Hallo Leute,
mein LG hat mit seiner Ex 2 Kinder (10 Jahre, weiblich und 7 Jahre, männlich).
Er zahlt an das Jugendamt für beide Unterhalt in Höhe von zusammen 297,00€.
Mein LG hat netto ca. 1100€.
Die Ex hat seit 2005 noch ein weiteres Kind mit ihrem LG (es wird wohl aber bestritten, dass es ein LG ist, obwohl wir das Gegenteil beweisen können).
Für sich hat die Ex Zahlungen vom Sozialamt bekommen.
Das Sozialamt ist jetzt an meinen LG herangetreten, um seine und am besten auch meine Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Wir haben dann erst das Sozialamt darauf aufmerksam gemacht, dass mein LG garnicht für die Ex "zuständig" ist, da der neue Papa ja Betreuungsunterhalt zahlen muss - die wussten garnix von dem dritten Kind (hat ja auch nen anderen Namen).
Der gute Herr Sachbearbeiter sagt nun, dass mein LG trotzdem zahlen muss, wenn der neue Papa nicht kann, weil der Jüngste noch nicht "8/9 Jahre alt ist".
Was stimmt den nun?
Jetzt schon vielen Dank
Ella
Hallo Ella,
ich denke, ihr könnt recht beruhigt sein, denn wenn er von 1100 netto knapp 300 Euro Kindesunterhalt zahlt, liegt er schon unter dem Selbstbehalt von 890 Euro. Und wenn ich mich nicht irre, ist der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei 1000 Euro. Will heißen, bedient er den KU, bleibt für Ex nix mehr übrig.
Wie das mit der Auskunftspflicht ist, weiß ich nicht.
Wenn allerdings mein Mann den Schriebs vom JA bekommt, wird darauf auch immer nach meinem Einkommen gefragt. Ich habe dann mal geschrieben, auf Grund welcher Rechtsgrundlage diese Frage gestellt wird und darauf nie eine Antwort bekommen.
Das ist so nach dem Motto: Versuchen kann man es ja mal. Ich denke, das Sozialamt geht Dein Einkommen nix an, denn es hat ja nicht Dein LG Hilfe beantragt (dann wärt ihr ja ne Haushaltsgemeinschaft).
Ich würde denen die Auskunft über Männes Einkommen erteilen, dann sehen die selber schon, dass nix zu holen ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Ella,
zur Auskunftspflicht hatten wir >HIER< gerade eine Diskussion.
Wenn der Lebensgefährte nicht leistungsfähig ist und Kinder aus erster Ehe zu betreuen sind, wird auf den geschiedenen Ehemann zurückgegriffen. Bei dem Einkommen ist m.E. aber keine Raum mehr für EU, er ist doch offensichtlich schon für KU Mangelfall.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse