Hallo Leute,
habe eine Frage, zu der ich hier bisher noch keine Antwort gefunden habe.
Vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen.
Meine Situation:
Bin geschieden, habe eine Tochter, knapp 7 Jahre alt, wohnt bei der Mutter
Ich zahle 420,- EUR Kindesunterhalt (abzgl. 77,- Kindergeld)
und derzeit ca. 1100,- EUR Ehegattenunterhalt
Meine Ex-Frau hat somit mit Kindergeld pro Jahr knapp 6.000,- EUR für unsere Tochter zur Verfügung.
Für unsere Tochter wurde vor 4 Jahren eine Unfallversicherung sowie eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen.
Beide kosten jährlich je ca. 100,- EUR Prämienbeitrag.
Letztes Jahr hat meine Ex die Beträge nach langem hin und her bezahlt, bzw. ich habe mich mit ihr geeinigt, diese vom Unterhalt abzuziehen.
Dazu ist sie dieses Jahr nicht mehr bereit. Ich habe Ihr einen Brief geschrieben und sie zur Zahlung aufgefordert. Darin habe ich sie darauf hingewiesen, daß diese 6000,- EUR auch für Versicherungen für unsere Tochter gedacht sind.
Sie meint, sie hätte nie diesen seit Jahren laufenden Versicherungen zugestimmt und zahlt nicht.
Die Beträge werden regelmäßig von meinem Konto abgebucht.
Ich sehe es nicht ein, daß ich bei Unterhaltszahlungen in dieser Höhe diese Beträge auch noch bezahle. Im Prinzip zahle ich somit ja doppelt!
Diskutieren und gütige Einigung völlig zwecklos, da dies sofort im Streit endet.
Gibt es eine rechtliche bzw. übliche Regelung, wer diese Beträge zahlen müßte?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Ich habe nicht die Absicht, immer und bei allem des lieben Friedens bei zugeben.
Meine Ex versucht mich immer wieder mit Aussagen wie "das kommt auch Deinem Kind zugute wenn Du zahlst" unter Druck zu setzen.
Moin,
wenn du der Vertragsnehmer bist, musst du auch zahlen. Es steht dir frei, die Verträge zu kündigen.
Als Hinweis am Rande: So ein Titel besteht, ist die Verrechnung knifflig. Die Ex könnte trotzdessen vollstrecken, da der Titel nicht oder nur in Teilen bedient wurde.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep Thought,
danke für die Rückmeldung.
Vertragnehmer bin ich.
Ich möchte nat. nicht, daß die Versicherungen gekündigt werden, sehe es aber nicht ein, Unterhalt in der Höhe zu bezahlen aus dem man locker die Versicherungen zahlen kann und dann quasi nochmals zur Kasse gebeten zu werden.
Titel bestehen (den Titel für KU 170% habe ich selbst beim JA erstellen lassen).
Ich würde nun in einem zweiten Schreiben (per Einschreiben Rückschein) ankündigen, daß ich die Prämie vom KU-Unterhalt abziehen werde und auch entsprechend (nochmals) begründen.
Wenn sie wirklich eine Vollstreckung einleitet, würde ich konsequenterweise die Verträge kündigen.
Ich sehe es so, daß meine Ex damit eindeutig dokumentiert, dass sie nicht bereit ist aus dem KU diese Beträge zu bezahlen.
Gleichzeitig würde ich mein Einverständnis zurückziehen, daß meine Tochter reiten gehen darf, da sie dann nicht mehr ausreichend abgesichert ist.
Wie läuft die Vollstreckung ab und welche Kosten entstehen dabei zusätzlich?
Danke und Gruß
Bnk
P.S.: Mir ist klar, daß diese Vorgehensweise nicht optimal ist, aber die vernünftigen Versuche sind bisher alle gescheitert. Wenn ich - nur zum Wohle meiner Tochter, welches mir wichtig ist - hier nachgebe, wird das Verhalten meiner Ex noch belohnt.
Hallo Bitte nicht knicken,
wenn du der Meinung bist, dass für die Versicherung die Mutter zuständig ist, küdige deinen Vertrag und teile es ihr mit.
Kündigst du gleichzeitig das Reitverbot für deine Tochter an, dokumentierst du damit, dass es dir nicht um das Kind geht, sondern lediglich darum, deine Exfrau eins reinzuwürgen. Ich nenne das auf Krawall gebürstet sein. Das Kind geht dabei unter und du nimmst das billigend in Kauf.
So kommt das bei mir an.
Liebe Grüße
Andrea
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Dalai Lama
Moin,
Ich möchte nat. nicht, daß die Versicherungen gekündigt werden,
Dann musst du weiter zahlen.
sehe es aber nicht ein, Unterhalt in der Höhe zu bezahlen aus dem man locker die Versicherungen zahlen kann und dann quasi nochmals zur Kasse gebeten zu werden.
Du zahlst freiwillig und die Ex könnte, muss aber nicht zahlen. Es wäre im Rahmen einer Abänderungsklage zu prüfen, ob die Versicherungen evtl. dein unterhaltsrelevantes Einkommen reduzieren.
Ich würde nun in einem zweiten Schreiben (per Einschreiben Rückschein) ankündigen, daß ich die Prämie vom KU-Unterhalt abziehen werde und auch entsprechend (nochmals) begründen.
Einwurfeinschreiben reicht.
Ich sehe es so, daß meine Ex damit eindeutig dokumentiert, dass sie nicht bereit ist aus dem KU diese Beträge zu bezahlen.
Ein Richter würde nichzt einsehen, warum du nicht bereit bist, den KU in titulierter Höhe zu zahlen.
Gleichzeitig würde ich mein Einverständnis zurückziehen, daß meine Tochter reiten gehen darf, da sie dann nicht mehr ausreichend abgesichert ist.
Hierzu bedarf es nicht deines Einverständnisses. Ich finde diese Idee auch höchst albern und trotzig.
Wie läuft die Vollstreckung ab und welche Kosten entstehen dabei zusätzlich?
So du abhänging beschäftigt bist, bekommt dein Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und wird künftig jeden Monat den KU von deinem Netto direkt abziehen und an die Gläubigerin überweisen. Arbeitgeber mögen das gar nicht. Es könnte auch dein Konto gesperrt werden. Macht Spaß, an der Tanke zu stehen und die EC-Karte versagt ihren Dienst. Die Kosten der Vollstreckung schätze ich auf einmalig 300 €.
P.S.: Mir ist klar, daß diese Vorgehensweise nicht optimal ist, aber die vernünftigen Versuche sind bisher alle gescheitert. Wenn ich - nur zum Wohle meiner Tochter, welches mir wichtig ist - hier nachgebe, wird das Verhalten meiner Ex noch belohnt.
Wenn dir so am Wohle deiner Tochter gelegen ist, dann zahle weiter und finde dich damit ab, dass eheliche Solidarität mit der Trennung sich in Luft auflöst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo AndreaDD,
hallo Deep,
vielen Dank für Eure offenen und teilweisen ausführlichen Antworten.
Ihr habt beide Recht!
Durch die Verknüpfung mit dem Reiten würde ich meiner Tochter nat. schaden und meine Ex unter Druck setzen.
Sicherlich schwingt bei mir noch eine ganze Menge Ärger mit, der nicht "raus" kann.
Aber wie Deep schreibt, muß ich wohl einfach lernen mich mit bestimmten Dingen abzufinden.
Es ist nur nicht leicht, zu einem zahlenden Vater 2. Klasse mit nahezu kaum durchsetzbaren Rechten durch eine Mutter degradiert zu werden, die auf nichts und niemanden Rücksicht nimmt. Vor allem nicht auf unser Kind.
Ich hatte immer vor, nicht auf dieses Niveau abzusinken.
Eure Antworten haben mich davor bewahrt.
Danke und Gruß
Bnk
Hi BNK,
ich kann Dir zu Deinem Ärger und dem damit verbundenen Nicht- Einsehen der zusätzlichen Zahlungen folgendes sagen:
Ich habe kurz vor unserer Trennung für meine beiden Jungs je eine Renten- und je eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die beitrage belaufen sich auf 50€ /JahrUV und 65€/ Monat RV. Ich bin finanziell in einem Scheidungsbedingten Engpass und habe deshalb nach der Trennung versucht, mit Exchen eine Regelung bzgl. der Versicherungen zu finden. Wie bei Dir vergeblich. Also habe ich überlegt, zu kündigen und bin zu dem Ergebnis gekommen, ich zahl das für meine Jungs weiter, rede nicht mehr drüber und lass den lieben Gott n guten Mann sein.
Und damit fahr ich ganz gut.
Gruß HHJung
