Hallo liebe Forumler,
bin ziemlich verzweifelt und suche dringend Rat. Kurz zu meiner Person:
Ich bin 2007 im August Vater geworden (Beziehung dauerte bis dato 3 Monate). Die Frau war vor der Schwangerschaft ca. 6 Monate arbeitslos und auch teilweise krankgeschrieben. Ein Sorgerecht wollte sie mir von Anfang an nicht zugestehen. Wir haben uns zusammengerauft und eine gemeinsame Wohnung genommen (beide haben den Mietvertrag unterschrieben). Jedoch ging es nicht gut. Bin im April 2009 zu meinen Eltern in das Haus gezogen (inkl. Ummeldung).
Jetzt zu den Zahlen: Ich bezahle ihr und dem Kind die Wohnung (95 qm)monatlich mit 870 € warm. Dann bekommt sie von mir ein Haushaltsgeld zum monatlichen Einkaufen von 500 €. Sie hat zusätzlich noch ein Taschengeld von 170 € monatlich eingefordert, was ich ihr auch seit Ablauf des Elterngeldes zahle. Dann übernehme ich die Kosten für ihre Krankenkasse (140 €), zahle den Strom in der Wohnung (55 €), komme für Telekom (35 €) und Handy (20 €) auf. Das Kindergeld erhält sie (164 €). In Summe sind das 1780 €.
Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt so ziemlich genau 3000 €.
Ich habe ihr im April 2009 nahegelegt eine kleinere Wohnung zu nehmen, da sie ja jetzt nur noch zu Zweit sind. Sie sagt, es sei jedoch schwierig eine adäquate Wohnung ohne Einkommen zu finden. Dann wollte sie mal als quereinsteigende Wohnungsmaklerin arbeiten um sich noch ein kleines Taschengeld dazuzuverdienen. Sie könne jedoch nicht zu viel arbeiten, weil ihr gesundheitlicher Zustand (Hypermobilität der Gelenke etc.) nicht so gut sei. Ich solle in der Zeit (in den Abendstunden) die Kindesbetreuung übernehmen. Das Kind solle aber frühestens mit 3 für ein paar Stunden in den Kindergarten gehen. Zusätzlich hat sie Abends noch eine Art Krankengymnastik zur Verbesserung ihres Gesundheitszustands. Mittlerweile habe ich jedoch eine neue Partnerin (beide wissen aber nicht voneinander und die Neue auch nichts vom Kind (möchte sie aus dem Ganzen heraushalten und sie nicht verlieren, da sie ca. 10 Jahre jünger ist als ich). Ich bin den ganzen Tag berufstätig und möchte nicht jeden Abend bei meiner Ex sein. Das Kind gibt sie mir jedoch nicht mit.
Meine konkreten Fragen:
Wie lange muss ich für meine Ex noch aufkommen (gerade auch im Hinblick auf ihre berufliche und gesundheitliche Situation)?
Wie viel muss ich zahlen?
Muss ich die Betreuung für die o.g. Fälle abends übernehmen?
Wie kann ich aus der Mietsache herauskommen?
Wie soll ich den Übergang zwischen Unterhaltszahlung und nicht mehr Zahlung bewirken (einfach nicht mehr zahlen, zum Anwalt gehen, ihr Bescheid geben das ich ab XY nicht mehr zahlen werde?)
Vielen Dank !!!
Einen schönen Abend wünscht Euch LOONA
Servus und Willkommen bei VS,.
Bei dem jetzt von Dir bezahlten Betrag sollte, grob geschätzt, eine Reduktion erreichbar sein. Dazu brauchen wir genauere Angaben:
-Höhe des Nettoeinkommens im Jahresdurchschnitt (also auch Gratifikationen, Zulagen, Dienstwagennutzung etc.)
-Deine Ausgaben für Fahrten zur Arbeit
-Altersvorsorge wird mit 4% des Brutto in Abzug gebracht
Daraus errechnet sich dein bereinigtes Netto, das die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterhaltsansprüche bildet. Hier ist für die Berechnung des Betreuungsunterhalts noch das Einkommen der Ex interessant.
Nehmen wir die 3000 als Netto, dann bist Du nach Gruppe 8 der DDT derzeit mit einem Kindesunterhalt in Höhe von € 323 dabei.
Muss ich die Betreuung für die o.g. Fälle abends übernehmen?
Mußt Du nicht, ist in meinen Augen aber ein Frage des Anstands.
Wie kann ich aus der Mietsache herauskommen?
Mit dem Vermieter reden, ob er Dich aus dem Mietverhältnis entläßt. Wenn nicht, dann bleibt nur der Weg über eine Klage.
Wie soll ich den Übergang zwischen Unterhaltszahlung und nicht mehr Zahlung bewirken (einfach nicht mehr zahlen, zum Anwalt gehen, ihr Bescheid geben das ich ab XY nicht mehr zahlen werde?)
Vom nicht mehr zahlen bist Du noch weit entfernt. Konzentrier Dich lieber auf die Höhe der Beträge.
Mittlerweile habe ich jedoch eine neue Partnerin (beide wissen aber nicht voneinander und die Neue auch nichts vom Kind (möchte sie aus dem Ganzen heraushalten und sie nicht verlieren, da sie ca. 10 Jahre jünger ist als ich).
Bei allem Respekt, wie soll das denn gehen. Mein Rat an Dich, pack die Karten zumindest bei Deiner neune LG lieber jetzt gleich auf den Tisch.
Das Kind gibt sie mir jedoch nicht mit.
Dann muß wohl neben der Unterhaltsberechnung gleich noch eine Umgangsregelung ausgearbeitet werden. Natürlich muss sie Dir das Kind auch mitgeben. Wie oft siehst Du Dein Kind?
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo Loonaman,
auf die finanziellen Fragen hat bronze, so weit es deine bisherigen Angaben zulassen, eine erste Antwort gegeben. Dazu kann ich nichts Ergänzendes beitragen.
Aber ich möchte etwas zu deiner aktuellen Beziehung (?) sagen.
Du schreibst, du hast eine neue Partnerin. Aber was ist das für eine Beziehung, wenn du dich nicht traust, ihr wichtige Informationen über dein Leben (Kind, Betreuung, Unterhalt ...), mitzuteilen. In einer verständnisvollen und Ernst gemeinten Beziehung sollte dies selbstverständlich sein. Auch wenn es nicht immer leicht ist. Aber anders geht es nicht, wenn man sich vertrauen will und zusammen bleiben will.
Was glaubst du, wird deine neue Partnerin von dir halten, wenn sie in einigen Wochen oder Monaten alles (oder zumindest einiges davon) erfährt? Ich glaube nicht, dass sie dir noch vertrauen wird.
Ich kann dir nur empfehlen, ihr so schnell wie möglich alles zu erzählen, insbesondere, warum du dich bisher nicht getraut hast. Andernfalls wird eure Beziehung nicht dauerhaft bestehen. Ist zumindest meine Meinung.
Grüße Tom
Noch ne Ergänzung zum Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter:
Sie hat keinen Anspruch auf Teilhabe an deinem Lebensstandard, sondern auf "Schadensersatz" der ihr durch die Betreuung des Kindes entsteht.
Dieser richtet sich nach ihrem vorigen Verdienst, den du ihr zu ersetzen hast, bis zur Hälfte deines Einkommens.
Da sie vorher arbeitslos war, dürfte ihr Anspruch bei 770,- € liegen. (Noch!. Der Familiengerichtstag ist schon der Meinung, dass diese untere Grenze auf 1.000,-€ angehoben werden sollte!)
Wohlgemerkt inkl. Miete und Gedöns.
Ergibt in etwa 278,- KU und eben 770,- BU. (Bronze, wieso DT8 und 323,-?)
Zusammen 1.048,- €
Das ist schon mal ein µ weniger als die 1.600,- bisher.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Zum Finanziellen:
3000 € Nettoeinkommen im Durchschnitt (jedoch ohne Krankenkasse (privat), da ich Beamter bin wird diese noch von dem monatlichen Überweisungsbetrag in Höhe von 190 € von meinem Konto abgebucht). Zulagen etc. gibts leider nicht :exclam:
Zur Arbeit fahre ich 25 KM an 220 Arbeitstagen.
Meine Frage zielte auf die Dauer der Unterhaltszahlung an meine Ex. Wie lange muss ich diese noch leisten. Für mein Kind zahle ich super gerne aber ich möchte mal wieder eine eigene Wohnung haben, von meinen Eltern ausziehen und mir vielleicht fürs Alter ein Häuschen oder was ähnliches kaufen. Beppo gibt zur Höhe des zu entrichtenden Unterhalts eine Höhe an, die sich am Ausgangsniveau der Mutter orientiert, Tom orientiert sich an meinem Einkommen. Wie kann das sein und was ist die korrekte Herangehensweise ?
Mein Kind sehe ich, wenn sie zu den o.g. Terminen geht oder mal am WE, aber meist nur mit ihr zusammen. Aber ich habe keine Lust ständig Abends bei meiner Ex zu sein, wenn sie ihre Termine wahrnimmt oder am WE wenn sie Zeit und Lust hat.
Ihr habt Recht. Ich werde es meiner neuen Beziehung wohl auch auf die Gefahr hin, dass sie mich verlassen wird erzählen, dass ich ein Kind mit einer anderen Frau habe.
Vielen Dank und eine schöne gute Nacht
Ergibt in etwa 278,- KU und eben 770,- BU. (Bronze, wieso DT8 und 323,-?)
Zusammen 1.048,- €
Moin Beppo,
mein Doppel-Fehler. Ich hatte mich in der Zeile vertan und die KM nicht berücksichtigt. Also DDT6.
@Loonaman
Du mußt die Umgänge nicht bei KM durchführen. Der normale Weg ist, Du holst das Kind zu vereinbarten Zeiten ab und bringst es wieder hin. Auch die Umgangsfaktoren Zeit und Lust der Ex sollten aus diesem Modell ganz schnell ausgemerzt werden, bevor sich hier schwer reparable Irrtümer festigen.
Je kleiner die Kinder, desto eher werden häufige Intervalle kürzerer Dauer empfohlen. Deswegen steht einem WE mit Deinem Kind inkl. Übernachtung bei Dir trotzdem nichts entgegen.
Mit Eintritt in das Kindergartenalter sollte ein Ferienregelung abgesprochen sein. Mit Beginn der Schule müßten die halben Ferienzeiten Dir und dem Kind zusammen gehören.
Wenn Deine Ex jetzt noch zugänglich ist, was sich mit Bekanntwerden Deiner Next schnell ändern kann, empfehle ich den zügigen Abschluß einer weitreichenden Umgangsvereinbarung die oben genannte Lebensabschnitte einschließen sollte.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo loonaman,
nach geltendem Gesetz mußt du in den ersten 3 lebenjahren eures Kindes für die KM Unterhalt leisten. Darüber hinaus nur, wenn es aus Gründen, die durch das Kind begründet sind, nötig ist.
Allerdings solltest du deinen Fokus nicht auf die Länge, sondern auch auf die Höhe des gezahlten Unterhalts richten.
Du möchtest wieder eine eigenen Wohnung. Die kannst du dir auch leisten ,wenn du anfängst nicht mehr merh als 50 % deines Einkommens an deine Ex mit Kind zu überweisen.
Von deinem Netto kannst du 5 % berufsbedingte Aufwendungen, bis zu 4 % privater Altersvorsorge abziehen. Dass bringt dich in DDT Stufe 4. Evtl. Stufe5 durch Hochgruppierung wegen nur 2 Unterhaltsberechtigten. Das wären dann 242 € Zahlebetrag für euer Kind.
Dein angemessener SB liegt bei 1200 €. Das bedeutet Der BU für deine Ex könnte die Differenenz zwischen 1200 + 242 = 1442 € und dem bereintigen Netto von ca, 2540 € sein. Dann ständen 1098 € für den BU zur Verfügung. Da sie aber vorher keiner Arbeit nachging ist ihr Anspruch nur bei 770 €.
Das würde einen Gesamtbetrag von 242€ + 770€ = 1012 €
Damit verblieben dir ca. 1800 € übrig. Davon lässt sich eine Wohnung gut bezahlen 😉
Das ist der Punkt an dem du ansetzen solltest. Freiwillige Leistungen ist einer Höhe, die dir nichtmal die Hälfte deines Einkommens belassen erwecken nur weitere Begehrlichkeiten.
Ach ja allg. die Höhe des BU, bei nichtverheirateten Elternteilen, richtet sich zum einen nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen, zum anderen nach der Höhe des entstandenden "Schadens" auf der Seite des Berechtigten. Irgendwo dazwischen liegt dann der Betrag, u.a. begrenzt anch der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Da deine Holde kein Einkommen hatte hat sie eben auch nur Anspruch auf 770 €, die einem arbeitslosen als Bedarf zustehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo LOONA,
ich schliess mich den anderen nicht an, dass der BU bei 770€ gedeckelt ist, schliesslich hast Du gesagt, 6 Monate arbeitslos, das klingt nach ALG-1, nicht ALG-2.
Es ist also garnicht so unwahrscheinlich, dass Du mit Deinem bisherigen Scheck ziemlich nah an der Wahrheit liegst, zumindest für die "<=3 Situation". Danach ist alles ziemlich offen, und das würde ich auch offen lassen aus folgenden Gründen:
Schwer zu sagen, wie Du aus der Nummer mit der Wohnung raus kommst, vielleicht kannst Du das Problem zum Vermieter abschieben. Also, die Wohnung jetzt einseitig kündigen zum Juli 2010, bis dahin die Mietzahlungen zusagen und den Vermieter auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen, sollte er den Mietvertrag nicht mit Ex alleine weiterführen wollen.
Bei der (Exenfrei-)Umgangsverweigerung würde ich mit der Frage pokern, wie's im Juli 2010 weitergeht, also dass das halt eine Einzelfalleintscheidung ist und dabei die Verwirkung durch Umgangsverweigerung eine Rolle spielen kann. Dazu diesen Zug jetzt schon aufs Gleis setzen, also über JA und Beratungsstellen versuchen, eine vernünftige Umgangsregelung zu erreichen mit dem Zeitplan so, dass Du nächsten Sommer bereits ggf. einen Gerichtsbeschluss hast.
Und natürlich wie immer in solchen Fällen noch mein Gebetsspruch:
****** §33a EStG Alarm ******
Im geschilderten Fall greift der Steuerabzug von Betreuungsunterhalt bis 640€ als aussergwöhnliche Belastung nach §33a EstG. Dieser Abzug greift voll, d.h. nicht wie sonst bei aussergeöhnlichen Belastungen nach Abzu der zumutbaren Belastung. Das ist vielen Unterhaltspflichtigen nicht bewusst, die möglichen Steuerrückzahlungen, oder auch Netto-Erhöhungen durch Eintrag auf der Lohnsteuerkarte, sind typisch 3000€ pro Jahr. Das gilt auch rückwirkend für die Zeit des Zusammenlebens und auch, wenn der Unterhalt dann nicht bar bezahlt wurde, sondern in Sachleistungen erbracht.
Diese Steuerermässigung ist so signifikant, dass die auch einen Einfluss auf die Bemessung des Betreuungsunterhalts hat. Insbesondere ist es unter Berücksichtigung dieser Steuerermässigung selten sinnvoll, weniger als die abzugsfähigen 640€ zu bezahlen und oft nicht sinnvoll, weniger als die Grundsicherung (=ALG2-Niveau) zu zahlen.
Naja pappasorglos,
6 Monate vor der Schwangerschaft + 9 Monate Schwangerschaft ergeben 1 1/2 Jahre keine Erwerbstätigkeit.
Allerdings unabhängig vom ALG I oder II ist der Bedarf einer vor der Geburt arbeitslosen Mutter 770 €
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank für Eure Antworten !!!
Ich fasse noch mal zum besseren Verständnis zusammen:
1. Höhe des Unterhalts bis zum 3. Lebensjahr des Kindes richtet sich noch dem Einkommen der Mutter vor Schwangerschaft (quasi Schadensersatz) und nicht nach meinem Einkommen. Die Höhe ist, da sie Arbeitslos war 770 € BU für die Mutter. Überlegungen gehen jedoch in Richtung 1000 €, jedoch z.Zt. herrschende Rechtsprechung 770 €.
Ab dem 3. Lebensjahr kein Unterhalt mehr für die Mutter, es sei denn, ein kindsbezogener Grund würde unterlassene Unterhaltszahlungen bei der Mutter unbillig sein. Dies ist z.B. bei Krankheit/Behinderung des Kindes oder bei fehlender Betreuungsmöglichkeit des Kindes im Kindergarten der Fall.
Soll ich meine Ex mal mit diesen Fakten konfrontieren und die Zahlungen dann einfach reduzieren. Kann ich die Miete auch in Abzug von der Höhe der Unterhaltszahlung bringen ?
2. Für das Kind gilt die Düsseldorfer Tabelle mit jetzt 242 €.
3. Steuerlich kann ich den Betreuungsunterhalt als außergewöhnliche Belastung bis zu einer Höhe von mtl. 640 € in Abzug bringen, auch wenn ich nicht mit der Mutter in einer gemeinsamen Wohnung wohne. Muss die Mutter den BU versteuern? Was wenn sie nicht will und sich sturr stellt ?
4. Mit dem Vermieter bzgl. der Wohnung reden und bis spätestens nächsten Sommer das Ganze über die Bühne bringen.
Habe ich das bisher richtig verstanden ?
Ein tolles WE wünscht Euch
LOONA
Hi
Hmm, bei der Wohnung bin ich anderer Auffassung. Warumda fast 900€ abdrücken für nichts und wiedernichts? M.M.n. solltest Du die Wohnung zum nächstmöglichen Termin kündigen und fertig. Wie Du und KM sich einigen bzgl. UH hat damit rein garnichts zu tun. Nur, wozu einen Mietvertrag und Mietschulden für eine fremdgenutzte Wohnung an der Backe haben? Ich würde da Himmel und Hölle in Bewegung, um aus dieser Nummer rauszukommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
in Ergänzung:
Nur, wozu einen Mietvertrag und Mietschulden für eine fremdgenutzte Wohnung an der Backe haben? Ich würde da Himmel und Hölle in Bewegung, um aus dieser Nummer rauszukommen.
zumal diese Kosten nirgends unterhaltsmindernd abgezogen werden können, auch nicht vorübergehend: Der Unterhalt richtet sich nach Bedarf und Lebensstellung (770 EUR) beim BU und nach dem Netto des Unterhaltszahlers beim KU, sofern genügend Verteilmasse da ist. Eine zu grosse/zu teure Wohnung ist da nur ein Klotz am Bein wie ein zu grosses/zu teures Auto. Diesen Klotz sollte man - wie oldie schon schrieb - lieber heute als morgen loswerden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
1. Höhe des Unterhalts bis zum 3. Lebensjahr des Kindes richtet sich noch dem Einkommen der Mutter vor Schwangerschaft (quasi Schadensersatz) und nicht nach meinem Einkommen. Die Höhe ist, da sie Arbeitslos war 770 € BU für die Mutter. Überlegungen gehen jedoch in Richtung 1000 €, jedoch z.Zt. herrschende Rechtsprechung 770 €.
Es gibt 3 Berechnunsgweisen, und gültig ist die, die den geringsten Unterhaltsbetrag ergibt:
1.) nach dem "Bedarf" (=Einkommen oder nachhaltig gesicherte Lebensstellung vor der Geburt)
2.) nach Deiner Leistungsfähigkeit (=3/7 des bereinigten Einkommens)
3) nach dem Selbstbehalt (Dir müssen nach Bereinigung noch 1000€ bleiben)
Nach mindestens einer dieser Rechnungen kommst Du bestimmt auf einen geringeren Betrag als Du aktuell zahlst, und ich bestreite garnicht, dass Du wahrscheinlich zuviel zahlst, will aber die Scharfmacher hier ein bisschen bremsen, weil faktisch hast Du's doch bisher ganz gut hingekriegt.
Letzen Endes bringt Dich hier gesunder Menschenverstand weiter als irgendwelche Unterhaltsparagraphen, und eine gute Gegenprobe ist sicher der rechnerische ALG-2 Bedarf. Der ist (ohne Warmiete und Krankenversicherung, Kindergeld verechnet) ca 540€, Du zahlst (Telefon lass ich mal weg, kannst Du ja wirklich kündigen!) 500+170+55 = 725€.
Ohne eine weitergehende Änderung der Umstände und ohne sich neue Gegner zu schaffen sind da mehr als diese 725€-540€ = 185€ nicht Luft. Bis Juli 2010 also maximal 9*185€ = 1665€. Also ein Nebenkriegsschauplatz, denk einfach nicht weiter drüber nach, sondern konzentrier Dich voll auf einen sauberen "Cut" mit dem Ende der 3-Jahresfrist. Da kann es ja dann nicht mehr so weitergehen, weder mit der Wohnung noch mit der Krankenversicherung.
3. Steuerlich kann ich den Betreuungsunterhalt als außergewöhnliche Belastung bis zu einer Höhe von mtl. 640 € in Abzug bringen, auch wenn ich nicht mit der Mutter in einer gemeinsamen Wohnung wohne. Muss die Mutter den BU versteuern? Was wenn sie nicht will und sich sturr stellt ?
Der Abzug als aussergewöhnliche Belastung (="Anlage Unterhalt", nicht zu verwechseln mit "Anlage U") geht ja nur bis zur Höhe des Grundfreibetrags (8004/12 = 667€, 640€ ist veraltet), und auch nur insoweit, als der Empfaenger keine eigenen Einkünfte hat, Steuern auf Seiten des Empfaengers fallen also keine an. Unterschrieben werden muss die Anlage Unterhalt eigentlich auch nicht, nur die Angaben zu Einkommen und VErmögen des Empfaengers muessen stimmen.
Hi pappasorglos
Deine Rechnung
... Du zahlst (Telefon lass ich mal weg, kannst Du ja wirklich kündigen!) 500+170+55 = 725€.
Ist die Miete von 870€ für Dich gegenstandslos?
Unter diesem Gesichtspunkt finde ich
... , will aber die Scharfmacher hier ein bisschen bremsen, weil faktisch hast Du's doch bisher ganz gut hingekriegt.
etwas unangebracht.
Wenn Du seinen Eingangsbeitrag durchliest (u.a.):
In Summe sind das 1780 €. Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt so ziemlich genau 3000 €.
sind das 1780 - 164 = 1616€ an KU und BU, oder abzgl. KU(wahrscheinlich 278€) ein BU von 1338€. Dies entspricht nicht einmal dem Halbteilungssatz bei Eheleuten. Unbereinigt!!
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Deine RechnungIst die Miete von 870€ für Dich gegenstandslos?
Das war ein Vergleich Unterhalt ohne Warmmiete gegen ALG-2-Bedarf ohne Warmmiete. Man kann nur gleiches mit gleichem vergleichen.
Unter diesem Gesichtspunkt finde ich .. (Scharfmacher)... etwas unangebracht. .. Wenn Du seinen Eingangsbeitrag durchliest ..
Ich hab' es vollständig erfasst, aber Du musst sehen, hier reden wir nicht über einen klassischen Trennungsfall, mehr über ein Doppelleben. Mehr als das er zu seinen Eltern geflüchtet ist, ist da bisher nicht passiert. Es ist seine Wohnung (er hat sonst keine), von der wir reden. Natürlich leistet er sehr viel, und nach der klassischen BU-Rechnung zu viel, und das kann er auch nur, weil er selbst keine Wohnung bezahlt, aber mit Blick auf die objektive Situation wäre es "unbillig", die Ex unter Sozialhilfeniveau zu alimentieren, und dass da zusätzlich einfach hohe Kosten sind durch die grosse Wohnung und die Krankenversicherung ist ja kurzfristig nicht zu ändern.
Wir sind und alle einig, dass er es ändern soll, nur das Mass an Besonnenheit scheint strittig. Du sagst "Himmel und Hölle in Bewegung setzen", ich sag, bestimmt aber besonnen mit Blick auf das Ende der 3 Jahresfrist im nächsten Sommer. Kein Problem, wenn wir da verschiedener Meinung sind, aber ich weise nochmal drauf hin, dass ihm die Hölle bisher erspart geblieben ist und hier nur mit Fingerspitzengefühl eine Eskalation sowohl an der Unterhaltsfront als auch bei der Umgangsfrage vermieden werden kann.