wenn Auskunftserteilung verweigert wird !=

 
(@meister-eder)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hab noch ne Frage !!

Wie muß ich vorgehen, wenn mein Exweibchen, wehement die Auskunftserteilung verweigert !?

Was muß ich tun, wo muß ich was hinschreiben, hat evtl. jemand nen Musterbrief für mich ( PM ) !!

Muß alles ohne Anwalt gehen, da mein Anwalt gerade, mit dem von mir finanzierten Porsche, in den Süden gereist ist !! :knockout:

Gruß Meister Eder


Gibt es wirklich ein Leben nach der Scheidung !?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 23:45
(@PhoeniX)

Moin

>Guck mal hier< Das ist ein Musterbrief für den Nachweis der gemeinsammen Sorge. Solltet ihr nicht verheiratet gewesen sein und die Erklärung der gemeinsamen Sorger unterschrieben haben, kannst du dir nen Nachweis vom JA holen. Sollte kein GSR bestehen, kannst du nichts tun.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2007 23:58
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Meister Eder,

worüber möchtest du denn Auskunft haben, über deine Ex (Einkommen?) oder über das Kind? Beim Kind ist entscheidend, ob ihr GSR habt oder ob deine Ex das ASR hat.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2007 00:09
(@meister-eder)
Schon was gesagt Registriert

Hey ,

sorry - klar, ich hätte gerne Auskunft über Ihr Einkommen, weil ich dann den Unterhalt mit Sicherheit zu meinen Gunsten neu berechnen lassen könnt.
Ich weis dass Sie vorher einen Firmenwagen hatte, der irgendwie unter der Hand am Einkommen vorbeigemogelt wurde - vermutlich hatte Sie mit Ihrem Chef ein Tätatä - nun hat Sie die Karre vor mehreren Monaten zurückgegeben und hat ein Eigenes gekauft, somit geh ich davon aus, dass auf der Gehaltsabrechneung einiges mehr draufsteht.
Das dürfte auch der Grund für die Auskunftsverweigerung sein !?

ME


Gibt es wirklich ein Leben nach der Scheidung !?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2007 00:18
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

soweit ich weiß, kannst du alle zwei Jahre Auskunft fordern oder aber, wenn sich die Verhältnisse gravierend geändert haben. Der Wegfall eines Firmenwagens dürfte vermutlich nicht unter "gravierend" fallen.

Ansonsten müßtest du sie anschreiben, am besten per Einschreiben, und konkret mit den dazugehörigen Paragraphen zur Auskunft auffordern. Wenn sie sich "tot" stellt, dann kannst du auch allein beim Gericht eine Auskunftsklage einreichen, aber dafür solltest du schon sehr gute Kenntnisse im Familienrecht haben, ohne Anwalt wäre mir persönlich das zu unsicher.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2007 00:22
(@meister-eder)
Schon was gesagt Registriert

Moin Eskima,

genau so ist es - sie stelt sich tot !!

Hast Du mir so nen Musterbrief, wo ich das am Gericht beantrage !? Genau um das gehts ja, ich bin kein Anwalt und will den meinigen auch nicht noch mehr füttern !! Hat mich wahrlich schon genug Geld gekostet !!

Vielleicht kannst Du mir ja auch einen Link zum Musterbrief zukommen lassen !!?

Dann könnt ich auch mal in die andere Richtung :gunman:

ME


Gibt es wirklich ein Leben nach der Scheidung !?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2007 09:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du musst die Ex lediglich mit Fristsetzung zur Auskunft nah § 1605 BGB (>hier<) auffordern. Kommt sie der Aufforderung nicht zu deiner Zufriedenheit nach, wäre Auskunftsklage beim zuständigen AG einzureichen.

Darum kümmern wir uns dann in drei Wochen.  😉

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 15:54
(@meister-eder)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

danke für die Antworten, speziell an DT !!

Werd mich gleich mal dransetzen und den Brief aufsetzen !!

Gruß ME


Gibt es wirklich ein Leben nach der Scheidung !?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2007 21:11
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Meister Eder,

hier ein Muster wegen Auskunftserteilung:

Meister Eder                                                                                        Ort, Datum
Strasse, Hausnr.
PLZ, Ort

Frau Meister Eder
Strasse, Hausnr.
PLZ, Ort

Betreff: Kindesunterhalt/Auskunftserteilung gem. §1605 BGB

Hallo Frau Meister Eder,

seit der letzten Auskunft über die Höhe Deiner Einkünfte sind mehr als zwei Jahre vergangen (kann weggelassen werden, wenn noch nie Auskunft erteilt wurde) Deshalb habe ich Dich im Namen von (Name des Kindes) aufzufordern, Auskunft über die Höhe der aktuellen Einkünfte zu erteilen und zwar durch Herreichung einer Aufstellung der monatlichen Brutto- sowie Nettoeinkünfte nebst Sonderzuwendungen, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zulagen, Überstundenvergütung, Spesen usw. für die letzten zwölf Monate.

Außerdem habe ich Dich aufzufordern, Auskunft zu erteilen über die Höhe Deiner Einkünfte aus etwaigen Nebentätigkeiten. Auch insoweit sind Abrechnungen vorzulegen, aus denen sich die Höhe der genauen Brutto- sowie Nettoeinkünfte nebst oben angegebenen etwaigen Sonderzuwendungen ergeben.

Zur Erteilung einer entsprechenden Auskunft setze ich hiermit eine Frist bis zum

                                              Datum

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Du gemäß § 1605 BGB zur Auskunft verpflichtet bist. Für den Fall, dass innerhalb der gesetzten Frist keine oder eine unvollständige Auskunft eingehen sollte, werde ich diese Ansprüche ohne weitere Ankündigung gerichtlich geltend machen. Dadurch entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, die von Dir zu tragen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Meister Eder

Per Einwurfeinschreiben schicken, wenn Fax vorhanden: Vorab per Telefax. Wenn keine Auskunft erteilt wird, kurze Nachfrist setzen.

Wenn Du dann ein Muster für die Klage (mit oder ohne PKH-Antrag) brauchst, einfach noch mal melden.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 22:36
(@meister-eder)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky,

1000 Dank - hast mir echt wahnsinnig geholfen !! :thumbup:
Bin leider nicht gewandt genug, bei solchen Angelegenheiten !!

Darf ich mich bei weiteren Fragen an Dich wenden !??

Gruß ME


Gibt es wirklich ein Leben nach der Scheidung !?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2007 22:50




 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Meister Eder,

klar, und an alle anderen User auch. Aber bitte im Forum :wink:.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 23:03
(@meister-eder)
Schon was gesagt Registriert

Hossa,

heute is der Brief raus, per Einschreiben !!

Jetzt bin ich mal gespannt !?

Sobald ich was weis - meld ich mich wieder !!

Gruß ME


Gibt es wirklich ein Leben nach der Scheidung !?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2007 22:39
(@meister-eder)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

heute kams - wie's kommen mußte !!

Exweibchen hat mir ne Aufstellung ( stammt von Ihrem Steuerberater, der auch gleichzeitig Ihr Bruder ist  :exclams:  ) ausgehändigt, mit nem breiten Grinsen im Gesicht !!

Sie meinte dann lächelnd:

" So wolltest Du es ja, nun kannst Du noch mehr zahlen, als Du zahlen musstest, aber Du bist ja mit nichts zufrieden ! "

Als Sie weg war, hab ich mir das alles mal angeschaut, auf dem Papier scheint Sie tatsächlich weniger zu verdienen, als vor 5 Jahren.
Obwohl Sie den Firmenwagen zurückgegeben hat und sich den Ausgleich in Bar hat auszahlen lassen, verdient sie weniger !! :puzz:
( Weder Arbeitgeber gewechselt - noch intern versetzt worden )

Ich bin sicher das die Angaben getürkt sind - nur wie weise ich das nach !?

Gibt es eine Möglichkeit, diese Angaben zu prüfen, oder sonstwie beglaubigen zu lassen !??

Würde mich nicht wundern, wenn Sie sich beim Chef noch prostituieren würde, nur um mich ausnehmen zu können - auch wenn ich wie ein verschmähter Liebhaber klinge, aber der Verdacht liegt echt nahe !!

Gleich die nächste Frage: Wie kann ich die tatsächliche Höhe der Einkünfte - meiner Ex erfahren !?

Oh Mann - könnt ich doch nur  ...    :gunman:

ME


Gibt es wirklich ein Leben nach der Scheidung !?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2007 16:02
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt zig Möglichkeiten den reduzierten Verdienst rechtzufertigen. Eine Möglichkeit wäre noch die Einkommenssteuererklärung als tatsächlichen Einkommensnachweis, aber das ist wohl seitens der Firma insofern abgedeckt, das daran auch nichts zu rütteln ist.

Vorhin hatte ich was gelesen zu dem Thema, finde aber den Link leider nicht mehr. Du hättest noch die Möglichkeit vor Gericht einen Antrag einzubringen in dem Du nachweisen lassen willst welchen Verdienst Deine Es tatsächlich hat. Begründen kannst Du das z.B. mit dem Auto, oder mit den Anspielungen Deiner Ex. Dazu solltest Du aber ein paar Euro in einen Anwalt investieren, evtl. PKH beantragen ( Stichwort Verschleierung von Einkommen) . Ganz koscha scheint das Ganze ja nicht zu sein.

Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2007 21:07