Hallo alle miteinander !
Für mich stellt sich folgendes Problem:
Meine Frau (öffentlicher Dienst) und ich (ebenfalls öffentl. Dienst) werden uns ggf. trennen.
Wir haben zwei Kinder.
Wer bekommt den kinderzuschlag für die Kinder unter welchen Voraussetzungen ?
Kann er ggfs. hälftig aufgeteilt werden ?
Kann ich Kinderzuschlag erhalten, obwohl die Kinder bei meiner Frau wohnen ? (schließlich bin ich ja auch unterhaltsverpflichtet)
Sollte meine Frau den Kinderzuschlag erhalten, kann ich diesen von dem zu leistenden Unterhalt abziehen ?
Hat jemand einschlägige Erfahrung ?
Mein Besoldungsamt kann mir auch nicht helfen, die verwiesen immer auf einen Rechtsanwalt. Diesen will ich nicht konfrontieren, da wir beide uns wirklich noch gut verstehen und weiterhin fair bleiben wollen. Ginge ich zum Rechtsanwalt, wäre meine Frau sicher sauer...
Oh warte mal ...! In den tiefen meines Gedächtnisses habe ich irgendsowas aufbewahrt.
Bei meinem Freund ist es - glaube ich - so, dass die KM, bei der die Kids leben, diesen Kinderzuschlag bekommt. Dieser wird auch meines Wissens nicht auf den KU angerechnet.
Ich frage aber gerne noch mal meinen Freund ...!
Julchen
Mission impossible?
Hallo,
das ist sehr einfach. Den Kinderzuschlag erhält der, der das Kindergeld bezieht.
Gruß
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
und was ich noch vergessen habe:
Die Dienststellen gleichen wegen der Zuschläge sowieso ab. Wenn du Unterhalt zahlst für Kind/er, kannst du den erhöhten Zuschlag geltend machen (für verheiratete).
Gruß
Andrea
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Dalai Lama
