Hallo zusammen,
stecke gerade voll in der Unterhaltsberechnung für die KM und meine beiden Kinder. Mein Anliegen ist es nun mein Nettoeinkommen so gering wie möglich hinzubekommen, damit ich nicht soviel Unterhalt bezahlen muss und selbst noch ein "lebenswertes" Leben habe, weil mit dem SB von 1000 Euro kommt man ja heute nicht sonderlich weit.
Meine Idee:
Ich leihe mir von meiner Schwester 4600 Euro und fixiere das ganze in einem "Schuldenvertrag"
- 1. Frage, wie heisst sowas genau und woher bekomme ich so einen wisch?
und bezahle ihr das dann ab dem 01.01.2010 über 48 Monate zu einer Rate in Höhe von 100 Euro zurück.
Begründung für diesen "Kredit".
- ich benötige diverse Neuanschaffungen nach ihrem Auszug
- da ich die nächsten 6 Monate in unserem Haus wohnen werde und alles wie immer bezahlen muss, mache ich pro Monat ca. 300 Euro miese.
- 2. Frage, sind diese Begründungen i.O.? Ich werde natürlich alle Quittungen und dgl. aufbewahren von den Neuanschaffungen
- 3. Frage, nicht alle Neuanschaffungen werde ich mir neu kaufen, sondern von Freunden und Familie abkaufen. Woher bekomme ich Kaufverträge oder kann man sowas auch formlos aufgeben? Muss ich das dann per Überweisung machen oder geht auch Barzahlung, da wir den Kaufpreis im Vertrag höher ansetzen als das was ich dafür tatsächlich bezahle.
Nächster Plan ist meine Altersvorsorge ab dem 01.01.2010 an die 4 % Regelung anzupassen, da ich da noch ca. 70 Euro Spielraum nach oben hätte.
- 4. Frage, ist das legitim, dass ich das gerade jetzt mache oder mache ich mich damit strafbar?
- 5. Frage, ich fahre jeden Tag 50 KM zur Arbeit und wieder 50 KM zurück...was wird mir davon berücksichtigt? Bleibt es da bei den 5 % bzw. höchstens 150 Euro? Sprich ich bekomme meinen SB in Höhe von 1000 Euro und nochmal 150 Euro für die Fahrt zur Arbeit?
- 6. Frage,kann ich die PHV (Familientarif), meine Unfallversicherung und Krankenversicherung (Familientarif, aber KM will ich jeweils rauskündigen) auch von meinem Nettoeinkommen abziehen, damit das bereinigte niedriger wird?
So und nun zu meiner amateurhaften Rechnung ab dem 01.01.2010, bitte korrigiert mich, aber schlachtet mich nicht gleich wenn total falsch....
Alles aufmonatl. bezogen
Gehalt bei Steuerklasse 1 ca. 2150 Euro
- 100 Euro Schuldenvertrag
- 140 Euro Altersvorsorge
- 20 Euro Krankenversicherung
- 7 Euro PHV
- 6 EuroUnfallversicherung
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bereinigtes Nettoeinkommen 1877 Euro
also wäre ich doch unter den ominösen 1900 Euro der DT-Tabelle....
Somit KU- Unterhalt für meine Kinder ab 01.01.2010 (6 Jahre und 9 Jahre) jeweils 257 Euro = 514 Euro
bereinigtes Nettoeinkommen 1877 Euro
- KU 514 Euro
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1363 Euro
mhhh und was ist nun mit meinem Weg zur Arbeit bekommt KM die 363 Euro....wie ihr seht irgendwo hab ich einen großen Denkfehler, aber für eure Tipps und Anregungen sage ich jetzt schon dake.
Gruß das Ende in 09 🙂
@ ende09,
Du erwartest nicht ernsthaft, hier Tipps für betrügerische Aktivitäten zu bekommen, oder? Mal abgesehen davon, dass ein solcher Kreditvertrag nicht ehebedingt wäre und das UH-pflichtige Netto sowieso nicht mindert.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo ende,
deine Pläne bewegen sich mehr oder weniger im Rahmen dessen, was gesetzlich vorgesehen ist.
Entsprechend gering sind die Auswirkungen.
Zu 1:
Einen Vertrag brauchst du dafür nicht.
Du kannst versuchen, diese Scheidungsfolgen geltend zu machen. Ob sie anerkannt werden weiß der Herr (Richter).
Im Trennungsjahr kannst du Verluste aus der Ehewohnung im bestimmten Rahmen geltend machen.
Ob sich daraus 300,- € ergeben, lässt sich ohne weitere Angaben nicht beurteilen.
Du kannst versuchen, da was zu konstruieren. Die Erfolgsaussicht ist denkbar gering.
Zu 2: Je besser du die Ausgaben belegen und begründen kannst, desto eher kannst du auch 1. durchsetzen.
Zu 3. gibt es keinen Formalismus.
Wie stets im Familienrecht hängt es alleine am Richter, ob er deiner Argumentation folgen will oder nicht.
In wieweit das klappt ist nicht vorhersehbar. dennoch gilt auch hier: Je besser die Belege, desto höher die Erfolgsaussicht..
Zu 4: Die 4% AV kannst du jederzeit geltend machen. Auch wenn der Vertrag ganz neu ist. Da brauchst du nichts fingieren.
Zu 5: Das hängt von der Formulierung in den jeweiligen OLG-Leitlinien ab. Die scheinst du ja schon zu kennen.
Zu 6: Was ist PHV?
Die Fahrtkosten kannst du schon beim KU geltend machen, sodass du auf die 6 und 7 € aus dem Klingelbeutel verzichten kannst.
Der Rest über 1.000,- stünde dann tatsächlich für EU zur Verfügung, nur solltest du, bevor du am Betrag drehst, dich erstmal mit ihrer Anspruchsbegründung auseinandersetzen.
EU bei Kindern über 3 Jahren muss nämlich begründet werden, bevor er fällig wird. Diesen Umstand sollte man niemals vergessen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
PHV = Private haftpflichtversicherung
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
erstmal vielen dank für die reaktionen....
hat noch jemand eine "legale" also wirklich legale idee wie sich das netto mindert? ich beabsichtige nicht in den knast zukommen dafür hab ich noch viiiiel zu viel vor in meinem leben...das wäre die erste frage.
EU bei Kindern über 3 Jahren muss nämlich begründet werden, bevor er fällig wird. Diesen Umstand sollte man niemals vergessen.
hey beppo, was meinst du damit genau? das verstehe ich nicht so wirklich, also die km bekommt im trennungsjahr ihren unterhalt soweit bin ich, aber aber hat diese antwort von dir was mit dem neuen gesetz vom 01.01.08 zutun?
also, meine kinder sind beide über drei jahre die km hat keine abgeschlossene ausbildung ausser bei ils so ein "fernstudium" belegt und hat für zwei jahre eine musikschule betrieben im rahmen von 300 - 600 euro im monat, seit anfang diesen jahres aber nicht weiter verfolgt weil...darum.
ich habe antrag auf alleiniges abr gestellt mit 100 %-igem betreuungskonzept, also was kann ich da von der km erwarten, wenn ich den antrg auf abr verliere? bzw., kann es sein, dass ich nach dem trennungsjahr keinen unterhalt mehr für km bezahlen muss?!? hmm wäre nicht schlecht
sorry für das durcheinander, aber ich weiss langsam nicht mehr wo mir der kopp steht, bin für jede hilfe dankbar....
gruss
total am ende 😉
Moin,
die km hat keine abgeschlossene ausbildung ausser bei ils so ein "fernstudium" belegt
das sieht eher schlecht aus für Dich. Die Wahrscheinlichkeit, sie ohne Ausbildung und mit zwei kleinen Kindern finanziell von der Backe zu kriegen sind gleich Null. Außerdem eignet sie sich dann auch hervorragend dafür, "ihre" Kinder selbst zu betreuuen, während Du wahrscheinlich auf Fremdbetreuung angewiesen bist.
Wie sieht denn Dein Betreuungskonzept aus?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
moin moin,
ja das weiss ich, dass es diesbezüglich schlecht steht. mein betreuungskonzeot wird von ganztagskindergarten und hortbetreuung zu 100 % gestützt und erfüllt und danach bin ich da...logisch. natürlich bietet das viel angriffsfläche usw., aber ist es sinnvoll, dass die km den kindern vorlebt, dass wenn man nichts tut man trotzdem geld bekommt....ahhhh is schon scheisse, aber da muss ich durch und ich werd versuchen das beste draus zumachen von daher bin ich für jeden tipp sehr sehr sehr dankbar....es kann doch nicht sein, dass ich auf der arbeit dieses gleichstellungsgestz anklicken muss und bei dieser geschichte leben wir noch im 18 jahrhundert....man man man, aber is so ne?
gruss noch nicht am "ende09" 🙂
HAHA,
hast das selbe Dilemma wie ich. Ich bin auch der Meinung das meine kleine Tochter in der neuen Familie aus sozialer Sicht falsch aufwächst. Und ?
Du bist der Mann, der Mann zahlt und kämpft darum sein Kind zu sehen.
Drück dir die Daumen und will dir nicht die Hoffnung nehmen. Persönlich bin ich der Meinung das das Kind auch zur Mutter gehört, ausser Sie ist pflegerisch oder sozial dazu nicht in der Lage. Meine damit kein Bock den Unterhalt zu verdienen , ist was anderes wenn Ihr 40 Jahre verheiratet gewesen seid und sie sich alleine um die Kinder und um die Hausarbeit gekümmert hat und so keinen Beruf nachgehen konnte. Ansonnsten sollen Sie doch arbeiten gehen.
Wie soll ein Kind in eine sozialdemokratische marktwirtschaft hineinwachen, wenn Sie es nicht vorgelebt bekommen oder sehen was es heist einfach nur sch behaupten zu müssen ?
hey,
was heisst dilemma? ich weiss was ich will und was ich dafür tun muss, alles andere müssen die richter entscheiden, hauptsache ich kann mir danach in die augen schauen und meinen kinder geht es gut egal wo sie dann verweilen sollten....es geht ja um das wohl der kinder und nicht um mich oder die km, hausrat oder sonst was.....und ob die richter die kinder in die arme einer angehenden säuferin und psychisch nicht fitten frau geben wollen die täglich mehrer stunden telefoniert und isch nicht um die kinder kümmert usw. wird sich zeigen ....aber aber die frage ging ja darum wie ich mein nettogehalt reduzieren kann, falls der worst-case eintritt.....bitte nicht!!!!!!!!!!
gruss ende