Beschluss vom OLG R...
 
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Beschluss vom OLG Rechtskräftig?

 
(@taccina)
Registriert

Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen einen Beschluss vom OLG Stuttgart bekommen, das mein Ex Gatte, Rückwirkend zum Januar 2006 höheren Unterhalt für das Kind zahlen soll. Also haben sich acuh Unterhaltsrückstände angesammelt.

März und jetzt auch April zahlt er aber die gleich Menge wie vorher...also nicht den erhöhten Satz an Unterhalt für das Kind und die Rückstände hat er auch nicht gezahlt.

Was soll ich nun tun?

Zu der Verahndlung vom OLG war keiner von uns geladen. Es waren nur 3 Richter anwesend, die das Beschlossen haben.

Da steht nichts von Urteil oder so....da steht eben nur "Beschluss" drüber.
Ist ein Beschluss rechtskräftig?

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2007 16:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

meist ist ja da noch irgendein Anschreiben dabei. Steht da was von Einspruchsfrist oder so? Hm, gitbs beim OLG überhaupt Einspruch???

Ich würde sagen das das Teil schon rechtskräftig ist. Was du tun kannst? Ihn nochmal darauf aufmerksam machen und dann notfalls pfänden lassen...

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2007 16:56
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Taccina!

Steht da nix von Rechtsbehelf? "binnen xxx Wochen/Monaten kann Widerspruch/.... eingelegt werden"  :question:

Dann kannst du doch damit direkt agieren - hinweisen (wegen mir auch einreden, es wäre rechtskräftig) und auf Pfändung abstellen.

Viel Erfolg  😉 (hast du dir ja auch verdient!!!)
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2007 17:55
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Taccina,

m.E. ist das Urteil 4 Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Wahrscheinlich ist es für vorläufig vollstreckbar (evtl. mit Sicherheitsleistung) erklärt worden, dann hätte die Zwangsvollstreckung ab Zustellung bereits eingeleitet werden können.

Ob und welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von der Vermögenssituation des Schuldners ab.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2007 20:12