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Wie oft darf Gegenseite Auskünfte zum Einkommen verlangen ?

 
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

im Zuge der außergerichtlichen Einigung (am Ende auch ohne Zutun der Anwälte), habe ich in 09/2007 meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse dem Anwalt meiner Ex offengelegt.

Nun kam Schreiben, weil meine Ex mehr will.

Nur so für mich: Er schreibt, daß ich verpflichtet sei, die notwendigen Unteragen vorzulegen. Ist dem so ? Gibt es Regelungen wie oft das gemacht werden darf ? Unterjährig egal wie oft ?

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2008 18:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Max076

das ist im >>§1605 BGB<< geregelt.

Ein lapidarer Satz, dass am xx.xx.2007 Auskunft erteilt wurde und gem. dieses § nur alle 2 Jahre Auskunft verlangt werden darf sollte genügen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2008 19:05
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

... auch wenn es 2007 vor der scheidung war und nun wir geschieden sind ?

Er erwähnte auch nochmal, daß er meine geschiedene Frau vertritt. Er schrieb auch nicht an meinen Anwalt sondern an mich.

Dachte mir nur, daß es rechtlich nun eine neue Situation sit, da wir nun über den nachehelichen U reden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2008 20:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

... auch wenn es 2007 vor der scheidung war und nun wir geschieden sind ?

Jep.

Er erwähnte auch nochmal, daß er meine geschiedene Frau vertritt.

Das ist ja ein Netter. Spaß bei Seite. Hat er seine Aktivlegitimation (=Vollmacht) im Original beigefügt? Wenn nicht, gilt das Schreiben als nicht vorhanden und eine evtl. Inverzugsetzung ist wirkungslos.

Er schrieb auch nicht an meinen Anwalt sondern an mich.

Weil er nicht wissen kann, ob der RA dich noch vertritt.

Dachte mir nur, daß es rechtlich nun eine neue Situation sit, da wir nun über den nachehelichen U reden

Nö, ist es nicht. Es sei denn, du liest das aus dem vom oldie zitierten Paragrafen raus.  😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2008 21:10
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Deep,

auch wenn es offtopic ist, muß ich an dieser Stelle mal nachfragen:

Hat er seine Aktivlegitimation (=Vollmacht) im Original beigefügt? Wenn nicht, gilt das Schreiben als nicht vorhanden und eine evtl. Inverzugsetzung ist wirkungslos.

Wenn die Beauftragung und das Vorliegen der Vollmacht "nur" anwaltlich versichert werden, ist eine Inverzugsetzung also wirkungslos???? Kannst Du dafür bitte mal die Rechtsgrundlage mitteilen? Das wäre ja ein Hammer und mit Sicherheit für viele user hier von Interesse ... Kann ein solcher Formfehler nicht durch das Nachreichen der Vollmacht oder den Text "bei Bedarf kann diese Vollmacht zugesandt werden" geheilt werden?

Danke vorab und viele Grüße!

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 10:11